O2: was passiert mit portierten Guthaben bei Vertragskündigung

  • Hallo,


    hat schon mal jemand Erfahrungen damit, was mit portierten Guthaben (LOOP -> O2 Vertrag) passiert, wenn der Vertrag gekündigt wird?


    Ich habe zwei kaum genutze Verträge, die ich notfalls kündigen würde (u.a. als Druckmittel wegen O2s Bonusweltzickereien), allerdings will ich nicht, dass das nicht aufgebrauchte ehemalige Loop-Guthaben (insgesamt noch ca. 400 EUR - davon vielleicht 15 EUR aus Easymoney), welches bei den Genionverträgen als Gesprächsguthaben geführt wird, ersatzlos verfällt.


    Grüße
    Ryushi

    - o2o-50-SoHo + IP-L-Promo (10 GB, 10 EUR) + Airbag-GF (+ zusätzlich 20% Rabatt auf alles)

  • Gesprächsguthaben verfällt. Du hättest eben der Umwandlung des o2-loop-Guthabens in Gesprächsguthaben widersprechen müssen. Wäre es Rechnungsguthaben gewesen, würde es ausbezahlt werden. Das ist der Sinn, warum o2 alles immer nur in Gesprächsguthaben wandelt bzw. nur Gesprächsguthaben (nach Reklamationen etc.) erteilt: weil es eben nur für Gespräche in o2 Verträgen verwendet werden kann. Das Problem tritt ja schon auf wenn nach falscher Rechnung nur Gesprächsguthaben statt Rechnungsguthaben gegeben wird (und man extra erneut sich darum bemühen muss, dass es Rechnungsgutschrift und nicht Gesprächsgutschrift wird, die bei diversen Flats nicht wirklich viel bringt).
    Willkommen bei o2 :D

  • Auch wenn es in der Ausgangsfrage um Loop geht: die Konsequenz wäre die Gleiche...: Mir hat man am Telefon mitgeteilt, dass mein Gesprächsguthaben nach Vertragsende ausgezahlt wird. Da dürfte es auch keine Rolle spielen, dass dieses Guthaben aufgrund einer fehlerhaft berechneten Anschlussgebühr zustandegekommen ist...
    Die Aussage "Gesprächsguthaben verfällt" würde ich so also nicht stehen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Auch wenn es in der Ausgangsfrage um Loop geht: die Konsequenz wäre die Gleiche...: Mir hat man am Telefon mitgeteilt, dass mein Gesprächsguthaben nach Vertragsende ausgezahlt wird. Da dürfte es auch keine Rolle spielen, dass dieses Guthaben aufgrund einer fehlerhaft berechneten Anschlussgebühr zustandegekommen ist...
    Die Aussage "Gesprächsguthaben verfällt" würde ich so also nicht stehen lassen.


    Das ist interessant, weil mir - allerdings nur von einer Stelle und wie man weiß, sollte man bei der O2-Hotline eigentlich nicht nur einer einzigen Aussage vertrauen - genau das Gegenteil gesagt wurde.
    Daher auch meine Frage, wie die tatsächliche Handhabung ist und nicht, was die persönliche "Meinung" eines Hotlinemitarbeiters ist.
    Wirklich traurig, dass es bei der O2 Hotline sehr oft den Fall mit den drei Leuten und vier(!) Meinungen gibt. Dummerweise gibt es von O2 in den aller seltensten Fällen etwas schriftlich :mad:

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  • Mal eine andere Frage zu dem Thema. Ich habe mich damit noch nicht an O2 gewandt aber hat jemand Erfahrungen wie es mit einer 'Umbuchung' eines solchen Guthabens nach einer Kündigung auf einen anderen O2 Vertrag aussieht!?


    Ich hätte da noch einen zweiten Vetrag auf dem ich das Guthaben weiter nutzen könnte...

  • Re: O2: was passiert mit portierten Guthaben bei Vertragskündigung




    Kaum genutzte Verträge als Druckmittel.Wenn o2 da nicht einlenkt :D

    >>>> 7 Jahre Eplusler<<<<



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  • Re: Re: O2: was passiert mit portierten Guthaben bei Vertragskündigung


    Zitat

    Original geschrieben von blaugrau2000
    ....Wenn o2 da nicht einlenkt :D


    :D Dann weiß ich auch nicht mehr, haha...


    Gruß
    frank

    Seit 4/99 bei VIAG/o2,
    Seit 28.09.17 zurück bei Tchibo,
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