Strassenverkehrsfragen

  • Zitat

    Soso...

    Zitat

    Original geschrieben von prana
    Das sind natürlich alles übertriebene Beispiele...

    Wohl doch nicht alles gelesen, was!?
    Ich habe probiert Beipiele zu finden wo es knapp werden könnte, das heißt nicht, dass ICH nachts mit 160-200 unterwegs bin.


    Mir ist aber aufgefallen, dass nachts, wenn kaum noch LKWs unterwegs sind, die Leute einem vor'm Überholen extrem dicht auffahren, wenn man schon nur 100 fährt, weil sie mit 160 aufwärts in den Feierabend wollen. 70 würde ich da nicht fahren wollen.


    Zitat

    Hier von einem "rechtsfreien" Raum zu sprechen ist grober Unfung.

    Finde ich nicht. Schon tagsüber wird gedrängelt und genötigt ohne Ende und ich habe noch nie erlebt, dass deshalb einer rausgeholt wurde. Nachts ist es noch schlimmer, da wollen alle schnell heim und die Autobahn ist deutlich LKW-freier. Wenn man es dann mal wagt mit 140 zu überholen fährt spätestens nach ein paar Sekunden jemand auf 5m auf und gibt Lichthupe etc., weil er weiß, dass nachts noch weniger kontrolliert wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk




    Dieses Risiko kann ich minimieren indem ich mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit auf der AB mit 60 km/h unterwegs bin.


    Also wir in Österreich haben keine Mindestgeschwindigkeit auf der AB. Und ich bin mir fast sicher, dass es die in Deutschland auch nicht gibt. Woher hast du diese Information?

  • Zitat

    Original geschrieben von DeJay58
    Woher hast du diese Information?

    Das ist so vorgeschrieben. Prima, dann kann man bei euch in Ö mit seinem Fahrrad auf die Autobahn kullern? :D Wußte ich gar nicht...


    Scherz beiseite: auch bei euch müsste es so geregelt sein, das nur Fahrzeuge auf die AB dürfen, die mindestens X km/h fahren können. Eine richtige "Mindestgeschwindigkeit" gibt es nicht (bspw. wenn es regnet/hagelt, etc.), aber Kfz müssen eben mindestens 60 km/h "Kraft" haben, um auf die AB fahren zu dürfen.


    Edit: genau. :D Sag ich doch.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Lies doch mal den ersten Satz in Wikipedia.... Du musst keine 60 fahren. Das Kraftfahrzeug muss es nur können.


    Und selbiges gilt auch in Österreich. Da ein Fahrrad kein KFZ ist mit einer Bauartgeschwindigkeit von mind. 60 km/h darfst damit nicht auf die AB.


    Edit: Es gibt bereits Traktoren so weit ich weiß, mit denen du auf der AB fahren dürftest... :rolleyes:

  • Dann lies den Wiki-Artikel mal ganz:


    "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."


    Hierzu gibt es Urteile, dass als Maßstab dann eben die vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit heranzuziehen ist, auch wenn sich diese eigentlich auf das Fahrzeug und nicht die Geschwindigkeit bezieht. Heißt also: Sofern nicht wg. Stau oder sonstiger Gründe man eigentlich frei fahren könnte muss man dies mit min. 60 km/h auf Autobahnen tun (dann aber bitte auch auf der rechten Spur), da man sonst die anderen Teilnehmer behindert.


    Man darf daher also auch mit der 300 PS Karre nicht einfach so auf der AB "schleichen".

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Dann lies den Wiki-Artikel mal ganz:


    "§3 StVO (2) Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."


    Das ist mir klar. Dennoch gibt es keine feste Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen, sondern nur eine minimala Bauartgeschwindigkeit eines Kraftfahrzeuges.
    Was anderes behaupte ich nicht ;)


    Wusste ja, dass eure Regeln sehr änhnlich den unseren sind :)

  • Hallo ihr lieben!


    Hätte da mal eine "kleine" Frage zum Thema Parken. Wir wohnen hier in einem Wohngebiet in einer Einbahnstraße. Die Einbahnstraße verfügt nicht über einen wirklichen Bordstein. Sie wird statt dessen auf beiden Seiten durch grobe (etwas abgesenkte) Pflastersteine beschränkt. Nun ist es bei uns in der Straße so, dass die Autos gewöhnlich auf der rechten Seite (Fahrtrichtung) stehen.
    Da aber unsere lieben Nachbarn meinen sich immer vor unsere Einfahrt zu stellen, (wird nicht als Einfahrt genutzt, könnte man aber grundsätzlich) habe ich mir nun mal herausgenommen mich auf die linke Seite (also auf der linken Seite) an ihren Zaun zu stellen. Ich weiß aus einer alten Situation heraus das die Nachbarn nicht gerne Autos an ihrem Zaun stehen haben. Wie schaut das rechtlich aus, stehe ich nun dort zu unrecht? Ach ja gegenüber von meinem Aktuellen Stellplatz befindet unsere Garage und die einer anderen Nachbarn (wird aber jeweils nicht für PKW´s genutzt).


    Was sagt ihr dazu?


    Gruß
    Bluewaver

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Danke für deine Antwort. Meinte eigentlich gar nicht "gegen die Fahrrichtung", sondern einfach nur auf der linken Seite.

    Geändert von Bluewaver am 00.00.0000 um 99:99

  • Zitat

    Original geschrieben von Bluewaver
    Was sagt ihr dazu?


    Warum willst Du denn nicht, dass Deine Nachbarn vor Eurer Einfahrt parken, wenn diese doch nicht genutzt wird?
    Und warum sagst Du das den Nachbarn nicht einfach? :confused:


    So klingt's nach Kindergarten ("Wie Du mir so ich Dir - äätsch!").

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