CDU will Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG

  • Zitat

    Die CDU will ein Bekenntnis zur deutschen Sprache ins Grundgesetz aufnehmen. Auf dem CDU-Parteitag stimmte am Dienstag in Stuttgart gegen den Willen der Parteiführung eine große Mehrheit dafür, einen entsprechenden neuen Zusatz für die Verfassung zu fordern. Dieser soll lauten: "Die Sprache in der Bundesrepublik ist Deutsch."



    Quelle: http://nachrichten.t-online.de/c/17/03/01/30/17030130.html



    Wie findet ihr das? Ich persönlich finde dies längst überfällig!


    Und vorallem, was hat dies für Folgen?

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Was soll das praktisch bringen?


    Das ist ja eben die Frage! ;)


    Die Gerichtssprache Deutsch ist ja bereits im § 184 GVG verankert.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Re: CDU will Bekenntnis zur deutschen Sprache im GG


    Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Wie findet ihr das? Ich persönlich finde dies längst überfällig!
    Und vorallem, was hat dies für Folgen?


    Schnell her damit :rolleyes: , wir haben ja sonst keine Sorgen hier :cool: Dann gibt es endlich spezielle Integrationssprachkurse für die Bayern , Berliner und Ostdeutschen Mitbürger. :D

    ---

  • laudanum
    Eben, ist für amtliche Sachen schon geregelt, daher meines Erachtens überflüssig.


    Wenn du es für überfällig hälst, müsstest du dann auch sagen können, welchen weiteren Nutzen es haben soll.

  • Evtl. zielt es u.a. darauf, dass in Gerichtsverfahren keine staatsfinanzierten Dolmetscher mehr berufen werden müssen. Die Kosten könnten dann evtl. denjenigen aufgebrummt werden, die eben nicht die gesetzlich festgeschriebene Sprache beherrschen.


    Andererseits könnte man auch vermuten, das geht in die Richtung, dass Menschen vor der Einbürgerung definitv Deutsch gelernt haben müssen ("Keine deutsche Sprache, kein deutscher Staatsbürger.").


    Nur Vermutungen...!!!

  • Zitat

    Original geschrieben von drago
    Wenn du es für überfällig hältst, müsstest du dann auch sagen können, welchen weiteren Nutzen es haben soll.


    Der Folgeschritt wäre meiner Meinung nach, dass man den Schülern wieder die deutsche Sprache beibringt!

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Zitat

    Original geschrieben von laudanum
    Der Folgeschritt wäre meiner Meinung nach, dass man den Schülern wieder die deutsche Sprache beibringt!


    Das halte ich allerdings auch für notwendig, unabhängig von einer entsprechenden Verankerung im Grundgesetz.


    PS: Unabsichtliche Schreibfehler sind erlaubt :cool:

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Evtl. zielt es u.a. darauf, dass in Gerichtsverfahren keine staatsfinanzierten Dolmetscher mehr berufen werden müssen. Die Kosten könnten dann evtl. denjenigen aufgebrummt werden, die eben nicht die gesetzlich festgeschriebene Sprache beherrschen.


    Dies wird definitiv nicht der Fall sein. In einem Rechtsstaat ist es selbstverständlich, dass der Angeklagte dem Verfahren folgen kann, Grundlage dafür ist natürlich erst Recht das sprachliche Verständnis.


    Festgelegt ist dies übrigens auch in Art. 6 Abs. 3 EMRK:


    Artikel 6 – Recht auf ein faires Verfahren


    1. (...)
    2. (...)
    3. Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:
    a. (...)
    b. (...)
    c. (...)
    d. (...)
    e. unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

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