Xtra-Pac Sagem my230x im T-Mobile-Shop kostenlos

  • ...wahrscheinlich folgen noch ein paar Schadensersatzklagen gegen T-Mobile, weil die Handys bereits bei ebay eingestellt wurden und nun nicht geliefert werden können, abgesehen vom entgangenen Gewinn...

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Fakt ist, dass TMD etliche Besteller des my230x verscheißern wollte. Da wurden en masse Pakete mit dem my230x noch vor der Auslieferung zurückgepfiffen und danach dem Kunden, der berechtigterweise auf die Erfüllung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags wartete, ...


    Bist du sicher, dass es ein geschlossener Kaufvertrag war? Ich dachte, die Bestellung über die Website sei ein Vertragsangebot des Kunden, auf das TMD z.B. durch Lieferung eingeht... oder eben nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    dem Kunden, der berechtigterweise auf die Erfüllung eines bereits geschlossenen Kaufvertrags wartete, vorgegaukelt, die my230x seien längst ausverkauft und deswegen die Erfüllung (unberechtigterweise) verweigert.

    Das ist doch der Knackpunkt. War der KV wirklich geschlossen?


    Ich lese da etwas von "Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt erst durch Ihren Auftrag (Bestellung) und die tatsächliche Lieferung der Ware durch T-Mobile zustande. .. erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese Bestellbestätigung noch keine Annahme Ihres Angebots darstellt.". Eine tatsächliche Lieferung ist ja offenbar nicht erfolgt.


    Woher soll der arme kleine Amtsrichter am großen Gericht in Hamburg denn da die Annahme des KV nehmen und dem Johannes mit der großen Nase Recht geben?




    edit: Man sollte sich vor dem Schreiben alle Beiträge durchlesen. Mein Vorschreiber hat das Problem ja schon erkannt.

  • Zitat

    Original geschrieben von lucky_joe
    Ich freue mich also diebisch auf ein peinliches Verfahren vor dem Hamburger Amtsgericht - Termin gebe ich noch durch, wird ja schließlich öffentlich verhandelt.


    darauf bin ich sehr gespannt :D


    könnte ja auch sein, dass das Ding nach hinten losgeht und du neben deinen eigenen Kosten (Mahnbescheid, Gerichtsgebühren etc.) auch noch die der Gegenseite übernehmen darfst... und das sind dann nicht mehr Null Euro :p


  • Durch das Beauftragen eines Logistikers zur Überlieferung der Ware hat T-Mobile den Vertrag zugestimmt. Problematisch ist natürlich zu werten, ob das schon ausreicht oder ob eine endgültige Auslieferung im Sinne der Zustellung des Logistikers miteinschließt.

  • Zitat

    Original geschrieben von rmol
    darauf bin ich sehr gespannt :D


    könnte ja auch sein, dass das Ding nach hinten losgeht und du neben deinen eigenen Kosten (Mahnbescheid, Gerichtsgebühren etc.) auch noch die der Gegenseite übernehmen darfst... und das sind dann nicht mehr Null Euro :p


    Sei doch nicht so pessimistisch. Es gibt und sollte mehr solche "Revolutionäre" geben, die auch mal einen großen Riesen zurechtstutzen. David gegen Goliath. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Durch das Beauftragen eines Logistikers zur Überlieferung der Ware hat T-Mobile den Vertrag zugestimmt.

    Ist das die h.M., h.L. oder die gängige Rechtsprechung? Bitte einschließlich Quelle beantworten.


    Gefahrübergang ist bei b2c erst an der Haustür nach Leistung der Unterschrift bzw. Einwurf in den Briefkasten. Und damit ist dann die Lieferung erfolgt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stevenson-.-
    Es gibt und sollte mehr solche "Revolutionäre" geben, die auch mal einen großen Riesen zurechtstutzen.


    nichts gegen "Revolutionäre", die für eine gerechte Sache den Magentariesen angehen.
    Hier aber geht es um ein ganz offensichtlich in der Konstellation von TMD unbeabsichtigtes Geschäft, bei dem TMD Verluste macht. Schön für die Kunden, die damit durchkommen. Kein Verständnis habe ich aber für solche, die nicht durchkommen und ihr "Recht" auf einen Gratisartikel einklagen wollen.

  • Zitat

    Original geschrieben von pua-style
    Ich frag mich ob das handy nokia 1650 auch mit ner Xtra-Click Card geht.


    funktioniert bei mir ohne Probleme :)



    d

  • Zitat

    Original geschrieben von michima
    Ist das die h.M., h.L. oder die gängige Rechtsprechung? Bitte einschließlich Quelle beantworten.


    Gefahrübergang ist bei b2c erst an der Haustür nach Leistung der Unterschrift bzw. Einwurf in den Briefkasten. Und damit ist dann die Lieferung erfolgt.


    Gefahrenübergang weicht auch mit der Vertragsannahme ab. Viele Shops stellen mit dem Versand der Ware als Annahme dar.


    OK, bezogen auf T-Mobile steht in den AGBs, dass die Vertragsannahme erst mit der Aktivierung der Karte zustande kommt.

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