Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld ?

  • Also ich hab das früher so gemacht:


    Man kann ja pauschal Werbungskosten absetzen, aber wenn man höhere Kosten hat, ist es möglich durch Angabe der Kosten mehr absetzen zu können.


    Allein durch den Kilometerbetrag kannst du das zu bemessene Einkommen so erhöhen das es keine Probleme geben sollte.

  • Natürlich spielt das eine Rolle. Das Kindergeld ist ja im Normalfall Einkommen der Eltern und wird nur auf Antrag direkt ans Kind selbst ausgezahlt. Und wenn eben eure Eltern das Kindergeld für deine Schwester bekommen, ist es nicht mehr das Einkommen deiner Schwester. Eltern sind auch nicht verpflichtet, das Geld an nicht mehr zuhause lebende Kinder auszuzahlen!
    Deine Schwester darf dann natürlich nicht angeben, dass sie das Geld von den Eltern ausbezahlt kommt. Es geht an die Eltern und was die damit machen, ist deren Sache. ;)
    Die Sache mit meiner Freundin und dem Schülerbafög ist zwar schon ein paar Jahre her, aber vom Prinzip her dürfte das auch heute noch so funktionieren. Sie wusste das vorher auch nicht und durfte einiges vom Schülerbafög zurückzahlen. Als das Kindergeld wieder an ihre Mutter ging, erhielt sie sofort wieder das volle Schülerbafög.

  • Mal eine andere Frage zu diesem Thema:
    Ist es möglich auch bei offizielem Wohnsitz bei den Eltern BAB zu erhalten?
    Welche Voraussetzungen müssen für BAB erfüllt sein?
    Gibt es eine Möglichkeit BAB auch rückwirkend zu erhalten?

  • BAB gibt es nur wenn man nichtmehr zu Hause wohnt.



    Mal ne andere Frage: Kann denn meine Schwester ihre Mietbelastungen bei der KG Berechnung als Minderung einrechnen lassen ?




    Gruß

  • Hallo zusammen .....




    Man man man, was hier im forum so alles geschrieben wird ist echt der Hammer! :top: :D:D :o


    Also mal etwas zu mir, ich wohne seit gute 6 Jahren nicht mehr zuhause!


    Vorher habe ich eine Grundschuljahr absolviert mit BAB, darauf hin habe ich meien Erste ausbildungs als Zweiradmechaniker angefangen mit BAB und jetzt ist es endlich auch durch gekommen und amtlich das mein driter BAB_Antrag bewillig worden ist für meine 2te Ausbildung!


    Man muss nicht ausgezogen sein um BAB beantragen zu können, ganz gleich ob man zu hause wohnt, bei der Freundin ( gemeldet) oder eigende Wohnung!


    Schließlich wollen ja auch die Eltern heut zu tage kostgeld,bzw Miete für die Unterbringung haben!


    Ganz klar,für einen BAB_Antrag sind viele faktoren abhängig!


    Aber wie ich es mitlerweile ind en letzen Jahren gesehen habe, man bekommt es hin die "Behörde" auf den Weg zu bekommen, den man am ende selbst will!


    Ach so eins sollte ich noch aufen weg geben!
    Seit dem ich nicht mehr zu hause wohnte, MUSSTE meine Mutter mir mein Kindergeld auszahlen! Da ich mich bei der Kindergeldkasse(KGK) Gemeldet hatte und gefragt wer anspruch hat!Sie hatten mir empfohlen einen Abzweigungsantrag zu stellen! ( gibt noch etwa ca. 10,-€ mehr drauf) und dann kommt aus KG auch auf dein eigende Konto!


    Ich habe sogar KG bekommen als ich in der zeit ( Juli - bis heute) KEINE Ausbildung hatte! Man muss nur wissen wie man es anstellt! Seit dem ich nur mit den Behörden in Kontak hatte,w eiß ich ganz gut wie man an Geld kommt, was einen ach mit schweren mittel zu stehen könnte ...



    Ich hoffe ich hab ein wennig geholfen was hier steht! Ich habe mich nur deswegen extra mal hier angemeldet!


    Und ich denke nicht das ich noch mal hier bin, wenn der eine oder andere fragen hat,dann meldet euch unter der E-Mail vllt kann ich euch den einen oder anderen Tip geben!


    dj-spalte@arcor.de

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