O2: Rechtsfrage zu Reklamationszeitraum

  • Hallo.


    Erst mal die Vorgeschichte, damit ihr bescheid wisst:
    Ich habe am 19.1.08 meinen alten O2-Handyvertrag verlängert, bzw. den Vertrag von einem Genion-Studenten-Tarif in den Genion-L-Aktions-Tarif ändern lassen. Dies geschah im Gespräch mit der Telefon-Hotline. Trotz telefonischer Vertragsverlängerung konnte ich die Online-Option von 100 Frei-SMS im Monat erwirken. Um sicher zu gehen, dass mir diese Frei-SMS-Option auch wirklich freigeschaltet wird fragte ich während des Telefongesprächs noch mehrere male nach.
    Da ich bis vor einem Monat zeit- und stressmäßig sehr stark in meine Diplomarbeit eingebunden war, habe ich bis dato keinen Gedanken daran verschwendet, mal meine Handyrechnung zu kontrollieren. Nach abgeschlossener Diplomarbeit und neugefundener Freizeit habe ich dann Anfang September das erste mal einen Blick in meine Handyrechnungen werfen können und durfte feststellen, dass mir seit der Vertragsverlängerung weiterhin SMS'n berechnet wurden (pro Monat für ca. 20€).
    Ein Gespräch mit der Telefon-Hotline ergab, dass die Online-Option von 100 Frei-SMS pro Monat seit der Vertragsverlängerung zwar in meinem Vertrag vermerkt war, allerdings nicht freigeschaltet wurde (Hääääh???????).
    Daraufhin schrieb mir der O2-Mitarbeiter für die vergangenen vier Rechnungen (Mai bis August) insgesamt 80€ gut. Für die Rechnungen von Januar bis April konnte er mir, laut seiner Aussage, kein Geld gutschreiben, da der Zeitraum für Reklamationen bei O2 drei Monate beträgt.
    Wegen eines Festplattencrashes sind mir dummerweise die Online-Rechnungen bis März 08 verloren gegangen (erst wieder ab April vorhanden). Aufgrund der konstanten Beträge, die mir jeden Monat für SMS'n berechnet wurden (immer so um die 20€) gehe ich aber mal stark davon aus, dass mir im Zeitraum von Januar bis April auch noch mal gut 70-80€ fälschlicherweise berechnet wurden.
    Auch weitere Telefongespräche mit der O2-Hotline brachten allerdings keine Ergebnisse.


    Nun meine Frage:
    Kennt sich Jemand von euch mit gesetzlich festgelegten Reklamationszeiträumen aus? In einem Gespräch auf einer Party erzählte mir letztlich ein Jurist, ich hätte auf jeden Fall 12 Monate Reklamationszeit und könnte auch das Geld für die Rechnungen von Januar bis April einfordern. Nur war das nun mal ein Gespräch auf einer Party.
    Ich sehe allerdings auch nicht ein, warum mir O2 die entstandenen SMS-Kosten für Januar bis April nicht zurück erstatten sollte. Darf mich O2, nur weil ich nicht die Zeit hatte meine Rechnungen zu kontrollieren über's Ohr hauen?


    Ich danke euch schon mal im Vorraus für jede Antwort.


    Gruß


    Flo

  • Ohne lange um den heißen Brei herumzureden:
    Ja o2 hat (diesmal :rolleyes: ) recht!
    Sofern man nicht spätestens 80 Tage nach Erhalt schriftlich Einspruch erhebt, gilt die Rechnung als anerkannt.
    Da gabs auch mal nen Urteil, kann es im Moment grad nicht finden, aber die Rechtsexperten hier wissen da sicher mehr zu.
    Hintergrund: 80 Tage gilt als ein genügend langer Zeitraum, um die Rechnung zu prüfen.


    Du hättest ja z.B. auch trotz Streß allein schon auf dem Betrag, der auf Deinem Kontoauszug steht, zumindest erahnen können, das hier was nicht stimmt...
    Und ich denke mal den Kontoauszug kontrolliert man auch, wenn man im Streß ist, alles andere wäre purer Leichtsinn!

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6860 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    GMX Freephone (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6860 5G, 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5(2x), Pixel 6

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

    Samsung Galaxy S10e, S21, S23

  • Irgendwie kann ich sowas immer nicht verstehen. Selbst im Dauerstress kann man doch mal einen Blick auf seine Handyrechnung werfen, vor allem da der Threadersteller ja angibt, dass er sie runtergeladen und auf seiner Festplate gespeichert hat!


    Das PDF aufzumachen und die Beträge zu überfliegen dauert eine Minute, da frag ich mich doch wie das "normale" Leben aussieht...

    O2 my All in One Tarif; iPhone 14Pro Max, iPad Pro, SurfStick, GalaxyBook, etc.
    o2 Blue All-IN Extra; IPhone XS-MAX
    Beruflich Telekom Business Mobil L; iPhone 7 Plus (und eine E-SIM im iPhone XS Max^^)

  • Kurz und Knapp, wie es SchnittenGott schon richtig gesagt hat, in Deutschland ist es Gesetz das Anbieter 80 Tage lang Rechnungsdaten, Telefonverbindungen, Dauer der Gespräche usw speichern und festhalten muss.


    Erhobene Beträge per Bankeinzug kann mann auch nur innerhalb 6 Wochen zurückziehen.


    Gruß Crone83

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