Nein. Nicht nur GLS ist in Bedrängnis, sondern auch der Verkäufer. Dem droht nämlich wegen des zufälligen Untergangs der Kaufsache vor Übergang der Preisgefahr sein Kaufpreiszahlungsanspruch unterzugehen.
Ware gekauft, nicht erhalten, aber angeblich doch erhalten. Was nun?
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So habe mir die Abstellgenehmigung rausgesucht, diese ist mit Vor- & Nachnamen von meiner Frau unterschrieben.
Ich erlaube auch zukünftig das Abstellen von Paketen bis auf Widerruf an oben genannte Adresse bzw. Nachbarn möglichst an folgender Stelle:
Hinten im Hof auf den AutoreifenBedeutet dieser Text in der Abstellgenehmigung, dass das abstellen generell an dieser Anschrift erlaubt ist, da gleicher Haushalt?
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Eine Frage habe ich zu dieser Genehmigung.
Kann man bei GLS irgendwo sehen, ob für einen eine solche vorliegt?
Also GLS muss dies ja gespeichert haben und der Fahrer weiss das sicher nicht auswendig, sondern erkundigt sich bei seiner Hotline nach einer solchen Genehmigung.Gruß Gunn
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Zitat
Original geschrieben von Gunn
Eine Frage habe ich zu dieser Genehmigung.Kann man bei GLS irgendwo sehen, ob für einen eine solche vorliegt?
Also GLS muss dies ja gespeichert haben und der Fahrer weiss das sicher nicht auswendig, sondern erkundigt sich bei seiner Hotline nach einer solchen Genehmigung.Gruß Gunn
Ja, entweder den Fahrer fragen oder bei GLS, am besten im zuständigem Depot anrufen.
Die Fahrer haben eine Mappe mit den ganzen ASG (Abstellgenehmigungen) dabei . Zuerst wird die jeweilige ASG gescannt und danach das Paket. Dann wird's abgestellt.
Normalerweise gilt das schon für den jeweiligem Haushalt bzw. es ist wichtig, dass der Nachname richtig ist. Wenn keine Abstellgenehmigung vorlag, gibt's im GLS Depot ärger und der GLS Fahrer muss unterschrift nachholen. Im Depot wird das bei der Datenübertragung der Scanner gleich angezeigt.
bei DPD z.B. wird das gleich im Scanner angezeigt, ob für den Kunden/das Paket eine Abstellgenehmigung vorliegt.
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Zitat
Original geschrieben von 2934K
So habe mir die Abstellgenehmigung rausgesucht, diese ist mit Vor- & Nachnamen von meiner Frau unterschrieben.Ich erlaube auch zukünftig das Abstellen von Paketen bis auf Widerruf an oben genannte Adresse bzw. Nachbarn möglichst an folgender Stelle:
Hinten im Hof auf den AutoreifenBedeutet dieser Text in der Abstellgenehmigung, dass das abstellen generell an dieser Anschrift erlaubt ist, da gleicher Haushalt?
Stelle den Vertrag mal im Wortlaut hier rein, sonst kann dazu keiner was Konkretes sagen. Wenn er identisch mit dem weiter oben bereits verlinkten Gragenvertrag ist, dann ist er personen- und nicht adressebzogegen.
Ganz generell gebe ich dir jedoch den Ratschlag, dich in dieser Sache umgehend an einen qualifizierten Rechtsanwalt zu wenden.
Aus meiner Sicht als Jurist versucht man dich hier übel über den Tisch zu ziehen.
Schließlich steht nicht nur dein Äquivalenzinteresse aus dem Kaufvertrag im Raum, du sollst auch noch der Abmahnung nachkommen und die Kosten dafür übernehmen.
Selbst wenn der Garagenvertrag vom Wortlaut her auch an dich gerichtete Sendungen umfassen sollte, bliebe zu klären, ob
1. Ein solcher Vertrag generell den Unternehmer von der Gefahrtragungsregel des § 447 S.1 BGB befreien kann,
2. Ob deine Ehefrau einen solchen Vertrag überhaupt wirksam zu deinen Lasten abschließen konnte,
3. Ob GLS nicht trotzdem glaubhaft machen können muss, dass das Frachtgut am vereinbarten Ort abgelegt worden ist; andernfalls wäre dadurch Betrügereien Tür und Tor geöffnet,
4. Ob deine abgegebene Bewertung überhaupt kaufvertragliche Nebenpflichten zu verletzen mag. Schließlich hast du die Ware definitiv nicht erhalten.
Dieser Thread bringt dich in diesen Fragen sicherlich nicht weiter. Falls Rechtsschutz besteht, Deckungszusage holen und zum RA, ohne weiter nachzudenken. Falls nicht, nochmals mit dem Verkäufer kommunizieren und ihm die neuen Argumente schildern, ggf. Kaufpreis zurückfordern und mahnen sowie eine Gegestandloserklärung der Abmahnsache mit Frist verlangen und gerichtliche Klärung des Sachverhalts androhen.
Wenn das nichts bringt, Kosten durchkalkulieren und dann zum RA oder zu einer Verbraucherzentrale. -
Dauerposter
Es ist genau dieselbe Abstellerlaubnis wie in dem Link.
Laut AGB von GLS schreibst du, die Ehepartner sind gleichwertig, da beide empfangsberechtigt.
Ist für GLS damit die Zustellung erledigt? -
Ich schrieb nicht dass Ehepartner gleichwertig sind, sondern dass Nachbarn und anwesende Haushaltsangehörige gleich behandelt werden in Sachen Zustellung.
Ich habe hier doch mehrfach und mehr als deutlich geschrieben, wie ich die Sache sehe :confused:
Da es diesselbe Abstellerlaubnis wie oben ist, betrifft diese vom Wortlaut her NUR Sendungen, die an deine Frau gerichtet sind. Und die "doppelte Brücke" über Ersatzzustellung an die (hier nicht anwesende) Frau UND erfolgte Zustellung an diese aufgrund Garagenvertrag halte ich für nicht vertretbar.
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Das mit der Bewertung macht mir nur ein bisschen Kopfzerbrechen, da die Ware angeblich geliefert wurde und für die Zustellung der Versandienst zuständig ist und der Verkäufer von dem Garagenvertrag meiner Frau nichts wissen konnte.
Schwierig schwierig, werde mir mal anwaltlichen Rat einholen.
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Zitat
Original geschrieben von 2934K
Schwierig schwierig, werde mir mal anwaltlichen Rat einholen.Richtige Entscheidung.
Und halt´uns auf dem Laufenden!
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Habe dazu einen Anwalt eingeschaltet, habe jetzt auch die Kosten für die Ware vom Verkäufer zurück bekommen.
Muss ich jetzt selber die Kosten für meinen Anwalt tragen, da schon beauftragt?
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