E-Plus streicht Code25 vor Ablauf der MVLZ

  • Code 25 ausdrücklich für 24 Monate!


    Hier mal was grundsätzliches zur Laufzeit vom C25... dieser Rabatt läuft max. 24 Monate und wird vom System automatisch gelöscht...
    und wenn man zu diesem Zeitpunkt nicht mehr C25 berechtigt ist, wird dieser auch aus KULANZ nicht eingerichtet...


    Noch zu erwähnen ist, dass der C25 ausdrücklich in Verbindung mit einer VVL einzustellen ist... alles andere ist reine Kulanz des Mitarbeiters...


    Dass die Hotline-Dame Dir den Rabatt nicht eingestellt hat, war vollkommen korrekt...


    Wie Syler uns zeigt, geht es ja auch anders...


    ich selber habe die Erfahrung gemacht, "Wie es in den Wald ruft, so schallt es zurück"... wenn ich schon "rechthaberisch" die Hotline anrufe und mich mit der "schläfrigen Dame" anlege, ist es doch eindeutig, was dann passiert... zudem ist die Laufzeit des Rabatts im Schreiben der letzten VVL eindeutig aufgeführt... Start ist der Monat, wo das Schreiben erzeugt, sprich datiert ist und Ende halt 24 Monate später...


    In der einen Sache möchte ich Dir durch aus "Recht" geben... es ist nicht schön, dass E-Plus ohne Ankündigung der Deaktivierung des Rabatts, diese dann vollzieht...

  • Re: Code 25 ausdrücklich für 24 Monate!


    Zitat

    Original geschrieben von as1935
    ich selber habe die Erfahrung gemacht, "Wie es in den Wald ruft, so schallt es zurück"... wenn ich schon "rechthaberisch" die Hotline anrufe und mich mit der "schläfrigen Dame" anlege, ist es doch eindeutig, was dann passiert... zudem ist die Laufzeit des Rabatts im Schreiben der letzten VVL eindeutig aufgeführt... Start ist der Monat, wo das Schreiben erzeugt, sprich datiert ist und Ende halt 24 Monate später...


    Ich nehme deine Äußerungen jetzt mal nicht für objektiv, da du, wenn ich mich recht erinnere, für diesen Laden arbeitest.


    Start der Verlängerung der Vertragslaufzeit ist also auch der Monat, wo das Schreiben erzeugt, spricht datiert ist? Also zahlen wir rückwirkend ab Februar auch keine GG mehr an E-Plus.


    PS: Was ist mit den "geraubten" 6 Monaten Code 25 (von August 2005 [jawoll, erst kurz vor Abschaltung verlängert] bis August 2007? Werden die einfach unter den Tisch gekehrt?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Dauerposter reg dich einfach nicht mehr auf, ich hab mich über dieses Verhalten von Eplus auch zu lange geärgert.


    Generier die Rest der Laufzeit einfach keine Umsätze mehr Eplus wird früher oder später schon sehen was sie davon haben.


    Mal ganz ehrlich wer sich 35 Euro Anschlußgebühr fragt, verliert so langsam den Sinn für die Realität


    mit schönen grüßen


    Stefan

  • Dauerposter


    Irgendwie bist Du immer am Meckern!


    Nur in der ersten Seite 2 Threads von dir mit irgendwelchen Vorwürfen..


    Warum soll E+ dir Code25 Rabatt gewähren, wenn du dazu nicht mehr berechtigt bist oder denkst du sollst diese Ermäßigung dein ganzes Leben lang erhalten, weil du treuer E+ Kunde bist und jeden Monat für 50 Euro telefonierst?


    Mir wurde dieser Rabatt auch gestrichen und ich fand es okay, auch wenn ich 10 Jähriger Kunde bin.


    Ich habe auch Erfahrungen mit anderen Providern gemacht, die sind meistens viel schlechter im Service und was die Preise angeht.

    MfG!


  • Bist wohl ganz n Schlauer, hm?


    O-Ton Aussage Mitarbeiter E-Plus Februar 2007, nachdem meine Frau ihm sagte, dass die Vss. für Code25 demnächst wegfallen: "Verlängern Sie schnell jetzt noch und reichen den Studentenausweis ein, der Rabatt gilt immer für 24 Monate, egal ob Sie noch studieren oder nicht mehr. Dann haben Sie den Rabatt bis ans Ende des Vertrags".


    Diese Aussage geht auch konform mit den AGB, in denen es heißt:


    Zitat


    Rabatt gilt 24 Monate, Verlängerung gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises möglich.


    Der Rabatt gilt also auch dann innerhalb der 24 Monate weiter, wenn dessen Vss. nachträglich wegfallen.


    E-Plus soll sich an die vertraglichen Vereinbarungen halten, sonst nichts. Macht meine Frau ja auch.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hm, aber wenn ich dein Posting richtig lese, hattest du doch ab Zeitpunkt der VVL 24 Monate den Rabatt genossen?!


    Das waere demnach auch AGB-konform und deckt sich mit der Aussage des Mitarbeiters.

  • Naja, wenn man als Kunde einen Vertrag um 24 Monate verlängert und die Laufzeit an das bisherige Vertragsende drangehängt wird, gleichzeitig für weitere 24 Monate einen Rabatt zugesagt bekommt, dann darf man das so verstehen, dass die 24 Monate in beiden Fällen den gleichen Zeitraum abdecken. Alles andere würde ich als unseriös, zumindest aber höchst kundenunfreundlich bezeichnen.

  • Wenn man zum eigentlichen Vertragsende die Bedinungen nicht mehr erfuellt und daher mal eben noch schnell vorzeitig verlaengert, um sich eben diese Sonderkonditionen noch einmal zu sichern, ist es durchaus legitim, sie ab Zeitpunkt der Verlaengerung gelten zu lassen.


    Zumal ich nirgends etwas gegenteiliges gelesen habe - von der Erwartungshaltung des TE mal abgesehen.

  • Darauf kommt es doch gar nicht an. Die Frage ist doch, über welchen Zeitraum man verhandelt. Bei einer Vertragsverlängerung geht es um die 24 Monate ab dem Zeitpunkt, an dem der derzeitige Vertrag ausläuft. Wenn ich jetzt mit dem Netzbetreiber irgendwelche Sonderkonditionen (Rabatt, Inklusivpaket, was auch immer) aushandele, darf ich m.E. als Kunde davon ausgehen, dass sich diese Sonderkonditionen auch auf den gesamten Zeitraum beziehen, über den gesprochen wird, und nicht für den Kunden nachteilige Bedingungen (Mindestlaufzeit) an die bisherige Vertragslaufzeit angehängt werden, vorteilhafte Konditionen, die so bereits bestehen, dagegen ab dem Zeitpunkt wirksam werden sollen, an dem man die Vertragsverlängerung (für einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt!) vereinbart.

  • Den relevanten Wortlaut findest du in der AGB. Dort ist nicht von "weiteren 24 Monaten" die Rede, sondern von "24 Monaten".

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