Problem mit Handyhändler/ Rechtsfrage

  • Zitat

    Original geschrieben von zardi77
    Es wäre in diesem Zusammenhang interessant zu wissen was er zu seiner Rücksendung dazu geschrieben hat. Wenn er nämlich geschrieben hat "Die Karte funktioniert nicht, bitte schicken Sie mir eine neue", dann hat er nicht widerrufen und dein Ratschlag geht ins Leere.


    Das stimmt natürlich. Es gibt einfach zu viele offene Fragen.
    Aber für ne Ratsberatung sind ja andere Stellen zuständig. :)

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Einfach mal angenommen, er hätte eine berechtigte Reklamation gehabt und daher den Artikel zurückgeschickt, dann hätte er imho das Porto erstattet bekommen müssen.


    Aufgrund einer berechtigten Rücksendung (nicht Widerruf) sollte dem Kunden doch kein Nachteil entstehen oder ist mein Rechtsverständnis da falsch oder unvollständig?


    In der Praxis durfte ich das Porto in solchen Fällen auch schon selbst löhnen - was will man denn machen, wenn auf den Händler angewiesen ist und keinen Riesenstreit wegen paar Euro Porto auslösen will :mad:


    Abgesehen davon: Selbst vor Jahrzehnten bekam der unbedarfte Kunde seine Disketten im fertigen "DOS-Format". Insofern halte ich es für unsinnig, Handybenutzern technische Fertigkeiten abzuverlangen. Wobei... Nicht-PC-Benutzer standen damals ja vor dem gleichen Problem wie unser Threadersteller ;)

  • also wie ich schon gesagt hab, da liegt aufgrund mangelnder Informationen ein Sachmangel vor. Auch wenn es hier im Forum für alle klar ist, man darf nicht von ner Oma, erwarten zu wissen, dass man ne karte "formatieren" muss, bevor sie funktioniert. Man muss eben vom DAU ausgehen und das sollte sowohl für den Händler klar sein als auch dem gesetzgeber, sonst hätte er den ikea paragraphen nicht eingeführt.
    Der DAU will "mehr mp3s auf dem handy". Er will keine micro-sd karte mit 2Gigabyte Speicherplatz und 6mb/s übertragungsgeschwindigkeit, usw...


    Von dem darf man nicht erwarten, dass er sich für Dateisysteme und ihre Funktionsweisen interessiert und damit auskennt.


    Eindeutiger Fehler vom Händler, der es begrüßen sollte auf so eine unklarheit hingewiesen zu werden und seine artikelbeschreibung ändern, oder ne anleitung mitschicken sollte.

  • Man hätte auch vielleicht einfach mal in die Anleitung des Handy schauen können. Da werden mit Sicherheit die nötigen Schritte drin stehen.


    Ich denke nicht das hier ein Sachmangel vorliegt.


    Also wie schon geschrieben.


    Eventuell hätte man das Problem auch vor der Rücksendung einfach mal googlen sollen, oder die Frage einfach mal hier stellen.


    Aber jetzt wo es ans eigene Geld geht ist die Heulerei wieder Groß. Und ich denke die 5 Euro sind schon fair.


    Also hinnehmen und für die Zukunft draus lernen.


    mit schönen Grüßen


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Torian
    also wie ich schon gesagt hab, da liegt aufgrund mangelnder Informationen ein Sachmangel vor.


    Zitat

    Original geschrieben von SteMa
    Man hätte auch vielleicht einfach mal in die Anleitung des Handy schauen können. Da werden mit Sicherheit die nötigen Schritte drin stehen.


    Spannende Frage... hätte der TE auch die Anleitung seines Handy lesen müssen? Müssen SD-Karten in jedem Gerät erst formatiert werden und gilt das nur für Handys?


    Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine SD-Karte formatiert zu haben...


