Ehem. Firma in Insolvenz - noch Lohn offen - "Verkauf" möglich? Erfahrungen?

  • Moin.


    Da ich finde, das mein Thema ein bisschen größer ist, als es nur im "Kleinkram" zu posten, eröffne ich dafür mal einen eigenen Beitrag. Falls unerwünscht, dann bitte an den bestehenden Thread dranhängen...
    BTW: Etwas umständlicher Titel, aber ich wußte nicht, wie ich das umfangreiche Thema kürzer fassen sollte.



    Folgende Situation:


    Anfang des Jahres habe ich (befristet) für fünf Monate für eine kleine Firma mit wenigen Mitarbeitern gearbeitet. Den letzten Lohn (~ 1200 €) blieb man mir (wie meiner Kollegin) schuldig - ohne Angabe von Gründen.


    Also habe ich dann das ganze an einen Anwalt abgegeben.
    Lange Zeit ist nichts passiert (die Firma war nicht zu erreichen, der Chef hat sich verleugnen lassen, etc.), bis ich letzte Woche (!) einen Brief von einem Insolvenzverwalter bekam, der mich aufforderte, die entsprechenden Unterlagen bzgl. meiner Forderung ggü. der Firma an ihn zu übermitteln.


    Ich bin zwar der Meinung, das er das ja eigentlich selbst wissen sollte, schließlich hat er mich ja angeschrieben - sprich, weiß also, das mir die Firma noch Geld schuldet, aber ich will mich da nicht (noch weiter) streiten.


    In der ersten Januarwoche sollen meine Unterlagen bei ihm sein.
    Da es bekanntermaßen bei einem Insolvenzverfahren sehr lange Dauern kann, bis die Gläubiger einen Cent sehen, geisterte mir die Frage im Kopf herum, ob es sich (für mich) nicht lohnen würde, meine Forderung an Dritte zu "verkaufen".


    Denn ich habe mal gehört (Vorsicht: Halbwissen), das es - ähnlich wie bei Banken, die Kredite an Dritte veräußern - Firmen gibt, die u.a. Titel, Schulden, etc. von Gläubigern abkauft und dann ihrerseits mit mehr "Druck" die Schulden eintreiben, als es eine Privatperson könnte (ggf. passt das Schlagwort "Moskauinkasso"?)
    Somit hätte ich mein Geld schneller und müsste mich nicht mehr damit rumärgern.


    Was meint ihr dazu?
    Gibt es Erfahrungen dazu, bzw. kennt sich jemand mit der Thematik aus?

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Ich kenn mich jetzt nicht wirklich mit der Sache an sich aus, habe aber auch schonmal davon gehört. Man nennt das entweder Forderungsabtretung oder auch Zessionskredit.
    Funktioniert im Endeffekt genau so wie du es jetzt beschrieben hast - du verkaufst deine Forderung abzüglich Gebühren an einen solchen Dienstleister und er treibt das Geld dann ein. Dies funktioniert aber natürlich nur wenn derjenige, der dir das Geld schuldet auch noch liquide ist. In deinem Falle wirst du nur sehr schwer bzw. gar keinen Dienstleister finden, der sich auf den Handel einlässt, da die Forderung zweifelhaft ist. Zwar stehen die Chancen bei noch nicht ausgezahltem Lohn nicht schlecht, jedoch schreckt allein die Tatsache der Insolvenz wohl die Meisten ab.


    Ich hoffe ich hatte das noch richtig in Erinnerung - andernfalls bitte ich natürlich um Belehrung^^


    Edit: Achja - eins noch: Diese Art der "Geldbeschaffung" wird häufig von Unternehmen genutzt - ich weiß gar nicht ob das für Privatpersonen auch geht - sofern man die Gebühren bezahlt aber wohl schon. Die Forderungsabtretung dient bei den Unternehmen dazu, schnell wieder Bares für den weiteren Geschäftsbetrieb heranzuschaffen. Der "Schuldner" zahlt nachher entweder direkt an den Dienstleister (offene Zession) oder an den ursprünglich Begünstigten, der den Betrag dann an den Dienstleister weiterleiten muss (stille Zession).

