da steht aber explizit drin, dass auch nach Vertragsende die Portierung möglich ist:
Zitat(e) wenn der Portierungsantrag EPS spätestens 31 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vorliegt.
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da steht aber explizit drin, dass auch nach Vertragsende die Portierung möglich ist:
Zitat(e) wenn der Portierungsantrag EPS spätestens 31 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vorliegt.
Aus diesem Grund habe ich das ja auch verlinkt :).
dachte ich mir schon, aber in dem Fall ist es noch unverständlicher, warum die Eplus Kundenverwaltung das ablehnt ![]()
zwar zu spät, aber: ich hab den TE so verstanden, daß die nachträgliche Portierung zu simyo nicht möglich ist. Und das ist tatsächlich so, bei simyo kann man imho nur zu Vertragsbeginn portieren.
Das betrifft allerdings nicht eplus, die müssen die Rufnummer bis 31 Tage nach Vertragsbeendigung "bereithalten".
ZitatOriginal geschrieben von thedarkside2005
... die müssen die Rufnummer bis 31 Tage nach Vertragsbeendigung "bereithalten".
Die Provider müssen im Festnetz die Nummern bis zu 3 Monaten nach Vertragsbeendigung bereithalten und auch herausgeben.
Quelle:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/12696.pdf
darin allerletzter Absatz noch nach der BNetzA-Adresse.
Andernfalls hilft vielleicht eine Beschwerde dorthin.
Möglicherweise gilt das so auch für den Mobilfunk, müsste man mal genau prüfen.
Der Punkt mit der *eingehenden* Portierung des übernehmenden Providers ist davon unabhängig - wie das ja auch schon richtig beschrieben wurde.
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