Hallo Leute,
ich weiß eine lange >Überschrift.
Also:
Ich habe einen guten Freund der in Deutschland arbeitslos war,
er konnte einen Job bekommen der allerdings im Ausland ist,
die Agentur für Arbeit übernahm die umzugskosten.
Nun ist er im Ausland,hat den Job,aber es ist nicht so wie erwartet und versprochen.
Das Arbeitsklima ist sehr unangenehm,und jeden Monat gibts verspätet Geld,und auch weniger wie vereinbart.
Er spielt nun schon nach 2 Monaten mit dem gedanken wieder nach Deutschland zurück zukehren.
Muss er dem Arbeitsamt dann die Umzugskosten zurückerstatten?
Vieleicht kennt sich jemand ein wenig damit aus,
Gruss Rochuss ![]()