Wer trägt die Schickschuld des Geldes?

  • Hallo,


    kurze Frage, ich habe einem Händler Konzert-Tickets über eBay verkauft. Da der Verkauf sehr knapp erfolgte, und es sich dabei um einen grossen Tickethändler handelt, wurden die Tickets verschickt bevor das Geld da war.


    Mittlerweile sind 3 Wochen vergangen, und ich habe immer noch kein Geld. Stehe in Kontakt mit dem VK welcher beteuert dass beim ersten mal die Bank das Geld zurück gebucht hätte obwohl die Daten korrekt waren (hab ich noch nie erlebt!), und jetzt hat er das Geld letzte Woche in die Buchhaltung gegeben und heute mal mit der Sprache rausgerückt dass es von seiner Buchhaltung erst am Montag überwiesen wird. Das wäre so üblich in ihrem Haus.


    Sehe ich das richtig dass mir das egal sein kann, und dass der Käufer die Schickschuld des Geldes trägt, also er dafür verantwortlich ist, dass das Geld korrekt bei mir ankommt?

  • Falls es doch nochmal zurückgebucht werden sollte, wäre es nicht verkehrt deine Angaben zu prüfen bzw. mal bei deiner Bank anzufragen.
    Aber der Käufer hat dir doch zugesagt, das Geld am Mo zu überweisen. Wo ist dann das Problem im Augenblick?


    Wenn `s zu Problemen kommen sollte: Auch dafür gibt`s hier einen eigenen Thread :top:

  • Die Geldschuld ist eine sog. qualifizierte Schickschuld (§ 270 BGB). Das bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, das Geld auf seine Kosten und Gefahr durch Überweisung o.ä. dem Gläubiger zu übermitteln.
    Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es aber nur auf die Vornahme der Leistungshandlung (also der Überweisung) an. Letzteres deshalb, weil Leistungsort der Geldschuld der Wohnsitz des Schuldners ist (§ 269 Abs. 1 i.V.m. § 270 Abs. 4 BGB).
    Das Risiko des verspäteten Eingangs trägt deshalb der Gläubiger, solange nicht durch sog. Rechtzeitigkeitsklauseln (zu finden etwa in vielen Mietverträgen, etc.) etwas anderes vereinbart wurde. Erfüllung tritt natürlich erst ein, wenn der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde.

  • Erzählen kann er mir viel. Wenn es wieder zurückgebucht werden sollte setze ich mich mit seiner und meiner Bank in Verbindung. Kann doch nicht sein dass bei tausend Transaktionen auf dem Konto auf einmal solche Probleme auftreten sollen.


    OK, verstanden. Der Käufer ist zwar verpflichtet dafür zu Sorgen dass sich das Geld rechtzeitig auf den Weg zu mir macht, es also zu überweisen, wenn dabei aber etwas schief läuft liegt es nicht in seiner Verantwortung. Danke, alles schon so lange her wo man von den Sachen mal was gehört hat...



    Mit der Erfüllung war es halt die Sache, dass die Ware ihren Wert ja sehr schnell verloren hätte, wenn das Konzert vorbei war. So blieb mir keine wirkliche Alternative als die Karten rechtzeitig los zu schicken.

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Die Geldschuld ist eine sog. qualifizierte Schickschuld (§ 270 BGB). Das bedeutet, dass der Schuldner verpflichtet ist, das Geld auf seine Kosten und Gefahr durch Überweisung o.ä. dem Gläubiger zu übermitteln.
    Für die Rechtzeitigkeit der Leistung kommt es aber nur auf die Vornahme der Leistungshandlung (also der Überweisung) an. Letzteres deshalb, weil Leistungsort der Geldschuld der Wohnsitz des Schuldners ist (§ 269 Abs. 1 i.V.m. § 270 Abs. 4 BGB).
    Das Risiko des verspäteten Eingangs trägt deshalb der Gläubiger, solange nicht durch sog. Rechtzeitigkeitsklauseln (zu finden etwa in vielen Mietverträgen, etc.) etwas anderes vereinbart wurde. Erfüllung tritt natürlich erst ein, wenn der Betrag dem Konto gutgeschrieben wurde.


    Gab es nicht letztens erst ein Urteil, in dem es für den Verzug darauf ankomme, ob das Geld rechtzeitig beim Gläubiger ankommt?

  • Ja, es gab ein Urteil des EuGH, wonach eine Richtlinie so auszulegen sei, dass es für die Rechtzeitigkeit auf den Eingang des Geldes ankomme. Dies gilt jedoch erstmal nur zwischen Unternehmern.


    Ob diese Grundsätze auch auf alle anderen Fälle angewendet werden müssen, ist (noch) streitig.

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