Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld ?

  • BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) und Kindergeld :


    Hallo,


    meine Schwester arbeitet als Bankkauffrau (Azubine).


    Sie ist von zu hause ausgezogen und bekommt 166 Euro Kindergeld im Monat. Nun hat sie nen Antrag auf BAB gestellt und ihn bekommen , 161 euro monatlich.


    So weit so gut , weiss aber jemand was für auswirkungen das auf das Kindergeld hat ? Es wäre ja sinnlos 166 euro wieder zurueckzuzahlen wenn sie 161 bekommt , aber ich find nichts passendes grade. Kennt sich jemand aus ?



    Sie ist jedenfalls bei der KG Berechnung so hoch, des sie es nich bekommen wrde, wenn sie keine betriebliche Altersvorsorge von 50 euro im monat machen würde.


    Im Moment schaut es so aus:



    etwa 800 brutto (ca 550 netto aufs Konto) + 166 KG + 161 Euro BAB


    Miete: 280 euro , Fahrtkosten jeden Tag etwa 34 KM hin und zurueck




    Danke fr die hilfe



    Kaan

  • Danke , ich werd draus nicht schlauer aber dort wird erwähnt, des man es der Familienkasse melden muss.


    Ich dneke mal mit dem Einkommen verliert sie ihren Anspruch auf KG ... blöd :(


    dann muss sie das Geld eben sein lassen ... Danke

  • Also aus meiner eigenen Erfahrung (auch ehemaliger Bankazubi):


    BAV ist nötig, um unter die KiGe Grenze zu kommen.
    BAB gibts nicht, weil Gehalt zu hoch ist.
    KiGe wie gesagt nur, wenn BAV abgeschlossen wurde.

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Habe nochmal mit dem Bankberater gesprochen , theoretisch geht das wohl schon .. wenn man die BAv nur hoch genug ansetzt.


    Man kann wohl bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze dafür ansetzen (also weit mehr als 2000 euro im Jahr) , ist das richtig ?



    Durch die sog. entgeltumwandlung muss man dann wohl auch nie die angesetzte Summe voll zahlen, weil davon noch die Sozialversicherungen runter gehen ?



    gibts hier nen paar Banker die mir sagen koennten ob das aussicht auf Erfolg hat bei der Familienkasse ?



    Gruß

  • jap, BAV abschließen ist mittlerweile gewzungenermaßen gängige Praxis.
    Brutto wird eingezahlt, weniger brutto = weniger steuerpflichtiges Einkommen (was dann für die Familienkasse zählt)

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Eine Freundin hatte vor ein paar Jahren ein ähnliches Problem beim Schülerbafög. Sie ließ das Kindergeld dann wieder an ihre Mutter überweisen, erhielt wieder das volle Schülerbafög und besuchte mindestens einmal im Monat ihre Mutter. ;)

  • Spielt es denn eine Rolle , ob mama direkt das Geld bekommt oder eben das Kind ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!