Kleiner Auffahrunfall / Rechtsanwalt beauftragen? Gutachten?

  • Ob du eine Rechtschutz hast oder nicht, ist egal. Den RA muß Dir die gegn. Versicherung bezahlen bei der Schadenshöhe und bei dieser eindeutig klaren Schuldfrage....

  • Ich frage mich grad, warum man sich überhaupt einen RA nehmen sollte wenn die Schuldfrage eindeutig ist?! :confused:

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Weil Versicherungen nahezu immer bescheißen wollen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Ich frage mich grad, warum man sich überhaupt einen RA nehmen sollte wenn die Schuldfrage eindeutig ist?! :confused:


    Weil im Straßenverkehr gar nichts eindeutig ist und gelogen wird bis zum Abwinken. Wir haben da schon die heftigsten Geschichten erlebt. War die Polizei eigentlich da?

  • Wie sollen die einen da bescheißen?!


    Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist fährt er in eine Werkstatt seiner Wahl und läßt das Auto reparieren - fertig.
    Die Werkstatt rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab und gut ist...
    Soll der RA nun in der Werkstatt daneben stehen und schauen ob alles richtig repariert wurde oder wie?! :D

    PARTOS meint: Es gibt ein Problem mit dem Request aufgetreten

  • Also Bescheißen in diesem Fall zwar eher weniger, allerdings weiß auch nicht jeder über seine Rechte und Ansprüche Bescheid (z.B. Nutzungsausfall und Kostenersatz). Allerdings kann einem da auch die eigene Versicherung die jeder hat oder das Internet der Automobilclub Auskunft geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Wie sollen die einen da bescheißen?!


    Wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist fährt er in eine Werkstatt seiner Wahl und läßt das Auto reparieren - fertig.
    Die Werkstatt rechnet mit der gegnerischen Versicherung ab und gut ist...
    Soll der RA nun in der Werkstatt daneben stehen und schauen ob alles richtig repariert wurde oder wie?! :D


    Du glaubst an das Gute, nicht wahr?
    ganz einfacher Fall: sie behaupten einfach, es ist ein Altschaden/Teilschuld, weil der andere noch gehupt hat und man nicht reagiert hat usw usf.


    Wozu man den RA braucht:
    Was meinst Du, wie schnell der Verursacher meint, daß doch der andere rückwärts gefahren ist....Oder der Verursacher repariert schnell sein Auto und meint, er hat sich als Zeuge zur Verfügung gestellt und wird jetzt abgezockt, der wahre Schädiger ist auf und davon. :p

  • Also wenn es zu derartigen "Komplikationen" kommt, die IMHO nicht wirklich die Regel sind, kann er immer noch einen Rechtsanwalt beauftragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Wie sollen die einen da bescheißen?!


    Ach, da fielen mir einige Beispiele ein, gerne genommen werden:


    Abzug neu für alt (Vorteilsanrechnung)
    Einstufung des Fahrzeugs für Nutzungsausfallberechnung
    Restwertberechnung
    Höhe Auslagenpauschale


    Und wie von StebuEx erwähnt, gibt es noch viel üblere Tricksereien den Hergang/ die Schuldfrage betreffend.


    ChrisO2: Der Vorteil des RA von Anfang an, welchen du übersiehst ist, dass die gegnerische Versicherung dann gar nicht auf so dumme Ideen kommt. Spart also eine Menge Ärger und Zeit.

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