ZitatOriginal geschrieben von daywalker
Erspart Euch die Wahrheit![]()
Jaja.....
:cool:
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ZitatOriginal geschrieben von daywalker
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ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Aha, nur weil ein Aufkleber vorhanden ist, ist alles einwandfrei zu klären? Na denn...
Es handelt sich um ein WWAN-Modul 5530. Diese hat, wie jedes GSM/UMTS-Endgerät, ein IMEI-Label. Und zwar ein IMEI-Label, auf welchem sich auch noch Dell verewigt hat.
Zitat
Den Unterschied zwischen Privat und Firmen scheinst du zu ignorieren.
Welchen Unterschied macht es (außer in Sachen Nachweis der Mangelhaftigkeit, der hier aber ausdrücklich nicht Thema sein soll), ob der Erstkäufer Verbraucher- oder Unternehmercharakter hat?
Vielleicht könntest du deine Behauptungen mal fundiert untermauern?
Zitat
Weil es einen Aufkleber von Dell hat?
Weil es von Dell.com seit einem knappen Jahr, von Dell.de erst seit dem Frühsommer angeboten wird?
Zitat
Jetzt wird es lustig. Welches abgetretene Recht, wenn du nichts schriftliches hast, welcher Nachweis eines eventuell vorhandenen Sachmangels.
Ich kann ohne Probleme einen Kaufnachweis in Form des Ausdrucks des Verkaufsangebots beibringen, aus dem auch die Abtretung hervorgeht. Seit wann bedarf eine Abtretungserklärung einer Form? Woher beziehst du dein Halbwissen?
Ist schon amüsant, wie befremdlich hier so mancher "Experte" mein Anliegen findet. Bei einem Handy ohne Kaufnachweis und Originalrechnung ist es bei keinem renommierten Hersteller ein Problem, allein anhand der IMEI Support zu beziehen. Und der Fall ist 1:1 übertragbar.
Wo steht es, das Garantieleistungen oder Gewährleistung Anhand einer IMEI gibt. Glaub es oder nicht! Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung hast Du nur mit einem Nachweis.
Garantie Anhand der IMEI ist eine reine Kulanzleistung der Hersteller.
Ein Handy ist ein Standalone-Gerät und nicht eine Karte die du aus einem Notebook gepfriemelt hast.
Ohne Service-Tag gehts eben nicht, ich würde mir den eben besorgen dann sollte DELL so kulant sein das Teil zu tauschen (auch wenns nicht mehr im richtigen NB steckt, was evtl. auch problematisch sein könnte, Stichwort: Falsch eingebaut o.Ä.)
Grüße,
N0Body
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Bei einem Handy ohne Kaufnachweis und Originalrechnung ist es bei keinem renommierten Hersteller ein Problem, allein anhand der IMEI Support zu beziehen. Und der Fall ist 1:1 übertragbar.
Möööp. Falsch. Nokia fordert seit 1.4.2005 (Beginn der freiwilligen 2 jährigen Herstellergarantie) zwingend einen Kaufnachweis bei Inanspruchnahme der Garantieleistung. Es hält sich hier immer noch hartnäckig das Gerücht, Nokia würde auch anhand der IMEI reparieren, dies ist aber definitiv falsch.
Wenn Du also eine freiwillige Garantieleistung als Zweitkäufer in Anspruch nehmen willst, geht ohne Nachweis nix.
M.
S
ZitatOriginal geschrieben von Michl
Möööp. Falsch. Nokia fordert seit 1.4.2005 (Beginn der freiwilligen 2 jährigen Herstellergarantie) zwingend einen Kaufnachweis bei Inanspruchnahme der Garantieleistung. Es hält sich hier immer noch hartnäckig das Gerücht, Nokia würde auch anhand der IMEI reparieren, dies ist aber definitiv falsch.
Wenn Du also eine freiwillige Garantieleistung als Zweitkäufer in Anspruch nehmen willst, geht ohne Nachweis nix.
M.
Boooaaahhh.... bist Du BÖSE!!! Der TE will doch nur wissen wie Er Dell zwingen kann, den Schaden ohne Gewährleistungsnacheis zu beheben...
Also bitte nur die posten... die auch wissen, wie man Dell ohne Garantie-/ Gewährleistungsnachweis zwingen kann, das der Schaden behoben wird...
Scheiss Delll.... bei jedem anderen Hersteller hättest Du mit wagen Aussagen sicher mehr Glück.....
Nur die wollen eine Garantie- Gewährleistungsnachweis....
Darauf gibt es nur eine Antwort..... verklagen!!!!
Mach Sie fertig....
Also Wahrheit gut und schön...... die ist hier nicht gefragt.....
Die freuen Sich..... ![]()
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von daywalker
S
Boooaaahhh.... bist Du BÖSE!!! Der TE will doch nur wissen wie Er Dell zwingen kann, den Schaden ohne Gewährleistungsnacheis zu beheben...
Also bitte nur die posten... die auch wissen, wie man Dell ohne Garantie-/ Gewährleistungsnachweis zwingen kann, das der Schaden behoben wird...
Scheiss Delll.... bei jedem anderen Hersteller hättest Du mit wagen Aussagen sicher mehr Glück.....
Nur die wollen eine Garantie- Gewährleistungsnachweis....
Darauf gibt es nur eine Antwort..... verklagen!!!!
Mach Sie fertig....![]()
Also Wahrheit gut und schön...... die ist hier nicht gefragt.....
Die freuen Sich.....
Niedlich, wie du deine Dummheit in Worte zu verpacken suchst ![]()
Ich: Dumm aber Glücklich!
Du: xxx aber stress mit Dell und ohne Garantiebeleg...
Tauschen? oder willst Du mit der defekten Hardware leben? ![]()
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ZitatOriginal geschrieben von daywalker
Ich: Dumm aber Glücklich!
Du: xxx aber stress mit Dell und ohne Garantiebeleg...![]()
Tauschen? oder willst Du mit der defekten Hardware leben?
Ich werde berichten, wenn es Neues gibt...
Ich muss gestehen, dass ich den bisherigen Ausführungen, die gegen die Ansichten des TEs sprechen, beipflichten muss.
Letztlich bist Du ja in dieser Sache nicht der Vertragspartner (Du bist nicht Käufer- "Dell" ist Dir gegenüber nicht Verkäufer).
Daher ist aus meiner Sicht eine Abwicklung nur über den ursprünglichen Käufer sinnvoll.
Über ihn sollte ein berechtiger Anspruch auf Gewährleistung ohne weiteres durchsetzbar sein. Hier wird auch "Dell" wohl kaum widersprechen...
Ich drücke in jedem Fall die Daumen, dass eine akzeptable Lösung erzielt wird.
Viele Grüße
Qwerlk
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