Kleiner Auffahrunfall / Rechtsanwalt beauftragen? Gutachten?

  • hab übrigens auch mal exakt den gleichen Fall gehabt. Geringe Aufprallgeschwindigkeit, Kratzer in der lackierten Stoßstange. Versicherungsnummer bekommen, im Autohaus abgegeben und nie wieder was gehört...völlig reibungslos.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Dito, genau das selbe ist mir auch passiert und neulich meinem Dad. Kuss von hinten, der Klassiker. :D


    Auch wenn die Versicherung sich zunächst quer stellt, sie zahlt letztendlich den Betrag laut KV. Wenn sie zickt, schalte deinen Anwalt ein. Den KV würde ich ausschließlich vom jeweilgen Autohändler machen lassen, weil hier oft die Kosten für Austausch und Lackierung höher als bei einer freien Werkstatt angesetzt werden. Dein Autohändler kann zudem die Stoßstange kurz runternehmen und checken, ob der Träger auch beschädigt ist.


    Tipp 1: Lass Dir von der Versicherung das Geld auszahlen. Du bekommst zwar nur den Nettobetrag ohne MwSt, kannst Dir dafür aber einen günstigeren Lackierer suchen. Das ist auch der Versicherung lieber, weil sie 19% spart.


    Tipp 2: Mit dem Ersparnis kannst du Dir je nach Auto statt der Serienstoßstange ein Upgrade auf ein Aerodynamik Paket gönnen und die alten Stoßstangen bei ebay raushauen. Das sieht besser aus und steigert zusätzlich den Wert deines Fahrzeugs.

    Signatur ist so 2002.

  • Mir ist auch gestern einen kleinen Auffahrunfall passiert.
    Die Sache war klar, hab kurz nicht aufgepasst und schon habe ich dem Wagen vor mir einen Kuss gegeben, bei minimaler 7 oder 8 Km/h. Die Polizei war da und hat alles aufgenommen, die haben mir dann eine mündliche Verwarnung gegeben :eek: ! Ob das normal ist!


    Muss ich als Unfallverursacher diesen der Versicherung melden? Wenn ja, was sagt man da, und mit welchen Konsequenzen muss man rechnen? Habe nur eine Haftpflicht, wird die Prämie sofort erhöht? Partnerin ist Versicherungsnehmerin, ich bin aber gefahren? Muss sie es melden oder ich? Wessen Prozente werden erhöht, meine oder ihre?


    Danke

    "Wenn irgendwo zwischen zwei Mächten ein noch so harmlos aussehender Pakt geschlossen wird, muß man sich sofort fragen, wer hier umgebracht werden soll." Otto Fürst von Bismarck

  • So ein Schaden wird entweder vom Fahrer oder Halter bzw. dessen Haftplichtversicherer geregelt. Da hier Halterin die Freundin ist, steigt bei einer Regulierung über deren Versicherung natürlich deren Schadenfreiheitseinstufung.


    Die Freundin muss den Unfall nicht melden. Sollte sie dies aber nicht (unverzüglich) tun, verletzt sie eine Obliegenheit aus ihrem Versicherungsvertrag und gefährdet dadurch ihren Versicherungsschutz.


    Wenn ihr den Schaden über die Versicherung regulieren lasst, könnt ihr euch auch danach noch überlegen, den Schaden selbst zu übernehmen und den von der Versicherung ausgezahlten Betrag an die Versicherung erstatten. Dann steigen die Prozente der Freundin auch nicht.


    Verwarnung ist auch normal, schließlich hast du deine Sorgfaltspflichten nicht eingehalten. Da keine höhere Gewalt vorlag, wäre es andernfalls nicht zum Unfall gekommen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Danke für die Antwort, kommt es dabei zur Prüfung des Kilometerstandes? Habe festgestellt, dass wir doch über die jährliche 9 tkm sind! :confused: :eek:

    "Wenn irgendwo zwischen zwei Mächten ein noch so harmlos aussehender Pakt geschlossen wird, muß man sich sofort fragen, wer hier umgebracht werden soll." Otto Fürst von Bismarck

  • Kann gut sein, dass der Kilometerstand übermittelt werden muss.


    Wieiviel % seid ihr denn drüber?


    Außerdem war der Unfall doch erst in 2009, wann wurde der letzte Kilometerstand pbermittelt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von User_handy
    Danke für die Antwort, kommt es dabei zur Prüfung des Kilometerstandes? Habe festgestellt, dass wir doch über die jährliche 9 tkm sind! :confused: :eek:

    Ich will dich ja nicht beunruhigen, aber falsche km-Angaben werden bei Versicherungen mehr als ernst behandelt. Und ja, der km-Stand wird defintiv überprüft. War bei mir in diessem aktuellen Fall auch so....

  • Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Und ja, der km-Stand wird defintiv überprüft. War bei mir in diessem aktuellen Fall auch so....


    Du bist Geschädigter, er ist Schädiger. Von daher kannst du das nicht so ohne Weiteres vergleichen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Du bist Geschädigter, er ist Schädiger. Von daher kannst du das nicht so ohne Weiteres vergleichen.

    Du wirst es nicht für möglich halten, aber ich war auch schon mal ein "Schadensverursacher". ;) Und ja, der km-Stand wurde überprüft.

  • Meine Aussage bezog sich auf dein "War bei mir in diessem aktuellen Fall auch so....".

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