ZitatOriginal geschrieben von flatty
Ich tippe mal darauf, dass der Vorversorger nun raus ist. Der hat beim Netzbetreiber sicher auch schon die Ummeldung veranlasst.
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Theoretisch (und auch praktisch) kannst Du Dir die Differenz von dem "neuen" Versorger erstatten lassen, der offenbar nicht in der Lage ist, zu lesen.
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1 Monat Grundversorgung ist zwar kein Beinbruch, aber ärgerlich
in meinem besonderen Fall ist das nicht tatsächlich schlimm, da fast keine Mehrkosten entstehen durch eine Grundversorgung. Sprich mir geht es gar nicht darum wer die Mehrkosten der Grundversorgung übernehmen würde.
Mir geht es eigentlich darum, ob der Vertragsschluss so an die Kündigung gekoppelt ist, dass wenn der Vertrag durch einen Widerruf nicht zustande kommt, ob dann damit auch gleich die Kündigung beim Vorversorger hinfällig wäre/Kündigung rückabgewickelt wird.
Die Brisanz ist eigentlich eine ganz andere, nicht das mit der Grundversorgung
Stell Dir mal vor, der Vorversorger hätte eine Vertragslaufzeit gehabt. Würde die Kündigung nicht mehr gelten, wäre ich dann plötzlich im Zeiten Vertragsjahr. Üblicherweise verlängert sich ein Vertrag immer um weitere 12 Monate. Für eine eigene Kündigung wäre es nun aber zu spät, da die Kündigungsfrist dann nicht mehr eingehalten ist.
Und wie allgemein bekannt sind die Stromverträge nur im ersten Jahr wirklich attraktiv. Im zweiten Jahr werden die Verträge dann meist richtig teuer.
Daher wäre das schon interessant zu wissen, was denn da genau gilt. Bleibt die Kündigung trotzdem erhalten oder nicht?