Innerorts gilt für Fzg. bis 3,5t freie Spurenwahl, sonst gilt das Rechtsfahrgebot.
Auch auf Strecken mit "mindestgeschwindigkeit" muss man diese natürlich erfüllen und die entsprechende spur wählen.
da man andere nicht behindern darf ist eben immer die "rechteste" spur zu wählen, eben diese wo man andere am wenigstens stört.