ZitatOriginal geschrieben von Woppmann
Die Sache mit der Abschaltung bei Nichtnutzung steht in den AGB.
Ich finde in den AGB nichts davon, dass Klarmobil bei Inaktivität abschalten darf.
http://www.klarmobil.de/pdf/AGB.pdf
In den AGB steht leidiglich, dass der Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen gekündigt werden darf (von beiden Seiten).
Da Klarmobil keine Kündigung vorgenommen hat, verstossen sie gegen ihre AGB, da sie vertraglich zugesicherte Leistungen nicht nicht erbringen.
Der Geschäftsführer hat wohl inzwischen erkannt, dass dies so ist und schiebt inzwischen einen technischen Fehler vor. Dumm ist nur, dass einige Kunden auf ihre Beschwerde hin, eine Email bekamen, aus der hervorgeht, dass die Karte aufgrund von zu geringer Nutzung deaktiviert wurde.