  • Deine Theorie würde aber auch beinhalten, das es unmöglich ist, z.B. einzelne Festplatten zu verkaufen, da man auch immer eine individuelle Istallationsanleitung beilegen muß. Da man nicht weiß, ob der Kunde Linux, W98, XP oder dergleichen hat, kann der Verkäufer dann demnächst persönlich vorbeikommen und die Teile installieren? Wenn man Einzelteile kauft (hier z.B. auch die Speicherkarte) sollte man auch wissen, wie man sie installiert. Meine persönliche Meinung! ;)

  • Wenn du den Artikel im Rahmen des Widerrufsrechts zurück schickst, also Zeitrahmen beachtet, unveränderter Neuzustand, und ohne jeglichen Kommentar; dann bist du vom Kauf zurück getreten und erhälst den Kaufpreis zurück.
    Bei einem Kaufpreis über 40 € erhälst du sogar die tatsächlichen Kosten der Rücksendung erstattet!


    In dem Moment in dem du den Artikel zurück schickst UND auf einen Sachmangel hinweist, hat der Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung.
    Das reine vorliegen eines Sachmangels (isoliert betrachtet) berechtigt den KÄUFER nicht zum Rücktritt!


    Die Versandkosten sind von dir zu tragen wenn es sich um keinen Sachmangel handelt.


    Der an dieser Stelle zurecht angesprochene 434 BGB Abs.2 (der erwähnte Ikea § ) muß meines erachtens hier zum tragen kommen, da "die Montage durch mangelhafte Anleitung" nicht möglich war.


    Das einzige was meines erachtens Problematisch ist, ist die Tatsache das du den Verkäufer vor der Nacherfüllung nicht kontaktiert hast, und somit (Ebay Mail, E-Mail) eine Kostenneutrale Nacherfüllung nicht ermöglicht hast.
    Stichwort "Schadensminderungsobliegenheit" angelehnt an 254 BGB


    Somit würde ich im Endergebnis die geforderten Versandkosten als berechtigt ansehen.
    Darüber hinaus wird kein Arbeitsaufwand berechnet, was ich als faire Geste werten würde.
    Zumal man die moralische Komponente hier ebenfalls gegen sich gelten lassen sollte.

  • E 51 User,


    bei meinem Samsung f480 mußte ich auch nicht formatieren =) Aber ich habs trotzdem gemacht.


    Da wir hier ja viel mit Kameras zu tun haben erleben wir es recht häufig, dass die Karten zwar in den Geräten funktionieren, sich dann aber wenn man pech hat aufhängen und die Bilder verloren sind und dann nur recht aufwendig wiederhergestellt werden können.


    Oder noch ein blödes Beispiel Kunde kauft eine SDHC Karte für ein Gerät welches nur SD Karten annimmt, dann ist die Karte auch nicht defekt sondern nur ungeeignet.


    Deswegen bleibe ich bei meiner Meinung, wenn ich für mein Gerät universelles Zubehör bestelle, sollte ich auf die Anleitung meines Gerätes achten, weil da zu 99% die nötigen Schritte beschrieben sind.


    Da gibt auch andere Beispiele...


    DVD Recorder und die Rohlinge, da steht es auch in der Anleitung des Recorders welche Rohlinge ich brauche und ob diese formatiert werden müssen und am Ende finalisiert werden, damit diese auf anderen Geräten erkannt werden.


    Das steht auch nicht auf dem Rohling.


    mit shcönen Grüßen


    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von E51-user
    Spannende Frage... hätte der TE auch die Anleitung seines Handy lesen müssen? Müssen SD-Karten in jedem Gerät erst formatiert werden und gilt das nur für Handys?


    Ich kann mich nicht erinnern, jemals eine SD-Karte formatiert zu haben...


    Es handelt sich hier um eine Sandisk und nicht um eine Sony Speicherkarte.
    Daher sind Auskünfte in der Betriebsanleitung des Sony Handys zu Sony Speicherkarten ja nicht ausschlaggebend für die Sandisk Karte! ;)

  • Funktioniert denn nun wenigstens alles zufriedenstellend und schnell genug?


    OT: Wenn diese 5 €-Diskussion hier noch lange weitergeht, rechne ich spätestens zu Ostern mit den ersten Care-Paketen aus Äthiopien. :rolleyes:

    Nehmen Sie beim Melonentest die Gurken aus der Nase, die Tomaten von den Augen und die Melonen aus den Ohren!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!