Kabel Deutschland will in Wohnung

  • Ich wollte gerade einen ähnlichen Post schreiben. Heute Nachmittag klingelte es und zwei nette Personen behaupteten von UM zu kommen und müßten unseren Kabelanschluss überprüfen. Auf meinen Hinweis hin das wir DVB-T hätten und laut UM bei uns im Hause kein Kabelanschluss gelegt wäre, schauten die reichlich doof und meinten das hätte damit nichts zu tun und Kabel läge in der Kölner Innenstadt überall. Sie müßten jedenfalls kurz an die Dose bei uns in der Wohnung. Ich habe denen dann ganz dezent den Weg zur Türe gewiesen, wobei die dann ein wenig pampig wurden. Ausweisen konnten die sich auch nur mit einem Din4 Schreiben mit UM Logo und Standardtext.


    Fakt ist, in diesem Gebäude gibt es Kabel von UM, aber laut UM nicht, wollte das nach dem Umzug ja auch anmelden. Daraufhin haben wir uns dann DVBT zugelegt. Das ist vielleicht ein doofer Verein.


    Sehr unseriös und undurchsichtig so was. Ob die wirklich von UM waren, da bin ich mir ebenfalls nicht wirklich sicher. Meine Frau meinte vorhin, ob da nicht Truppen unterwegs sind und Wohnungen für Einbrüche auskundschaften, was ich jedoch eigentlich ebenfalls für unrealistisch halte… am 11.11 jedoch, wo jeder zweite unterwegs ist… hmmm…

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ich finde es immer wieder witzig wie die Jungs es bei den einen "mit der Brechstange" probieren, drohen usw. und andere sehen seit Jahren kostenlos ...


    Ich hab einen Kumpel, der ist in den letzten Jahren mind. dreimal umgezogen und jedesmal hatte er Kabel, gezahlt hat er noch nie!?


    Da kam nach dem Einzug auch nie so ein Schreiben oder sowas in der Art ...


    Das Beste in der aktuellen Wohnung: lt. Onlineauskunft sowohl bei KD als auch beim regionalen Versorger ist Kabel bei ihm gar nicht vorhanden :eek: :D

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Es ist im übrigen auch keine Straftat, Kabel zu nutzen, obwohl man keinen Vertrag mit KDG hat, weil die Leitung nicht gefiltert wurde.
    Außer natürlich, wenn man eigenmächtig die Plombe im Haus entfernt, und seinen Strang anschliesst.




    Sicher?
    Ich erinnere mich dunkel zurück, dass vor ein paar Jahren (eher ein paar mehr, wir hatten ausschließlich Antennen-TV) ein KD-Mitarbeiter vorbeikam und bei uns im Keller (EFH) gucken wollte, ob der Anschluss genutzt wird. Aber vielleicht wollte der auch nur was aufschwatzen.

  • Natürlich ist es eine Straftat - es stellt sich nur die Frage ob Du tatsächlich angezeigt wirst und eine Gerichtsverhandlung angestrebt wird um §265 zur Anwendung zu bringen - eine Nachzahlung dürfte in jedem Fall fällig werden ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • "Wir müssten da mal etwas durchmessen!"


    Meinerseits kann ich sogar von regelmäßigen Anrufen mit Rufnummernunterdrückung berichten :"Wir müssten mal vorbeikommen und etwas durchmessen!"


    Rückrufe beim Anbieter haben ergeben, dass derartige Aktionen bei mir aber nicht durchgeführt werden müssten.


    Jedenfalls hat bei mir noch niemand an der Tür geklingelt. Würde ich auch nicht reinlassen.


    Grüße,


    innocent

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Natürlich ist es eine Straftat -



    Nur wenn du selber die Kabeldose aufbrichst und dich anschliesst.
    Wenn du aber in eine Wohnung neu einziehst
    der Kabelanschluss dort freigeschaltet ist und diesen ohne dich anzumelden nutzt -
    *****ist es keine Straftat.*****

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Das ist der gleiche Trugschluss und typische Rechtsirrtum wie beim Schwarzfahren - Du erschleichst Dir eine Leistung und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat PUNKT.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Details sind wichtig


    Wenn ich aber in den Bus/Bahn einsteige, laut rufe das ich keinen Fahrschein habe, oder mir aber ein Pappschild umhänge, auf dem ich schreibe, dass ich keinen Fahrschein habe, entfällt faktisch das erschleichen der Leistung.
    Kann also nur zum gewöhnlichen nachlösen oder verlassen der Bahn/Bus aufgefordert werden!!


    Übernimmt man diese Vorgabe, reicht es aus, an der Tür ein kl. Schild anzubringen, in dem ich darauf verweise, dass ich zur Zeit einen kostenfreien Kabelzugang nutze.
    Insofern habe ich dann juristisch keine Leistung erschlichen!


    Also, wem das nich alles zu peinlich ist, ist formell auf der sicheren Seite! :D

    "Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem." - Karl Valentin

  • Jaja, da hat einer das "Lexikon der Rechtsirrtümer" gelesen, gelle? :) wenn Du es genau gelesen hättest wäre Dir allerdings nicht entgangen dass damit nur die Straftat entfällt - die Strafgebühr wird trotzdem fällig denn die ist nicht gesetzlich, sondern Bestandteil der AGBs der Verkehrbetriebe ...


    Wobei ich, wenn Du schon vergleichst, ein Schild für unzureichend halten würde da das KD nur mitbekommt wenn sie zufällig vor Deiner Tür stehen sollten - also müsstest Du sie eher anrufen respektive einen Brief schreiben um sie über die Sachlage in Kenntnis zu setzen - der Fahrer des Verkehrbetriebes bekommt es ja schliesslich auch "direkt" mit ...


    Aber sei es drum, da das rel. praxisferne, theoretische, juristische Spitzfindigkeiten sind bleibt es jedenfalls dabei dass es unter normalen, praxisnahen Umständen eine Straftat ist auch wenn das Ding nicht verplomt ist.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Das ist der gleiche Trugschluss und typische Rechtsirrtum wie beim Schwarzfahren - Du erschleichst Dir eine Leistung und das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat PUNKT.



    Du irrst ! :)
    In Bezug auf diesen Thread .


    Beispiel: Du hat ein Premiere Abo mit einem Paket, Premiere schaltet während der Vertragslaufzeit aber alle 4 Pakete frei (irrtümlich) , du zahlst aber nur ein Paket.
    Dies Premiere nicht zu melden ist weder eine Straftat, noch mußt du Gebühren nachzahlen. Vertrag ist Vertrag, wenn dir mehr geliefert wird...kostenlos..ist das nicht dein Problem.


    Oder du bekommst ein Paket, mit einer Sache die du nicht bestellt hast. Du musst dies weder melden noch bezalhen, sondern kannst die Sachen sogar verwerten und benutzen.


    Genauso ist es mit dem Kabel, du hast kein Vertrag mit dem Kabelanbieter, so denn ist es das Problem des Anbieters dir den Anschluss zu sperren oder mit dir ein Vertrag abzuschliessen.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

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