umzug ins Ausland vom Arbeitsamt bezahlt,muss das Geld zurückbezahlt werden?

  • Hallo Leute,
    ich weiß eine lange >Überschrift.
    Also:
    Ich habe einen guten Freund der in Deutschland arbeitslos war,
    er konnte einen Job bekommen der allerdings im Ausland ist,
    die Agentur für Arbeit übernahm die umzugskosten.


    Nun ist er im Ausland,hat den Job,aber es ist nicht so wie erwartet und versprochen.
    Das Arbeitsklima ist sehr unangenehm,und jeden Monat gibts verspätet Geld,und auch weniger wie vereinbart.
    Er spielt nun schon nach 2 Monaten mit dem gedanken wieder nach Deutschland zurück zukehren.
    Muss er dem Arbeitsamt dann die Umzugskosten zurückerstatten?


    Vieleicht kennt sich jemand ein wenig damit aus,
    Gruss Rochuss :)

  • Re: umzug ins Ausland vom Arbeitsamt bezahlt,muss das Geld zurückbezahlt werden?


    Zitat

    Original geschrieben von Rochuss
    Muss er dem Arbeitsamt dann die Umzugskosten zurückerstatten?


    Muss er,
    es sei denn, er kann den Inhalt des versprochenen Abeitsvertrages und den jetzigen Zustand des tatsächlichen Arbeitsverhältnisses und
    insbesondere die Unterschiede beweisen.
    Wenn er es nicht beweisen kann, dann droht ihn auch noch eine Sperre des evtl. noch verbleibenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld.


    Es kann schlau sein noch einen oder zwei Monate die Zähne zusammenzubeissen und die Beweise und Zeugenaussagen zu sammeln und dann erst zurückzukehren.
    Er müsste natürlich vorher auch seinen (spanischen?) Arbeitgeber zur Einhaltung des Inhaltes des vorsprochenen Arbeitsvertrages aufgefordert haben und eine diesbezügliche Absage beweisen können. Danach wird gefragt werden.

    [small]Bitte keine Fragen per PN, diese gehören ins Forum, damit alle davon partizipieren können[/small]

  • Danke dir für die Informationen.


    Wie lange muß er denn generell dort arbeiten und bleiben,wenn er zb.9 Monate dort arbeiten würde,und dann ein gutes Jobangebot aus Deutschland bekäme,müsste er dann auch das Geld zurückzahlen?


    Ach und wenn der jetzige Arbeitgeber versterben sollte,und er in Spanien arbeitslos wäre,wie würde dann bei einer Rückkehr gehandhabt werden?


    Danke dir für die Infos,


    gruss rochuss


  • irgendwie klingt das nach ner Menge krimineller Energie.. :D

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Ich hätte da eine ganz verwegene Idee:


    Wie wäre es mal direkt beim Arbeitsamt nachzufragen? Die sollten sich doch am besten damit auskennen. Man kann ja auch unverbindlich anfragen und muss keine Namen nennen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!