Spesen und Fahrtkostenrechnung - Was ist zu beachten?

  • Hey,


    da es gerade auf der Firma einige "Probleme" bei der Zahlung von Fahrtkostenerstattungen und Spesen gibt, frag ich mal hier um Hilfe.


    Sachverhalt ist folgender:

    Zitat


    Wir, das sind 6 Auszubildende, wurden darüber Informiert, dass wir einen "Arbeitseinsatz" in einem weiter entfernten Werk unseres Unternehmens antreten "sollen".
    Im Vorfeld wurde geklärt: Das Hotel, inkl. Frühstück übernimmt die Firma. Ein zurückfahren jeden Tag wäre zwar möglich, aber auf Dauer nicht Praktikabel. Der Spesensatz beträge 24€/Tag, Spritkosten mit 32Cent/km.
    Der Arbeitseinsatz belief sich auf 6,5 Wochen. Wochenenden natürlich Zuhause. Ausserdem 4 Donnerstage in die Berufsschule.


    Problematisch ist nun folgendes: Der Betrieb (immerhin ein Großkonzern der chemischen Industrie) ist scheinbar nicht in der Lage, die Spesen und Fahrtkosten zu berechnen, Auszuzahlen, zu Genehmigen etc.
    Daraufhin reichten wir die Kilometerabrechnungen (Da wir je mit 3 Mann eine Fahrtgemeinschaft bildeten) ordnungsgemäss und ehrlich(!) ein.
    Wochen danach ist nichtmals eine direkte Ansprechperson bekannt. Der status ist Unklar, wir bleiben auf unseren Kosten sitzen.
    Der Grund, warum ich hier schreibe ist der, das wir heute auch ein gEspräch mit unserem Ausbilder geführt haben. Seine erste Frage galt den Kassenbelegen. Diese haben wir natürlich NICHT aufgehoben, wir hatten einen festen Spesensatz/Tag im Kopf. Zudem gibt einem ja nicht jeder Brötchenbäcker direkt einen Beleg. Somit haben wir auch kaum welche "zusammen". Damit sieht er nun "schlecht", dass es noch zur Zahlung der Spesen kommen könnte.


    Meine eigentliche Frage: Ist der Betrieb nicht trotzdem verpflichtet, den Spesenzahlungen nachzukommen (Spesenkatalog)? Und vor allem, in welcher Höhe, darf der Arbeitgeber z.B. die Hotelkosten in irgend einer Form in Rechnung stellen (Ausser dem Abzug für Frühstück - 20%, d.h. 4,80€)? Wie wird der Fahrtweg berechnet? Wird, bei diesem Einsatz, auch der Weg Hotel -> Arbeitsstelle mitvergütet, oder läuft dieser unter der, oft Erwähnten, "Hättet ihr sowieso machen müssen, wäret ihr hier in die Firma gekommen"-Schiene?

  • auf jedenfall zuerst mal die offiziellen Spesenregeln eurer Firma beschaffen.
    Alternativ:
    Von wem hattet ihr denn die Spesenzusagen bekommen? Waren die schriftlich? Direkt auf den zu gehen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Spesensätze sind gesetzlich geregelt, da gibt es keine individuellen Regeln pro Firma. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Spesen auch tatsächlich selbst bzw. vollständig zu zahlen. Tut er dies nicht, kann bzw. muss man die entsprechenden Stunden-/Tagessätze bei der Steuererklärung geltend machen, wobei hierbei vom Arbeitgeber eventuell gezahlte, geringere Beträge natürlich in Abzug zu bringen sind.


    Selbiges gilt auch für dienstlich veranlasste Fahren mit dem privaten PKW - auch hier muss der Arbeitgeber nichts bzw. nicht den vollen Satz zahlen, und wenn er es nicht tut, bekommt der Arbeitnehmer es über die Steuererklärung wieder raus.


    Jedes seriöse Unternehmen zahlt natürlich von sich aus die gesetzlichen Spesen- und km-Sätze; ich kenne das jedenfalls nur so.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Spesensätze sind gesetzlich geregelt, da gibt es keine individuellen Regeln pro Firma.


    Jein, vielleicht habe ich deinen Beitrag auch nicht richtig verstanden? Gesetzlich geregelt ist der Höchstbetrag, den eine Firma lohnsteuerfrei auszahlen darf. Davon abweichend können jederzeit höhere oder tiefere Erstattungs-Sätze vereinbart werden. Wenn tiefere Sätze bzw. keine Erstattung vereinbart wurden kann die Differenz in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Jein, vielleicht habe ich deinen Beitrag auch nicht richtig verstanden? Gesetzlich geregelt ist der Höchstbetrag, den eine Firma lohnsteuerfrei auszahlen darf. Davon abweichend können jederzeit höhere oder tiefere Erstattungs-Sätze vereinbart werden. Wenn tiefere Sätze bzw. keine Erstattung vereinbart wurden kann die Differenz in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.


    Genau das meinte ich.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat


    Von wem hattet ihr denn die Spesenzusagen bekommen? Waren die schriftlich? Direkt auf den zu gehen.


    Vom Ausbildungsleiter Deutschland.
    Nichts schriftliches - das ganze ging mehr als nur schnell.

    Zitat

    Habt Ihr keinen Betriebsrat?


    Doch - aber diesen werden wir erstmal Ruhen lassen, in der Hoffnung, dies auch ohne Hinzubekommen. Wir werden diese Woche mit ihm darüber sprechen. Vllt. ists auch alles nur ein "gerede-über-10-Ecken", bei dem dann wieder nur die Hälfte ankommt. Auch ist die gütliche Einigung wohl erstmal die beste Einigung!:top:

    Zitat


    Spesensätze sind gesetzlich geregelt, da gibt es keine individuellen Regeln pro Firma. Allerdings ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Spesen auch tatsächlich selbst bzw. vollständig zu zahlen. Tut er dies nicht, kann bzw. muss man die entsprechenden Stunden-/Tagessätze bei der Steuererklärung geltend machen, wobei hierbei vom Arbeitgeber eventuell gezahlte, geringere Beträge natürlich in Abzug zu bringen sind.


    Auch Gut. Wobei das, für uns als Azubis, natürlich ziemlich "irrelevant" ist, da keine/kaum Lohnsteuer anfällt. Aber dann rechnet mans halt beim Kindergeld gegen...



    Alles in allem, Danke ich euch schonmal. Aufjedenfall gehen wir wohl nicht leer aus. Denn genau das wurde uns zwischenzeitlich Prophezeit. Dann heißt es warten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!