Simply 5gb für 4,95mtl

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Ich würde mal sagen, Du hast ein paar Tage zu spät gekündigt.

    Wann muss man denn deiner Meinung nach kündigen, wenn eine 4wöchige Frist vereinbart ist? 5 Wochen vorher?

    Zitat

    Zumal im Kundencenter immer da steht, zu wann der Vertrag gekündigt wird, wenn Du kündigst.

    Wenn dort ein falscher Wert steht, ändert das nichts an der vertraglichen Vereinbarung.

    Zitat

    Nicht ärgern. Nutz halt den einen Monat länger, dann kommst Du trotzdem noch auf unter 10€ pro Monat und das ist für D1-Netz recht günstig.

    Genau, bloß nicht ärgern, wenn jemand unberechtigt Geld will. Und da alle so schön kuschen, kommen die Provider damit durch und machen es immer wieder. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    Wann muss man denn deiner Meinung nach kündigen, wenn eine 4wöchige Frist vereinbart ist? 5 Wochen vorher? Wenn dort ein falscher Wert steht, ändert das nichts an der vertraglichen Vereinbarung. Genau, bloß nicht ärgern, wenn jemand unberechtigt Geld will. Und da alle so schön kuschen, kommen die Provider damit durch und machen es immer wieder. :rolleyes:


    Was sollte ich denn jetzt deiner meinung nach tun?

    N73

  • 1. Einziehungsermächtigung widerrufen.
    2. Einen Brief schicken, am besten an die Rechtsabteilung adressiert, und darin erläutern, dass der Vertrag fristgerecht unter Einhaltung der 4wöchigen Frist zum 30.6. gekündigt wurde.
    3. Am 30.6. per Einwurfeinschreiben die SIM-Karte zurückschicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    1. Einziehungsermächtigung widerrufen.
    2. Einen Brief schicken, am besten an die Rechtsabteilung adressiert, und darin erläutern, dass der Vertrag fristgerecht unter Einhaltung der 4wöchigen Frist zum 30.6. gekündigt wurde.
    3. Am 30.6. per Einwurfeinschreiben die SIM-Karte zurückschicken.


    Oki danke!

    N73

  • Zitat

    Original geschrieben von hafizi786
    ... Er verlängert sich in der Variante mit der 6-monatigen Vertragslaufzeit um jeweils einen weiteren Monat, wenn eine der Parteien nicht schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigt...

    Na bitte, da haben wir den Trick von Drillisch: WENN das auch so in den AGB steht, dann hat Drillisch Recht!
    Beispiel:
    Mindestvertragslaufzeit: 15.12.08 bis 15.6.09.
    Spätester Kündigungstermin: Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom 15.6.09: 31.5.09
    4 Wochen vorher: 3.5.09!

  • Schon klar, bloß wann ist der Kündigungstermin für die um einen Monat längere Laufzeit, um den es hier geht? Dann verhält sich der Tarif doch wohl wie die Variante ohne MVLZ, denn ansonsten würde es an einer Regelung dieser Frage fehlen: "In der Variante ohne Vertragslaufzeit kann der Vertrag von den Parteien schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Kalendermonatsende gekündigt werden." --> also Kündigung am 2.6 zum 30.6., nächster Termin Kündigung am 3.7. zum 31.7 usw. Für die Variante von Simply "Kündigung am 2.6 führt zum Kündigungstermin 31.7" geben die AGB nichts her.


    EDIT: Hhm, das passt ja tatsächlich hinten und vorne nicht. Einerseits verlängert sich der Vertrag, wenn nicht gekündigt, um einen weiteren Monat (das wäre dann der 15.7.), gekündigt werden kann aber nur zum 31.7. Ich sehe den Punkt. Hübsches Durcheinander haben die da angerichtet in ihren AGB. Natürlich absolut unbeabsichtigt. :rolleyes:

  • Zitat

    Original geschrieben von Magicable
    Du hättest am 31.05. kündigen müssen, da du das versäumt hast läuft dein Vertrag noch bis Ende Juli.

    Und woraus soll sich das jetzt ergeben?

  • Zitat

    Original geschrieben von phonefux
    ... wann ist der Kündigungstermin für die um einen Monat längere Laufzeit, um den es hier geht?

    Ganz einfach:
    Da nicht rechtzeitig gekündigt wurde, hat es sich um einen Monat verlängert:
    Kalendermonatsende vor Ablauf der Vertragslaufzeit vom 15.7.09: 30.6.09
    4 Wochen vorher: 2.6.09, also heute!
    Ab morgen geht es erst zum 31.8.09.


    Mit dieser Konstruktion hat Drillisch ganz einfach aus 4 Wochen 8 Wochen gemacht. Eben typisch Drillisch.

    Zitat

    Dann verhält sich der Tarif doch wohl wie die Variante ohne MVLZ, ...

    Nein!
    Wie kommst du denn da drauf?
    Es ist und bleibt ein Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit, auch wenn die schon längst abgelaufen ist.

    Zitat

    ... geben die AGB nichts her.

    Ich habe ja geschrieben: WENN es so wie in der E-Mail auch so in den AGB steht... Ich kenne die AGB nicht, mich wollten sie ja nicht.


    Ich verstehe allerdings die ganze Aufregung nicht:
    Wenn ich sowieso vorhatte, den Vertrag nur ca. 6 Monate lang zu nutzen, dann kündige ich ihn doch gleich im Dezember 2008.

    Zitat

    Original geschrieben von Magicable
    ...
    Du hättest am 31.05. kündigen müssen, ...

    Kannst du uns bitte erklären, wie du da drauf kommst?

  • Zitat

    Original geschrieben von drSeehas
    Na bitte, da haben wir den Trick von Drillisch: WENN das auch so in den AGB steht, dann hat Drillisch Recht!
    Beispiel:
    Mindestvertragslaufzeit: 15.12.08 bis 15.6.09.
    Spätester Kündigungstermin: Kalendermonatsende vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit vom 15.6.09: 31.5.09
    4 Wochen vorher: 3.5.09!

    Ja, aber nicht zum 30.6., sondern zum 31.5: Da eine Kündigung immer nur zum Monatsende vorgesehen ist, ergibt sich hier eine Mindestvertragslaufzeit vom 15.12.08 bis 31.05.09! So war es auch bei mir: Im November abgeschlossen, konnte zu Ende April kündigen. Im Ergebnis war die MVLZ daher kürzer als 6 Monate. Wenn in deinem Beispiel nicht zum 31.05. gekündigt wurde, verlängert sich der Vertrag um einen Monat bis zum 30.06. Kündigungsfrist dann wieder 4 Wochen (und eben nicht 1 Monat), daher Kündigung heute noch möglich.

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