Und immer wieder EBAY *sing* - Teil 2

  • IMHO hat er da nicht ein T29s zum verkauf sondern ein T28 :confused:


    Zudem erschein es mir, als würde er die Bilder und nciht das Telefon selbst versteigern...

  • 6310


    diese farbvariante war mir neu
    klick


    :D :D

    Der Hauptunterschied zwischen etwas, was möglicherweise kaputtgehen könnte und etwas, was unmöglich kaputtgehen kann, besteht darin, daß sich bei allem, was unmöglich kaputtgehen kann, falls es doch kaputtgeht, normalerweise herausstellt, daß es unmöglich zerlegt oder repariert werden kann.


    -Douglas Adams-

  • Bei der Dame kann man die "Leichen"-Gebrauchspuren (*ekel*), dopch bestimmt mit einem Coverwechsel beheben oder? :D

  • T300 für 1 EUR ;-))


    Wer hätte da nicht auch gerne zugeschlagen...? :D


    Irgendwie ist es mir manchmal möglich, die Auktionen schon 15 Min. vor Beginn zu sichten (nur Überschrift in der Galerieansicht, keine Artikelbeschreibung), so dass ich bei Beginn direkt draufspringen und per Sofort-Kauf zuschlagen kann. Leider geht das nur ab und zu und auch nicht jeden Tag...


    Ich hoffe, dieser Verkäufer hält sich an den Vertrag, sehe da aber wohl schon (wieder) schwarz...


    Grüße,
    der schnelle eviltom :cool:

    ... addicted to BlackBerry ...

  • das gibt es seit ebay anbietet, eine auktion zu einem bestimmten zeitpunkt starten zu lassen.


    bei der auktion handelt es sich aber wohl eher um einen vertipper,
    mal die bewertungen abwarten und man wird sehen...


    eviltom: ups, du bist der käufer, halt uns mal auf dem laufenden ob er
    liefert...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    das gibt es seit ebay anbietet, eine auktion zu einem bestimmten zeitpunkt starten zu lassen.


    bei der auktion handelt es sich aber wohl eher um einen vertipper,
    mal die bewertungen abwarten und man wird sehen...


    eviltom: ups, du bist der käufer, halt uns mal auf dem laufenden ob er
    liefert...


    Hat er nicht... Wir haben uns gütlich auf gegenseitige positive Bewertungen geeinigt, da er sich beim Sofort-Kaufen Preis vertippt hat.


    Naja, nach deutschem Recht kann man einen Vertrag wegen Erklärungsirrtums anfechten (d.h. wenn man sich versprochen/verschrieben hat). Allerdings müsste man dann den Vertrauensschaden ersetzen, den der Vertragspartner dadurch erleidet, dass der Vertrag nicht zustande kommt. Aber welchen Schaden sollte ich denn schon gehabt haben? :rolleyes:


    Fehler kann ja jeder mal machen, nur ist das schon die zweite Auktion, bei der ich den kürzeren ziehe: klick :rolleyes:

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Hi eviltom,


    Vertrauensschaden geht afaik ja höchtens bis zum pos. Interesse.
    Aber hast Du keine Aufwendungen im Hinblick auf den Vertrag gemacht?
    Eine goldene Vitrine für das T300 hättest du doch billigerweise anschaffen dürfen:D


    Schnäppchenalarm:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3326378230&category=34370


    Hier würde ich als Käufer anfechten...


    Wenigstens macht sich das Studium in Sachen eBay bezahlt :)


    edit: so, jetzt hats mich auch erwischt:D , mal schauen ob er liefert:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…3024140884&category=32900

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!