Iphone zubehör gewerblich verkaufen

  • Hallo


    ist es rechtlich möglich gewerblich Iphone Zubehör (was es noch nicht auf dem Markt gibt) bei ebay oder über einen Online Shop zu vertreiben und im Produktnamen Iphone oder Apple zu verwenden?


    oder benötigt man da eine Lizens für ?
    muss das Zubehör von Apple lizensiert werden?


    Gruß

  • Es wäre schlimm, wenn man eine Lizenz dafür bräuchte, Zubehör für irgend etwas zu verkaufen und im Angebot den Namen des Produkts zu nennen, für welches das Zubehör gedacht ist. ;)


    Viel interessanter ist, ob es erlaubt ist, diese Sachen überhaupt zu verkaufen, wenn sie eigentlich noch gar nicht im Handel sein sollen. Weiterhin dürfen die Produkte natürlich nicht das Apple-Logo, den Apple-Schriftzug oder sonstige copyrightgeschützte Zeichen enthalten, wenn dafür keine Lizenz vorliegt.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • es geht um ein selbst produziertes produkt deswegen nicht im handel...


    es ist also kein problem beispielsweise bei einem händler gabeln zu kaufen und diese alle krummzubiegen und als "Iphone ständer" weiterzuverkaufen?


    ok doofes beispiel, aber will jetzt nicht näher auf mein produkt eingehen. später, wenns dann soweit ist.


    nochwas zu dem gleichen doofen beispiel: darf ich darauf eine art Patent (?) anmelden, damit nur ich diese so verbogenen gabeln verkaufen darf? sonst kann ja im grunde jeder meine idee klauen.


    oder ?

  • Patent anmelden darf jeder.
    Ob es Patentwrdig ist, oder bereits bestehende Patentrechte verletzt entscheidet letztendlich nur das Patentamt in München.
    Du brauchst aber einen Patentanwalt und das kostet richtig Geld. Also vorher gut abwägen ob es sich lohnt.


    Lars

    Habe nichts zu sagen.

  • Hi CastorII,


    ich kenne mich im patentrecht ein wenig aus und muss dir sagen, dass es in Deutschland KEIN patent auf Ideen gibt.


    1.Möglichkeit
    §1 Abs. 1 PatG
    Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind.


    Dies ist der Haken an der Sache. Ein Patent muss immer technisch sein. Eine verbogene Gabel wäre nicht technisch iSd § 1 PatG.


    Es gibt sonst auch die Möglichkeit dass so ein Gegenstand durch § 2 UrhG geschützt ist


    2. Möglichkeit § 2 UrhG
    Geschützte Werke


    (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören



    dazu müsste es sich aber schon um Kunst halten, was ich für ziemlich unwahrscheinlich halte.


    3. Möglichkeit § 2 GeschmMG


    Was noch gehen würde ist, dass es als Geschmacksmuster schützen lässt:


    dazu kannst dich ja hier mal einlesen:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Geschmacksmuster
    http://www.juraforum.de/lexikon/Geschmacksmuster




    Zitat

    Als Geschmacksmuster geschützt werden können Farb- und Formgestaltungen gewerblich nutzbarer Gegenstände, die auf das optische Empfinden des Menschen wirken.


    Durch den Geschmacksmusterschutz erlangt der Anmeldende das alleinige Recht, das Muster gewerbsmäßig nachzubilden und durch Gebrauch oder Verkauf zu verwerten.


    Die Erlangung von Geschmacksmusterschutzes setzt die Anmeldung des zu schützenden Gestaltungsgedankens beim Patentamt voraus.



    Problematik hierbei:


    Ein Patent kann man zwar auch auf Nichtigkeit klagen, d.h. dass dieses vernichtet werden kann, obwohl es erfolgreich angemeldet wird. Nur ist die wahrscheinlichkeit da nicht so groß wie beim Geschmacksmuster, dass man in einem streitfall verliert, weil das Geschmacksmuster bei Anmeldung nicht auf Neuheut überprüft wird.


    Im Klartext heisst dass, wenn irgendwer auf der Welt so etwas ähnliches oder genauso etwas schonmal hergestellt hat, ist es nicht mehr "neu". Dazu muss das nicht angemeldet worden sein, es reicht dass es sowas irgendwo schonmal gab. Da liegt auch das problem, dass man das selber überprüfen muss.


    Falls derjenige dann klagt, wirst du den Prozess verlieren, obwohl du das Geschmacksmuster angemeldet hast. Also insgesamt eine sehr unsichere Sache, weil wie schon erwähnt KEINE prüfung beim patentamt statt findet. Es werden nur die formalien überprüft. Nicht aber ob schon jmd das als Geschmacksmuster angemeldet hat oder ob die Schutzvoraussetzungen der Neuheit und Eigentümlichkeit des Werks vorliegen



    achso zu der Frage wegen des iphones. Dir muss klar sein dass Apple (also auch der Apfel als Symbol) sowie das Iphone eingetragene Marken sind. Diese darfst du selbstverständlich nicht so verwenden, dass es so aussieht als wäre es deren Produkt. Du kannst natürlich anmerken dass die Handytasche z.b. geeignet ist für das Iphone.



    MarkenG


    da ist es nochmal genauestenes erläutert was du darfst und was nicht.


    ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. So wie ich das sehe, kannst du wenn überhaupt nur dein Zubehörartikel durch das Geschmacksmusterrecht schützen lassen und hierbei solltest du dir sicher sein, dass die voraussetzungen vorliegen, da die Anmeldung zwar klappt, aber im Zweifelsfalle vor Gericht dann auch einer Prüfung stand halten muss.


    gruß BO3K

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