Aktivitätszeitfenster bei Klarmobil Prepaid ?

  • Als ich gestern in einem Freenet Shop eine Klarmobil Prepaidkarte (mit guter 0175 Nummer) kaufte, erhielt ich die Auskunft, dass die Karte nur 450 Tage nach Aktivierung / Aufladung gültig ist, dann würde sie dauerhaft deaktiviert. In den beiliegenden AGBs steht aber gegensätzlich eine unbefristete Gültigkeit ohne weitere Einschränkungen/Verpflichtungen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Und wer soll Dir diese Frage jetzt beantworten?
    Du wirst Niemanden finden, der die Karte schon mehr als 450 Tage benutzt hat...


    EDIT:


    AGB Ziffer 4.3:

    Zitat

    Nach Verbrauch des Guthabens ermöglich klarmobil prepaid für max. 450 Tage dem Kunden im Inland den Empfang ankommender Mobilfunk-Gespräche und den Empfang nicht enetgeldpflichtiger Datendienste.

  • Die Reglung ist aber neu.

    Vor dem Fragen - bei https://www.prepaid-wiki.de nachschlagen!

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  • Ja, die Seite von bibop wird wahrscheinlich noch nicht aktualisiert werden. Ist eigentlich ein AGB so einfach ohne Meldung an den Kunden änderbar? Schließlich ist es ja sowas wie der Vertragsinhalt. Gelten also für "ältere" Prepaid-SIMs noch die alten AGB?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Nokiahandyfan
    Gelten also für "ältere" Prepaid-SIMs noch die alten AGB?


    Ich denke mal, es gelten die AGB in der jeweils bei Vertragsschluß gültigen Fassung.

    ***22 Jahre o2***

  • zumindest wurde Altkunden keine neuen AGB kommuniziert, was notwendig wäre damit eine neuere Fassung auch in Kraft treten könnte. Nichtsdestotrotz ist es aber trotzdem möglich, dass es eine "technische Panne" wie Anfang Februar gibt und die Karten trotzdem nach 450 Tagen deaktiviert werden ...

    Weitgehend harmlos ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Prepaid Team
    [...]und die Karten trotzdem nach 450 Tagen deaktiviert werden ...


    Oder vielleicht schon früher, da ja von maximal 450 Tagen die Rede ist...?

    ***22 Jahre o2***

  • Von maximal zu sprechen ist schon frech und evtl. sogar Vertragsformal ungültig. Man gibt ja auch ein Mindesthaltbarkeitsdatum an und nicht ein Maximalhaltbarkeitsdatum. Mhh lecker, wenn ich mir da so manche verderbliche Ware im Supermarktvorstelle ...

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