  • tatsächlich, wird heute in Form des "Factoring" von Unternehmen genutzt.
    Ich gehe mal davon aus das es allein schon deshalb für Unternehmen zweckmäßiger alsfür Privatpersonen ist da sich der Käufer der Schuld ja auch ein Bild vom Schuldner machen muß - im Falle ständig wiederkehrender Warenkredite, also identischer Schuldner, identischer Zweck ist das ganze wohl rentabel da der Kreditaufkäufer eben nicht jedesmal aufs neue überprüfen muß wie genau die Umstände aussehen.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • "Ich bin zwar der Meinung, das er das ja eigentlich selbst wissen sollte, schließlich hat er mich ja angeschrieben - sprich, weiß also, das mir die Firma noch Geld schuldet, aber ich will mich da nicht (noch weiter) streiten."


    Du musst schon deine Forderungen offiziell geltend machen.... Sonst siehst du keinen cent.... Wieviel du später aus der Insolvenzmasse bekommst, wird sich ja noch herausstellen.
    Als ehemaliger AN stehst du an erster Stelle....


    Ich bezweifle dass du deine Forderung gegenüber einer bankrotten Firma überhaupt verkaufen kannst! Wer soll das kaufen?! Ist ja nix zu holen ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Samcos
    Du musst schon deine Forderungen offiziell geltend machen....

    Ah! Das war mir nicht bekannt. Danke für die Aufklärung.

    Zitat

    Ich bezweifle dass du deine Forderung gegenüber einer bankrotten Firma überhaupt verkaufen kannst! Wer soll das kaufen?! Ist ja nix zu holen ;)

    Keine Ahnung, deswegen frage ich ja :cool:


    Schonmal Danke für eure Antworten

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  • Im Sozialstaat Deutschland sind Arbeitnehmer vor Forderungsausfall wegen Insolvenz geschützt, zumindest für die Dauer der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung bzw. Beendigung des Arbeitsverhältnisses: sie haben einen Anspruch auf Insolvenzgeld gegen die Arbeitsagentur: http://www.brennecke-partner.d…NEHMER---EINE-EINFUeHRUNG


    Die Bundesagentur für Arbeit hält dafür die nötigen Formulare bereit: http://www.arbeitsagentur.de/n…ld/Insolvenzgeld-Nav.html
    binnen 2 Monate ab Insolvenzeröffung ist dort auch der Antrag zu stellen. Der Anspruch wird zu 100% erfüllt und das sogar steuerfrei!

  • du hast das ganze an deinen anwalt abgegeben und was sagt/macht der..?
    wenn das alles neu ist für dich - hat der keine ahnung..?


    edit zur verdeutlichung:


    Zitat

    Original geschrieben von Quindan


    ......
    Also habe ich dann das ganze an einen Anwalt abgegeben.
    ....


    ?

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    du hast das ganze an deinen anwalt abgegeben und was sagt/macht der..?
    wenn das alles neu ist für dich - hat der keine ahnung..?

    Das kann ich natürlich nicht sagen, ob der Anwalt Ahnung hat oder nicht - immerhin ein Fachanwalt für Arbeitsrecht...


    Wie dem auch sei, ich schrieb ja schon, das er die Firma zwar erreichen konnte, aber nicht die zuständigen Stellen usw.
    Letzter Stand war, das es ans Amtsgericht gegeben wurde.

    Zitat

    geschrieben von nehvada
    wieso sollte man sowas überhaupt zum anwalt geben?

    Weil ich von so etwas, bzw. der weiteren Vorgehensweise keine Ahnung habe...?

    Zitat

    geld gibts von der arge und gut ist. sollen die sich das geld wieder zurück holen.

    Wenn ich das gewußt hätte, wäre ich wohl nicht zum Anwalt gegangen, gell?
    Wobei die Forderung aber mittlerweile schon seit über 5 Monaten besteht. Nützt mir das jetzige Wissen also eh nichts mehr (und vorher hab ich das mit Arge nicht gewußt).

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Wenn ich das gewußt hätte, wäre ich wohl nicht zum Anwalt gegangen, gell?
    Wobei die Forderung aber mittlerweile schon seit über 5 Monaten besteht. Nützt mir das jetzige Wissen also eh nichts mehr (und vorher hab ich das mit Arge nicht gewußt).


    deswegen hatte ich das ja mit dem anwalt gefragt - ein arbeitsrechtler sollte sowas gravierendes ja wohl kennen - sprich mit dem anwalt und dem amt...

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