Abgeltungssteuer und rund ums Geld ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Wenn Geld da war, dann kann man das auch rückverfolgen. Entweder hat ein Freistellungsauftrag existiert oder es wurden Steuern abgeführt. Der Staat weiß also, dass es Geld gegeben haben muss. Viel Spaß dabei zu beweisen, wie Du das Geld legal investiert hast. :rolleyes: Wer heute noch glaubt, man könnte einfach so mal eben Geld verschwinden lassen, der ist reichlich naiv.


    Es ist richtig das es das Bankgeheimniss nicht mehr gibt, aber Kapitalertragssteuern und ab 2009 die Abgeltungssteuer werden immerhin noch anonym abgeführt. Ist natürlich keine absolute Sicherheit, aber zumindest relativ sicher.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Erklär mir aber in Deiner Rechnung mal eins: wieso kann sich Dein Angestellter es leisten, im Monat 200 Euro auf die hohe Kante zu legen, hat aber kein Geld für die Altersvorsorge?

    Wenn man jung ist und auch so 200€ vom Einkommen weglegen kann ist es nicht der allererste Wunsch ne Altersvorsorge aufzubauen, sondern da zählen erstmal kurfristige und mittelfristige Wünsche.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Es ist richtig das es das Bankgeheimniss nicht mehr gibt, aber Kapitalertragssteuern und ab 2009 die Abgeltungssteuer werden immerhin noch anonym abgeführt. Ist natürlich keine absolute Sicherheit, aber zumindest relativ sicher.


    Das ist mit Verlaub Bullshit. Das Bankgeheimnis gibt es nach wie vor. Ja, eingeschränkt ggü. Behörden, abes ist ist existent. Aber es gibt z.B. eine Datei, in der Freibeträge gemeldet sind. Daraus schließen Ämter ganz gerne mal, dass es Guthaben gibt oder gab. Und lassen sich gerne mal Erträgnisaufstellungen vergangener Jahre zeigen, wenn sie dann feststellen, dass da grösser Guthaben waren, die jetzt nicht mehr da sind, wird dann auch mal gerne gefragt, was damit geschehen ist...bei mir kommt sowas 1-2 Mal im Monat im Beruf vor und daher würde ich das mal als durchaus gesicherte Erkenntnis bezeichnen. Darf man fragen, worauf Deine Einschätzung beruht, dass es relativ sicher ist?


    Zitat

    Wenn man jung ist und auch so 200€ vom Einkommen weglegen kann ist es nicht der allererste Wunsch ne Altersvorsorge aufzubauen, sondern da zählen erstmal kurfristige und mittelfristige Wünsche.


    Das ist dann aber eine Frage der Prioritätensetzung. Du sprichst aber immer wieder davon, dass sich das niemand leisten KANN.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Das ist mit Verlaub Bullshit. Das Bankgeheimnis gibt es nach wie vor. Ja, eingeschränkt ggü. Behörden, abes ist ist existent. Aber es gibt z.B. eine Datei, in der Freibeträge gemeldet sind. Daraus schließen Ämter ganz gerne mal, dass es Guthaben gibt oder gab. Und lassen sich gerne mal Erträgnisaufstellungen vergangener Jahre zeigen, wenn sie dann feststellen, dass da grösser Guthaben waren, die jetzt nicht mehr da sind, wird dann auch mal gerne gefragt, was damit geschehen ist...bei mir kommt sowas 1-2 Mal im Monat im Beruf vor und daher würde ich das mal als durchaus gesicherte Erkenntnis bezeichnen. Darf man fragen, worauf Deine Einschätzung beruht, dass es relativ sicher ist?

    Freistellungsantrag ist man ja nicht verpflichtet abzugeben.


    Aber das Bankgeheimniss ist seit dem Gesetz zur Förderung der Steuererhlichkeit nicht mehr das Papier wert auf dem es gedruckt ist.


    Die Chance das Bankkonten entdeckt werden ist natürlich besonders hoch wenn man dort einen Freistellungsauftrag stellt, oder aber dort auch das Konto für die Überweisung von Einkommensteuerrückerstattung, Erziehungsgeld, Sozialleistungen, ... hat.


    Ein Konto bei einer anderen Bank, bei dem nie ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, sollte in den allermeisten Fällen unentdeckt bleiben. Und als Alternative bleiben auch noch Länder mit festem Bankgeheimniss. Dort gibts dann zwar eine höhere Quellensteuer, aber sicher ist sicher.


    Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Das ist dann aber eine Frage der Prioritätensetzung. Du sprichst aber immer wieder davon, dass sich das niemand leisten KANN.


    Welchen Sinn macht es schon jeden Cent in die Altersvorsorge zu setzen und bis zum Ruhestand ein Einkommen auf ALGII Niveau zu führen, nur um dann mal im Alter eine selbstfinanzierte Altersvorsorge haben, die dann aber auch kaum über der gesetzlichen Grundsicherung liegt? Sowas wäre doch bescheuert.


    Altersvorsorge sollte man machen wenn einem die monatlichen Raten nicht weh tun, und man inflationsbereinige dann im Alter was rausbekommt das deutlich über der gesetzlichen Grundsicherung liegt.


    Und im obigen Beispiel ging es mir um die Altersgruppe 18-23, da spart man schon auch, aber eher für kurz und mittelfristige Ziele, z.B. Ausstattung der eigenen Wohnung, Auto, Urlaub, eigene Weiterbildung, Hobby und später mal für eigene Kinder, ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Freistellungsantrag ist man ja nicht verpflichtet abzugeben.


    Das stimmt. Dir ist aber schon bekannt, dass man dann Steuern zahlen muss?


