ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Wenns nicht gerade n E-Plus Vertrag war, dann gelten die neuen 24 Monate Mindestvertragslaufzeit sofort ab Vertragsverlängerung. Sind also nur 2 Jahre.
Dann ist das Glas ja halb voll ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Wenns nicht gerade n E-Plus Vertrag war, dann gelten die neuen 24 Monate Mindestvertragslaufzeit sofort ab Vertragsverlängerung. Sind also nur 2 Jahre.
Dann ist das Glas ja halb voll ![]()
Widerruf E+ VVL
Hallo,
ein Kollege hat folgendes Problem:
E+ VVL vor zwei Tagen am Telefon bei der E+ Hotline gemacht, nachdem er eine SMS mit einer Rückrufbitte zwecks VVL von E+ erhalten hat.
Er hat kein neues Handy genommen sondern nur eine Gutschrift.
Er findet nun das Angebot nicht mehr so toll, nachdem ich ihm hier im Werbeforum mal die VVL Angebote gezeigt habe.
Widerrufbrief (als Einschreiben) ist heute rausgegangen.
Frage: Muß E+ den Widerruf akzeptieren?
Da die VVL im Rahmen des Fernabsatzgesetzes durchgeführt wurde, steht deinem Kollegen ein 14tägiges Widerrufsrecht zu.
@ Metzger80
Danke für die schnelle Antwort!
Zitatnachdem er eine SMS mit einer Rückrufbitte zwecks VVL von E+ erhalten hat.
Mal so aus Neugierde: könnte E+ ihm da jetzt eigentlich irgendwie einen Strick draus drehen und sagen der Kunde hätte ja selbst von sich aus angerufen oder ist das egal ?
ZitatOriginal geschrieben von FraDi
Mal so aus Neugierde: könnte E+ ihm da jetzt eigentlich irgendwie einen Strick draus drehen und sagen der Kunde hätte ja selbst von sich aus angerufen oder ist das egal ?
Es kommt nur auf das genutzte Medium an...
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