1&1 hat Portierung versäumt und verweigert Stornierung

  • Ich habe soeben mit einem Hotliner von 1&1 telefoniert, der meinte der Vertrag sei storniert worden...


    Echt seltsamer Laden, zuerst lehnt man alles ab und dann storniert man doch... strange... :confused:

  • Da kann ich nur sagen: Glück gehabt und nie wieder 1 & 1. Diese Firma ist hochgradig unseriös. Ich kann beispielsweise nur dringend empfehlen, die Rechnungen genau zu prüfen, weil zum Beispiel Zeiten doppelt abgerechnet werden und man noch nicht einmal auf entsprechende Einwände reagiert, obwohl die Sache mehr als offensichtlich ist.


    Die Übertragungsraten für DSL stimmen bei uns nie, da wird ganz offensichtlich an der Kapazität gespart. Aus dem gleichen Grund scheinen dort auch Gespäche immer wieder unterbrochen zu werden. Solange wir die Telekom hatten, musste man sich nur über eine gewisse Langsamkeit und recht hohe Preise ärgern. Bei 1 & 1 gehe ich von bösem Willen und Vorsatz, den Kunden über den Tisch zu ziehen, aus.

  • Ich stimme Dir zu, wir hatten wirklich Glück. Aber unseriös ist jede Firma, egla wie sie alle heißen. Alle haben einen mehr als miserabelen Service (vielleicht abgesehen von der Telekom):


    - Arcor hat letztes Jahr angeblich nie das Portierungsformular von Alice bekommen, welches Alice anscheinend sogar zwei mal zu Arcor gefaxt hätte.
    - Alice ist inkompetent fehlerfreie und funktionstüchtige Hardware zu liefern.
    - O2 ist nicht in der Lage Zusagen einzuhalten bzgl. einer VVL und hat kein Interesse an VVL (trotz Zuverlässigkeit des Kundens)
    - 1&1 kennt kein Widerrufsrecht
    - Congstar scheint wohl auch nicht gerade kundenfreundlich zu sein, wenn man dem glaubt, was hier einige schreiben

  • Kein "Verzicht" auf Widerruf in AGB


    Moinsen, nach langer Zeit mal zurück bei TT und grüße Euch.


    Mal zur Praktik bei 1 & 1 mit dem Sofortauftrag und gleichzeitigem Verzicht auf den Widerruf:


    Wenn das in den AGB vorformuliert ist, ist es eine so deutlich überraschende Klausel, die das Widerrufsrecht aushebelt und keinen Bestand hat.


    Wehrt Euch dagegen, wir machen es für unsere Mandanten auch mit Erfolg.
    Es bleibt ohne wenn und aber dabei:


    das Widerrufsrecht beginnt erst mit dem Erhalt einer Widerrufsbelehrung.


    Das kann nicht per AGB ausgeschlossen oder geändert werden, egal was 1 & 1 erzählt und was auch mit teils ungesundem Halbwissen in diesem Forum gepostet wird.


    Widerruft also sofort, weil ohne die Belehrung die Frist nicht läuft, setzt eine Frist und nach Ablauf ab zum Anwalt Eurer Wahl.


    Bitte keine Anfragen an mich, ich bin nicht auf Mandantensuche in Foren :D

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