Möchte meinen Gas- und -Stromversorger wechseln! Wer hat gute Angebote und Provision

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ich tippe mal darauf, dass der Vorversorger nun raus ist. Der hat beim Netzbetreiber sicher auch schon die Ummeldung veranlasst.
    ...
    Theoretisch (und auch praktisch) kannst Du Dir die Differenz von dem "neuen" Versorger erstatten lassen, der offenbar nicht in der Lage ist, zu lesen.
    ...
    1 Monat Grundversorgung ist zwar kein Beinbruch, aber ärgerlich


    in meinem besonderen Fall ist das nicht tatsächlich schlimm, da fast keine Mehrkosten entstehen durch eine Grundversorgung. Sprich mir geht es gar nicht darum wer die Mehrkosten der Grundversorgung übernehmen würde.


    Mir geht es eigentlich darum, ob der Vertragsschluss so an die Kündigung gekoppelt ist, dass wenn der Vertrag durch einen Widerruf nicht zustande kommt, ob dann damit auch gleich die Kündigung beim Vorversorger hinfällig wäre/Kündigung rückabgewickelt wird.


    Die Brisanz ist eigentlich eine ganz andere, nicht das mit der Grundversorgung
    Stell Dir mal vor, der Vorversorger hätte eine Vertragslaufzeit gehabt. Würde die Kündigung nicht mehr gelten, wäre ich dann plötzlich im Zeiten Vertragsjahr. Üblicherweise verlängert sich ein Vertrag immer um weitere 12 Monate. Für eine eigene Kündigung wäre es nun aber zu spät, da die Kündigungsfrist dann nicht mehr eingehalten ist.
    Und wie allgemein bekannt sind die Stromverträge nur im ersten Jahr wirklich attraktiv. Im zweiten Jahr werden die Verträge dann meist richtig teuer.



    Daher wäre das schon interessant zu wissen, was denn da genau gilt. Bleibt die Kündigung trotzdem erhalten oder nicht?

    Viele Grüße


    Martin

  • Ja, müsste.


    Du hast dem neuen Versorger eine Vollmacht zur Kündigung erteilt. Nicht jedoch die vollmacht zur "Rücknahme" der Kündigung (was es ja eigentlich ohnehin nicht gibt: Da müssen sich Kunde und alter Versorger drüber einigen). Ohne Vollmacht keine Einigung.


    OB das tatsächlich auch so gehandhabt wird...

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Ja, müsste.
    ...
    OB das tatsächlich auch so gehandhabt wird...


    Meine Vermutung geht auch dahin, dass die Kündigung bleibt, aber das ist halt auch nur eine Vermutung.


    Es würde auch ein Beispiel geben aus einem anderen Bereich, aber auch in Verbindung mit dem Widerrufsrecht.
    Wenn Du z.B. bei einem Onlineshop einen TV bestellst und diesen per Finanzierung bezahlst, dann aber von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann wird auch der Finanzierungsvertrag rückabgewickelt.
    Stichwort ist hier "verbundene Verträge".



    Das zeigt mir wieder, wie vorsichtig man sein muss mit der Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" und dass man besser für die Firma mitdenkt und explizit noch mit reinschreibt, dass das Schreiben kein Widerruf ist.

    Viele Grüße


    Martin

  • Gibt es einen Königsweg Flexstrom zum Versand einer Schlussrechnung zu bewegen? Hab die schon zweimal angemahnt und sie haben jeweils geschrieben, dass alle Unterlagen vorliegen und sie die Rechnungserstellung beauftragt haben. Vertragsende war der 31.12.12.

  • Mach' doch selbst Deine Abrechnung und verlange von Flexstrom die Erstattung des zu viel bezahlten Betrages (wohl wg. Bonus der Fall). Nachweisbar an Flexstrom mit üppiger Frist von 2-3 Wochen setzen, danach einen RA mandatieren oder selbst (gleich) klagen

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Gibt es einen Königsweg Flexstrom zum Versand einer Schlussrechnung zu bewegen? Hab die schon zweimal angemahnt und sie haben jeweils geschrieben, dass alle Unterlagen vorliegen und sie die Rechnungserstellung beauftragt haben. Vertragsende war der 31.12.12.


    Irgendwo habe ich gelesen (d.h. ohne Gewähr), dass sich Stromversorger maximal sechs Monate lang Zeit lassen dürfen.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Mach' doch selbst Deine Abrechnung und verlange von Flexstrom die Erstattung des zu viel bezahlten Betrages (wohl wg. Bonus der Fall). Nachweisbar an Flexstrom mit üppiger Frist von 2-3 Wochen setzen, danach einen RA mandatieren oder selbst (gleich) klagen


    Eigene Erfahrung mit der ExtraEnergie: Das Unternehmen beruft sich dann darauf, dass die Erstattung erst mit erstellter Abrechnung fällig ist und sie daher dem Kunden nichts schuldig sind.

    Viele Grüße
    Martin

  • Gibt es eigentlich mittlerweile gute Angebote um an ein Smartmeter zu kommen was sich über das Internet ansprechen lässt? So eine technische Spielerei würd ich mir gerne zulegen, außerdem ziehe ich demnächst aus meiner alten WG in eine eigene Wohnung und hab nicht so wirklich ahnung vom Stromverbrauch, da würd das dingen sicher sparen helfen und sei es nur, weil ich dann nicht ständig im Keller den Zähler ablesen muss beim Vertrag wechseln.

  • Zitat

    Original geschrieben von frankey
    Nach EnWG §40 sind es 6 Wochen nach Ende der Lieferung.


    Hm, ich bin mir sicher, dass da 6 Monate stand. Aber vielleicht war die Angabe nicht korrekt.


    Innerhalb von 6 Wochen habe ich die Abschlussrechnung übrgens in den seltensten Fällen erhalten, also darum zu scheren scheinen sich die Anbieter nicht...

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