Garantie bei gebrauchten KFZ

  • Hallo zusammen,



    ich habe da mal eine Frage


    Meine Schwester hat im Oktober einen Ford Ka mit einem Jahr Garantie bei einem Händler erworben. Vor ein paar Tagen stellte sie ein "ruckeln" in der Lenkung fest und brachte das Auto zu dem Händler. Nun hätte der Händler gerne 80 Euro für die Reparatur einer defekten Achsmanschette die wohl das "ruckeln" verursacht hat.


    Muss Sie diese 80 Euro zahlen? Wofür ist dann die Garantie?


    Viele Grüße



    Timo

  • Normal nicht für Verschleißteile.



    Meiner Meinung nach ist eine Manschette ein Verschleißteil, aber da musst du dich genau erkundigen.

  • Re: Garantie bei gebrauchten KFZ


    Zitat

    Original geschrieben von WAF2TT
    Muss Sie diese 80 Euro zahlen? Wofür ist dann die Garantie?


    Falls es Dich beruhigt - ich habe hier ein 8-Monate altes Fahrzeug mit (angeblicher?) Werksgarantie und der ersten Werkstattrechnung...
    Nicht alles deckt die Garantie ab... :(

  • Zitat

    Original geschrieben von HansFranz123
    Normal nicht für Verschleißteile.


    Die Achsmanschette ist zwar ein Verschleißteil. Aber wenn die Lenkung ruckelt, dann ist das Lager bereits trocken, was wiederum bedeutet, daß die Manschette schon länger defekt ist.


    Somit war der Mangel bereits vielleicht bei der Übergabe vorhanden und man braucht keine Garantie, sondern Gewährleistung.


    Also schnellstens Teile aushändigen und sichern lassen. Außerdem ist das halbe Jahr noch nicht um. Somit muß er beweisen, daß die Manschette bei der Übergabe einwandfrei war.


    Sowas hilft in der Regel. Meistens ganz ohne Gutachten.

  • Noch kannst du Glück haben.Gebrauchtwagengarantie ist eigentlich nicht sinvoll.Es gibt Gewährleistung beim Kauf vom Händler von 12 Monaten. Die ersten 6 Monate muß der Händler nachweisen das der Schaden beim Verkauf noch nicht vorhanden war.(Ob da schon ein kleiner Riss vorhanden war der jetzt erst zum Schaden geführt hat?)Die letzten 6 Monate muß der Käufer nachweisen das der Schaden beim Kauf vorhanden war(fast unmöglich).

  • Super, dann werde ich mal schauen was der Händler sagt. Ich denke er wird auf sein Geld bestehen :/

  • Zitat

    Original geschrieben von WAF2TT
    Ich denke er wird auf sein Geld bestehen :/


    Wenn er Dir nachweisen kann, daß die Achsmanschette bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand war, kann er das. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Wenn er Dir nachweisen kann, daß die Achsmanschette bei der Übergabe in einwandfreiem Zustand war, kann er das. :)


    In einwandfreiem Zustand muss sie sich nicht befunden haben. Es reicht, wenn sie sich in einem für die Laufleistung typischem Zustand befunden hat, da Verschleißteil.

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