Asus EEE aus Handyvertrag weiter verkaufen: was beachten?
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Bitte haltet mal Garantie und Gewährleistung auseinander.
Selbst wenn der Händler Gewährleistung ablehnen würde, wäre die Rechnung noch für Garantieansprüche beim Hersteller brauchbar. Und das ein Ebaykäufer den Kauf ohne Rechnung nicht nachweisen kann bezweifel ich mal. 
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was würde denn bei einer Ratenfinazierung für rechtliche Probleme entstehen.
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Ok, Rechnung ist inzwischen aufgetaucht. Nun nochmal zusammengefasst:
- Ich verkaufe das Notebook privat weiter und gebe dem Käufer eine Rechnungskopie.
- Der Käufer hat für den Rest der zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung beim Hersteller mit der Rechnung.
- Da der Käufer eine Rechnung von dem PC hat, auf der aber MEIN Name steht, kann er damit nachweisen dass er das Notebook von mir gekauft hat und hat damit quasi Anspruch auf Gewährleistung von meiner Seite, außer ich schließe diese schriftlich aus?Also folgendes ist mir unklar, kurz gefasst:
- Muss ich die private Gewährleistung schriftlich ausschließen? (Also von ihm unterschreiben lassen, dass er keine Ansprüche stellt)
- Hat der Käufer mit der Rechnung _irgendwelche_ Ansprüche falls etwas defekt geht, sei es an Asus oder an den Zwischenhändler (Audioelektronik) -
Und wieder weiss jemand nicht über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.. Such mal bitte danach, ist schon x-fach erklärt worden...
Verkauf das Book von Deiner Seite aus als Privatmann, gib dem Käufer die Originalrechnung oder ne Rechnugskopie mit der er sich evtl. an Audioelektronik wenden kann und dann soll es auch gut sein. -
Nein, beim Hersteller hätte der Käufer höchstens Anspruch auf Garantie.
Dir als Verkäufer gegenüber hat er bei Gebrauchtwaren Anspruch auf Gewährleistung für ein Jahr. Als Privatperson kannst und solltest du diese bei jeder Auktion ausschließen. Da reicht z.B. kurz und knapp "Der Verkauf erfolgt von Privat unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bis auf die in der Artikelbeschreibung genannten Eigenschaften." -
Zitat
Original geschrieben von azzkikr
Und wieder weiss jemand nicht über den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.. Such mal bitte danach, ist schon x-fach erklärt worden...
Verkauf das Book von Deiner Seite aus als Privatmann, gib dem Käufer die Originalrechnung oder ne Rechnugskopie mit der er sich evtl. an Audioelektronik wenden kann und dann soll es auch gut sein.Genau DAS ist falsch! An Audioelektronik kann sich der neu-Käufer eben nicht wenden. Jeder Käufer kann sich ausschließlich an seinen Verkäufer wenden. Das ist hier dann für den Neukäufer nur Maik1982. Nur Maik1982 allein kann sich mit Ansprüchen gemäß der gesetzlichen Gewährleistung an Audioelektronik wenden. Dieses Recht kann nicht weiter- bzw. mitverkauft werden, es ist an den Käufer gebunden (also hier Maik1982).
Sollte der Hersteller aus Kulanz Garantie anbieten (das hat nichts mit der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu tun!!!), dann ist das eine andere Geschichte. Hier darf der Hersteller aber Einschränkungen machen wie er lustig ist. Auch der Hersteller kann also seine Garantie auf den Erstkäufer begrenzen. Wie Asus das genau macht, müsste man nachlesen.
Fazit: Die gesetzliche Gewährleistung gilt gegenüber dem eigenen Verkäufer/Händler. Die Garantie gilt gegenüber dem Hersteller. Eine Garantie des Herstellers ist aber keine Pflicht und nicht immer gegeben.
Dauerposter.
Wir reden hier über einen Privatverkauf. Da hat man meist keine AGB. -
Er schrieb ja "evtl."
Und an Audioelektronik kann er sich ja trotzdem wenden und (ohne Rechtsanspruch) hoffen das es reguliert wird. Die wickeln es ja meist ohnehin über die Garantie ab.
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