Frage wegen Rückgaberecht

  • Nicht, wenn die Simkarte schon genutzt wurde.

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Hallo,


    ich hab auch mal ein frage zum Rückgaberecht!


    ich hab ein Artikel für 60 + 9Euro Porto gekauft. Ich hab das Paket dann für 6,90 Euro an den Händler zurückgeschickt!


    Muss der Händler mir nur das Porto für den Versand und den Rückversand erstatten? (9 Euro + 6,90)


    Gruß MoJO

  • Hallo,


    die 6,90 für den Rückversand stehen dir eindeutig zu, §357 II BGB.
    Die 9 Euro Porto Hinversand sind recht umstritten, manche sagen Ja, manche Nein.

  • Das mit den 40 Euro gilt nur für den Rückversand.
    Das Gesetz erwähnt den Hinversand leider nicht, darum scheiden sich da die Geister...

  • Die Hinversandkosten auf jeden Fall einfordern und bei Nichtzahlung mahnen und mit gerichtlichen Schritten drohen.


    In der Praxis gehen die Handlungsanleitungen vieler e-commerce-Verbände und RAe, die Onlineshops betreuen dahin, dass solchen "Problemkunden" der Betrag erstattet werden soll, da vor Gericht eine Niederlage droht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!