o2 Vertrag kündigen? Grund: Verbindungsabbrüche, Störgeräusche, kein Gesprächsaufbau

  • Vielleicht hilft dir das ja weiter:

    Zitat

    O2-Sprecher Roland Kuntze sieht das ganz anders. Das Unternehmen entlasse betroffene Kunden aus dem Vertrag - wenn die Lücke im Netz sich technisch nachweisen lasse und O2 sein Netz nicht demnächst sowieso auf diese Stelle ausweiten will. Das betreffe nur Einzelfälle, die könnten sich aber auf die Kulanz von O2 verlassen. Das Unternehmen sei nicht verpflichtet, die Kunden gehen zu lassen. Das sehen einige Rechtsanwälte anders. Wenn es bei einem Kunden zu Hause kein Netz mehr gebe, könne er sofort kündigen, erklärt die Berliner Rechtsanwältin Amnei Viola Wienen. „Das ist eine Hauptleistungspflicht. Die lässt sich auch nicht durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen.“ Eine „Kündigung aus wichtigem Grund“ sei also möglich. Die Kunden sollten das allerdings möglichst sofort in die Wege leiten, wenn das Netz weg ist - und ihre Kündigung als Einschreiben mit Rückschein schicken, damit sie das beweisen können.


    Bis vor Gericht seien solche Streitfälle aber bisher nicht gekommen, sagt Tarifexperte Sobotka. Wenn die Kunden genug Widerstand leisteten, gebe O2 irgendwann nach. Und für die Zeit dazwischen hat er auch einen Tipp: „Wer ein UMTS-Handy nimmt, kommt meistens trotzdem noch ins T-Mobile-Netz.“


    Artikel


    Ich würde an deiner Stelle eine Kündigung schicken und die Einzugsermächtigung entziehen. Selbst wenn sie der Kündigung nicht zustimmen, können sie erstmal nichts abbuchen und müssen eine Rechnung schicken.


    Sobald O2 keine Einzugsermächtigung mehr hat, werden sie sehr schnell um einiges kulanter. Wenn ich Stress mit Providern oder sonstigen Firmen habe, die per Lastschrift abbuchen, entziehe ich in der Regel erstmal diese. Das alleine reicht nicht aus um gekündigt zu werden und bringt den in Zugzwang, der Geld haben will zu erklären, wofür eigentlich.


  • Glaub nicht, dass sich o2 daran hält und nicht mehr abbucht. Bei mir haben die den Absatz einfach ignoriert und auch meine Kündigung zunächst abgelehnt.

  • Zitat

    Original geschrieben von maschi_ac
    Glaub nicht, dass sich o2 daran hält und nicht mehr abbucht. Bei mir haben die den Absatz einfach ignoriert und auch meine Kündigung zunächst abgelehnt.


    Also ich kriege seit meiner Entziehung der Einzugsermächtigung regelmäßig eine Papierrechnung-weil ich mich damals so über o2s Verhalten geärgert habe, habe ich die Karte ein paar Monate gar nicht genutzt und die immer schön Porto für eine Null Euro Rechnung zahlen lassen.


    Wenn sie das bei Dir ignorieren, dann buch die Lastschrift einfach jedes Mal zurück. Sofern sie nämlich die anderen Bestandteile deines Schreibens nicht ignorieren bzw. in irgendeiner Form (auch ablehnend) darauf geantwortet haben sollten, hat sie das Schreiben erreicht und ist somit zur Kenntnis genommen worden. Durch die Ablehnung der Kündigung hast du ja den Beleg für den Eingang des Schreibens-insofern fröhliches Rückbuchen.

  • Das mit der Einzugsermächtigung ist ne gute Idee


    Ich habe aber das Gefühl, dass die überhaupt nicht auf die Schreiben eingehen so habe ich den 2 mal geschrieben das mir bei der VVL zugesichter wurde das bei mir das D1 Netz nicht abgeschaltet wird weil bei mir war noch nie o2 Netz war mir das D1 Netz also schon immer wichtig. Ich weiß war vielleicht etwas dumm sich auf die Aussage zu verlassen aber ich hatte sonst nie probleme mit o2

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonman24
    Das mit der Einzugsermächtigung ist ne gute Idee


    Ich habe aber das Gefühl, dass die überhaupt nicht auf die Schreiben eingehen so habe ich den 2 mal geschrieben das mir bei der VVL zugesichter wurde das bei mir das D1 Netz nicht abgeschaltet wird weil bei mir war noch nie o2 Netz war mir das D1 Netz also schon immer wichtig. Ich weiß war vielleicht etwas dumm sich auf die Aussage zu verlassen aber ich hatte sonst nie probleme mit o2


    Wie gesagt, eingehen müssen die auf die Einzugsermächtigung nicht, ein Antwortschreiben mit Textbaustein wäre schon genug. Setz am besten ein Kombinationsschreiben auf, einmal den Teil mit deiner Beschwerde über nicht vorhandenes Netz, dazu dann die Entziehung der Einzugsermächtigung.


    Nachdem darauf reagiert wurde (wie auch immer) ein weiteres Schreiben mit der im Artikel genannten "Kündigung aus wichtigem Grund". o2 kann dir dann zwar die Nerven rauben, aber kein Geld mehr. Und für eine nicht erbrachte Leistung bist du nicht verpflichtet zu zahlen. Ggf. zur Verbraucherzentrale parallel, dortige Beratung und Rechtsvertretung nutzen, sofern keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!