    Zitat

    Aber das Bankgeheimniss ist seit dem Gesetz zur Förderung der Steuererhlichkeit nicht mehr das Papier wert auf dem es gedruckt ist.


    Wenn ich Einstellungen wie Deine lese, dann ist es auch genau richtig so.


    Zitat

    Die Chance das Bankkonten entdeckt werden ist natürlich besonders hoch wenn man dort einen Freistellungsauftrag stellt, oder aber dort auch das Konto für die Überweisung von Einkommensteuerrückerstattung, Erziehungsgeld, Sozialleistungen, ... hat.


    Ein Konto bei einer anderen Bank, bei dem nie ein Freistellungsauftrag gestellt wurde, sollte in den allermeisten Fällen unentdeckt bleiben. Und als Alternative bleiben auch noch Länder mit festem Bankgeheimniss. Dort gibts dann zwar eine höhere Quellensteuer, aber sicher ist sicher.


    Gibts eigentlich ein Buch? Martyns Welt?


    Nur mal so als Frage, den Link zu biallo.de hast Du nicht gelesen oder?


    Zitat

    Welchen Sinn macht es schon jeden Cent in die Altersvorsorge zu setzen und bis zum Ruhestand ein Einkommen auf ALGII Niveau zu führen, nur um dann mal im Alter eine selbstfinanzierte Altersvorsorge haben, die dann aber auch kaum über der gesetzlichen Grundsicherung liegt? Sowas wäre doch bescheuert.


    Genauso bescheuert wäre es, gar nichts zu tun und sich im Alter zu ärgern, dass man nichts getan hat. Dann ist es nämlich zu spät. Abwägen zwischen dem hier und jetzt und später...


    Aber klar, wenn man Altersvorsorge betreibt, dann ist natürlich ansonsten nur noch ein Leben auf ALG-II-Niveau möglich.


    Zitat

    Altersvorsorge sollte man machen wenn einem die monatlichen Raten nicht weh tun, und man inflationsbereinige dann im Alter was rausbekommt das deutlich über der gesetzlichen Grundsicherung liegt.


    Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Du etwas rausbekommst, wenn Du nichts machst? = 0.



    Zitat

    Und im obigen Beispiel ging es mir um die Altersgruppe 18-23, da spart man schon auch, aber eher für kurz und mittelfristige Ziele, z.B. Ausstattung der eigenen Wohnung, Auto, Urlaub, eigene Weiterbildung, Hobby und später mal für eigene Kinder, ...


    Achso, ich dachte es ging um Studenten, die schon ne Ausbildung hinter sich haben und dann 10.000 Euro beiseite legen konnten. Ja, ich denke so mit 18-23 ist das extrem realistisch.


    Dein Buch muss ein Renner im Fantasy-Bereich werden!

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Achso, ich dachte es ging um Studenten, die schon ne Ausbildung hinter sich haben und dann 10.000 Euro beiseite legen konnten. Ja, ich denke so mit 18-23 ist das extrem realistisch.

    Es geht ja nicht ums Studium, sondern die Zeit vor dem Studium, also z.B.


    18: Abschluss mit Fachabi, Beginn einer Ausbildung
    21: Abschluss der Ausbildung, Arbeitsverhältnis als Angestellter
    23: Ende des Arbeitsverhältnis, Beginn des Studiums


    Oder alternativ auch:


    16: Abschluss mit mittlerer Reife, Beginn einer Ausbildung
    19: Abschluss der Ausbildung, 6 Monate Abreitsverhältniss als Angestellter, Fachoberschule
    20/21: Abschluss mit Fachabi oder Abi, Arbeitsverhältnis als Angestellter
    23: Ende des Arbeitsverhältnis, Beginn des Studiums

  • dito.


    Mit unserer Diskussion wäre allerdings dem Threadersteller eh nicht geholfen gewesen. Da sind Beiträge zur Ausgangsfrage eh sinnvoller.

  • Martyn und Erik - Ich glaube kaum dass euere Standpunkte sich annähern werden, aber trefft euch doch in 30 Jahren und vergleicht euere Strategien. :)


    Dem OP hilft das jedenfalls wenig. Ich würde ihm dennoch ein paar Worte mit auf den Weg geben:
    - "gespart" und "der Freibetrag ist fast erschöpft" -> Du hast noch lange nicht genug gespart, um an Immobilien zu denken. Spare erst mal weiter, was sind schon 25% Steuer auf die Zinsen, da werden eben aus 5% Zinsen dann 3,75%. Naja so viel ist das nicht. Zumindest wenn man es mit der Lohnsteuer vergleicht.


    - 23 Jahre: Mensch, geniesse das Leben! Was in 40 Jahren ist kann dir keiner sagen, aber eines ist sicher: Du wirst älter und kein Geld der Welt kann dir deine Jugend zurück geben!


    - Höre nicht auf Berater, die an dir verdienen! Sondern beschaffe dir selber Wissen in Finanzdingen. Das Niveau eines durchschnittlichen Beraters in einer deutschen Grossbank hast du nach ein paar Monaten. :)


    - Sei nicht sauer über Abzüge - du würdest gerne 100.000 EUR Steuern pro Monat zahlen. :-)


    - Sollten sich deine Familienverhältnisse ändern, so muss sich deine Strategie ändern, also binde dich momentan nicht langfristig.


    - Traue keinen Tipps in Foren. :-) :-) :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von ThomasK
    Das Niveau eines durchschnittlichen Beraters in einer deutschen Grossbank hast du nach ein paar Monaten. :)


    Genau. Deswegen dauert eine Banklehre ja auch mindestens 2 Jahre. :rolleyes:


    btw: um dem TE weiterhelfen zu können fehlen mir die Infos, ob er monatlich sparen will, ob er Einmalanlagen machen will...zu unkonkret, um weiterzuhelfen.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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