Hallo,
ist es möglich das 1&1 zwei Anschlüsse in einem Haushalt zuschalten kann ?
(mein Bruder hat leider zwei Aufträge bestellt)
LG
speedy85
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Hallo,
ist es möglich das 1&1 zwei Anschlüsse in einem Haushalt zuschalten kann ?
(mein Bruder hat leider zwei Aufträge bestellt)
LG
speedy85
Solange noch ausreichend Adern auf dem gesamten Leitungsweg frei sind, geht das. Aber wozu dieser Schwachsinn? Weshalb storniert Ihr nicht einfach einen der Aufträge?
ZitatOriginal geschrieben von Timeslot
Solange noch ausreichend Adern auf dem gesamten Leitungsweg frei sind, geht das. Aber wozu dieser Schwachsinn? Weshalb storniert Ihr nicht einfach einen der Aufträge?
kurze Zusammenfasung des Vorgangs:
Bruder hat das Paket für 29,99€ online abgeschlossen .
hat ein häckchen bei "sofortiger Anschluss" gemacht.
zwei Tage später hat er auf der Seite von 1&1 gelesen das ab sofort das höherwertige Modem incl. ist (beim ersten Vertrag wären noch 40€ extra zuzahlen gewesen).
dann hat er per Post den ersten Vertrag storniert . im Anschluss an die Stornierung hat er nochmals das 29,99€ Paket bestellt incl. dem jetzt höherwertigen Modem.
Nun kam nach ein paar Tagen Post von 1&1 das bei anklicken "sofortiger Anschluss" das Widerrufsrecht erlicht . Da waren aber schon beide Verträge in bearbeitung.
nun will 1&1 zwei Anschlüsse zuschalten ( 09.12. , 11.12. ).
LG
speedy85
sorry, aber das ist quatsch.
im internet besteht prinzipiell ein 14 tägiges storno recht, auch für verträge etc.
wenn 1und1 das durch ein häckchen "sofortige bestellung" versucht, auszuhebeln, wünsche ich 1und1 viel spass vorm richter damit.
also ich würde es auf eine klage von 1und1 ankommen lassen, wenn du die schriftliche fristgerechte stornierung nachweisen kannst.
Gruss Wolfgang
p.s. und zur verbraucherzentrale gehen!!!
Hier ist ein entsprechendes Video unter anderem zum Widerruf bei 1&1:
http://www.hr-online.de/websit…tandard_document_35009272
Gruß Bernd
wwbusch, Du irrst leider: Grundsätzlich ist es tatsächlich so, daß das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, die die Erbringung einer Dienstleitung zum Gegenstand haben, gemäß § 312d III Nr. 2 BGB sofort erlischt, wenn der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung begonnen hat.
Das ist jedoch m.E. im Fall eines noch nicht geschalteteten DSL-Anschlusses nicht der Fall. Derselben Ansicht ist auch Hagen Hild, Fachanwalt für IT-Recht aus Augsburg: http://www.teltarif.de/arch/2008/kw39/s31389.html
Ich würde an Eurer Stelle auf den Widerruf des ersten Vertrages beharren, den Telekom Techniker zum Schaltungstermin gar nicht ins Haus lassen und sämtliche Lastschriften von 1&1 bzgl. dieses Vertragsverhältnisses zurückbuchen.
Der Widerruf ist ja durch das Ablehnungsschreiben ohne weiteres beweisbar und wirksam war dieser nach wohl herrschender Meinung auch. Ihr habt ja hoffentlich in Textform (eMail, Fax, Brief) widerrufen, oder?
Die Gefahr besteht nur darin, daß 1&1 Euch nach Rückbuchung der Lastschriften auch den zweiten Anschluß sperrt, sofern der auf dieselbe Person läuft.
Aber hinnehmen würde ich das keineswegs, denn es geht hier um € 760 Mehrkosten.
Hi Timeslot,
jo, rechte haste du ![]()
siehe auch das video von der ct.
trotzdem düfte dieses für diesen fall bei 1und1 nicht gelten und 1und1 versucht es mal, seine zukünftigen ex-kunden noch mal abzuziehen.
Gruss WOlfgang
Vielen Dank für eure Hilfe :top:
Warum habt ihr nicht einfach den zweiten Vertrag storniert? Dann hättet ihr 40 Euro Lehrgeld gezahlt und gut ist...
Spaß mit 1&1. Mein Beileid und Danke für die Warnung. Da weiss ich doch, wo ich sicher nie Kunde werde. Einem Kunden sehenden Auges einen Vertrag zu viel aufzudrücken kann doch nicht im Interesse aller Beteiligten sein.
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