T-Online Abrechnungsfehler?

  • Hallo!


    ich hab wohl Opfer eines Abrechnungsfehlers bei T-Online.de geworden, aber anstatt zu kommunizieren hat T-Online/Telekom mir ihre Anwälte auf den Hals geschickt, die auch nicht viel kommunizieren wollen/können.


    Fakt ist, ich war von 2000-2003 Kunde der Telekom mit ISDN DSL T-Online, danach bin ich zu Arcor gewechselt für 2 Jahre dann zu einem regionalen Anbieter und nun wieder zu einem anderen. Portierung etc ging alles einwandfrei.


    Letztes Jahr im Sommer habe ich von der Telekom eine Mahnung erhalten von wegen offener Rechnungen seitens T-Online. Ich konnte das nicht wirklich nachvollziehen und bin in den nächsten T-Punkt mit der Rechnung gegangen. Diese haben das kurz geprüft und meinten es sei ein "versehentlicher" Abrechnungsfehler, da das Buchungskonto schon seit Ende 2003 erloschen sei und diese Information sei jetzt nochmal an die Buchhaltung gegangen, ich können quasi die Rechnung entsorgen.


    Ich habe mir dann nix mehr dabei gedacht, und im Dezember schrieb mir dann das Inkassobüro der Telekom, das die Forderung immer noch offen sei, ich war erstmal total überrascht und habe denen erklärt das ich schon im T-Punkt war, mir nicht mal Rechnungen vorlägen etc.
    Promt hatte ich 2 Wochen später Rechnungskopien von dem Jahr 2006 in der Post, mit falscher Adresse, falscher Kontoverbindung usw.
    Hab denen das nochmal versucht klar zu machen, das ich seit 2003 kein kunde mehr der DTAG sei und es sich wohl um einen Fehler handeln würde.


    Und wieder keinen Rückruf Rückinfo erhalten, bis ich heut Post gebekommen habe vom Gericht, das das Inkassobüro eine Forderung eingereicht hat.


    Was soll der Scheiss? Zu blöd mal etwas zu überprüfen?


    Was soll ich nun tun? Jemand eine Idee?

    Think different - MacOS X rockt!

  • Hallo!


    Wieder mal ein Fall für STERN-TV (?). Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, muss die Telekom beweisen, dass die Forderungen zu recht bestehen. Du hast also eine 98%-ige Chance, zu gewinnen. Wende Dich einfach an einen Rechtsanwalt.


    Gruß, René


    P.S. Du solltest die Klageerwiderung auf keinen Fall selber schreiben. Würde nicht gut ankommen. Gute Rechtschreibung wäre dafür empfehlenswert.

    Wenn die Kuh schon im Brunnen liegt, ist es unsinnig noch einen Deckel draufzumachen.


    Öffne Dein Herz und Du wirst die Welt sehen,

    öffne Deinen Geist und Du wirst sie verstehen.

  • Re: T-Online Abrechnungsfehler?


    Zitat

    Original geschrieben von Cupertino_Freak
    bis ich heut Post gebekommen habe vom Gericht, das das Inkassobüro eine Forderung eingereicht hat.


    Ein Mahnbescheid oder was? Dann sofort Widerspruch einlegen. Da sind Fristen zu beachten!


    Einen Mahnbescheid kann man erwirken, ohne die Forderung begründen zu müssen. Das passiert dann erst beim Gerichtsverfahren und da hast du dann ja gute Karten.

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