Sammelthread: Angebote rund um T-Mobile/GK Bereich

  • Re: Re: Daimler Mitarbeiter


    Zitat

    Original geschrieben von fire84
    Hallo,


    wo hast du dnen die Infos her? Ich finde im Intranet nur den Business Prof Tarif.... :(
    Gibts etwa neue Tarife? Weil die mir bekannten atrife, sind aus demJahr 2009 und ziemlich unantraktiv.
    Wieso aktualisiert dann T-Mobile seine Intranetseite nicht?!?


    muss man bei einer bestellung über das intranet eigentlich auch einelegitimation einraichen?

  • So, der Typ an der Hotline war sehr nett, wollte mich allerdings auf meine Firma verweisen.
    Als ich dann konkret die vorzeitige Verlängerung angesprochen habe, hat ers mir erklärt.


    Eigentlich ist die vorzeitige Verlängerung ja nur dazu da, dass man bis zu 6 Monate vor ablauf der Vertragslaufzeit ein neues Handy bekommt.
    Denn der Vertrag verlängert sich ja dann erst, wenn der alte komplett abgelaufen ist.


    Auf Kulanz gehen auch 9 Monate meinte der am Telefon, wenn z.B. das alte Handy kaputt ist.
    Naja, mein Handy ist jetzt schon "kaputt", weil ich es verkauft habe^^


    €dit:
    Mal ne andere Frage:
    Wenn mein Vater (über den der Vertrag läuft) jetzt sterben würde, was würde dann passieren?
    Also
    1. was wäre mit der Vertragslaufzeit?
    2. Könnte ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen?

  • sh4xuR: Das Volumen ist unbegrenzt, die Geschwindigkeit ist jedoch auf 384 kbit/s beschränkt. Das würde dann netto 7,50 Euro für Business S mit Handy (bei Online-Rechnung; bei Papier-Rechnung wird noch 1 Euro zusätzlich berechnet) plus netto 12,56 Euro für die Handyflat kosten. Minutenpakete oder sonstige Möglichkeiten, die Telefonie zu vergünstigen, gibt es beim Business S nicht.


    Von daher ist zu überlegen, ob es in Deinem Fall nicht sinnvoller ist, den Tarif Business Profi zu wählen: http://www.t-mobile.de/busines…i/0,13074,14192-_,00.html . Der angegebene Preis von 21,95 Euro ist ein „Phantasiepreis“ – in Wirklichkeit kostet der Tarif in fast jedem Rahmenvertrag durch Rabatte auf die Grundgebühr zwischen 9 und 14 Euro. Außerdem sind in vielen Rahmenverträgen noch Minutenpakete (Freiminuten ins Festnetz und/oder zu anderen Teilnehmern aus demselben Rahmenvertrag) und/oder die Option Business Compact (dadurch sinken die Verbindungspreis zum Festnetz und zu Fremdnetzen, sowie die Preise für SMS zu D1) ohne Mehrpreis dazu buchbar, häufig sind auch die Verbindungspreise an sich noch in kleineren Größenordnungen rabattiert. Insgesamt ist die Telefonie damit deutlich günstiger und der Tarif hat den Vorteil, dass die Option Handyflat hier nur 8,36 Euro statt 12,56 Euro kostet – das, was Du also beim Tarif mehr zahlst, sparst Du bei der Handyflat.




    Conzi: Im PK-Bereich hängt es vom Kundensegment (Silber, Gold, Diamant) ab, wann die VVL möglich ist. Im GK-Bereich zählt nicht das Kundensegment, sondern die Vereinbarung im jeweiligen Rahmenvertrag.
    Wobei es letztendlich keinen so großen Unterschied macht, weil die Monate der Restlaufzeit nicht geschenkt werden: Wenn ein Vertrag z.B. bis Dezember 2010 läuft und die VVL im Juni 2010 durchgeführt wird, dann läuft der Vertrag danach bis Dezember 2012. Die darauffolgende VVL ist auch erst dann wieder möglich, wenn der Vertrag maximal noch 6 Monate läuft – also im Juni 2012.




    Mithras02: Was der Hotliner meint und was tatsächlich geht, kann voneinander abweichen. ;)




    Fire84: Fürs Intranet ist nicht T-Mobile, sondern der Rahmenvertragsinhaber (also hier Daimler) bzw. die Handybeauftragten des Unternehmens zuständig. Das Firmen-Intranet hat ein anderes Publikum als z.B. die TT-Seite. Wir im TT suchen nach Angeboten, um möglichst günstig Geräte zu erwerben oder möglichst günstig zu telefonieren. Im Allgemeinen werden im Firmen-Intranet nur die Tarife beworben, die zum Telefonieren halbwegs attraktiv sind. Der durchschnittliche Mitarbeiter einer Firma schließt einen Handyvertrag ab, um zu telefonieren – nicht dazu, um (wie wir im TT) ein Handy möglichst günstig zu erwerben und die SIM-Karte in die Schublade zu legen. In der Grundgebühr liegen Business Profi und Business S mit Handy nicht weit auseinander, dafür sind die Verbindungspreise beim Business Profi wesentlich besser. Daher werden bei den Firmen-Rahmenverträgen im Intranet in der Regel nur solche Fokus-Tarife angeboten, die zur Nutzung attraktiv sind und sich von den Standard-Angeboten für Privatkunden unterscheiden. Würde man auch noch die ganzen „Nebentarife“ anpreisen, dann würden 90% der Leser – die sich nur wenige Minuten pro Jahr mit Handytarifen und Co. beschäftigen - den Überblick verlieren.




    schore3000: Falsch, regulär ist die VVL in den beiden von Dir genannten Rahmenverträgen nur 1 Monat vor Ende der Mindestlaufzeit möglich. Aus Kulanz darf die Hotline die VVL auf 4 oder auch 6 Monate vorziehen – aber nicht auf 9 Monate. 9 Monate sind nur bei Rahmenverträgen zulässig, in denen die VVL regulär 6 Monate vorher durchgeführt werden kann. Wobei uns durchaus klar sein sollte, dass einige Hotliner Märchen aus 1001 Nacht erzählen bzw. Dinge tun, die sie nicht tun dürften und die im schlimmsten Fall dazu führen können, dass der Mitarbeiter arbeitslos wird.




    KemoSabe: Eine Legitimation ist in jedem Fall erforderlich. Bei Privatpersonen (und Mitarbeiter sind ja Privatpersonen) soll man durch die Legitimation praktisch beweisen, dass man ein volljähriger Mensch aus Fleisch und Blut ist und es sich um keine Fake-Person mit Phantasienamen handelt. Diese Legitimation erfolgt z.B. durch die Angaben vom Personalausweis (Perso-Nummer, Ausstellungsort, Gültigkeitsdauer, Staatsgehörigkeit). Ausländische Mitbürger sollten möglichst noch einen Nachweis beifügen, dass man sich legal in Deutschland aufhält.
    Außerdem muss in einigen Rahmenverträgen eine Berechtigung zur Inanspruchnahme des Rahmenvertrags vorgelegt werden. Bei Firmen-Rahmenverträgen wie z.B. Daimler erfolgt dies durch Vorlage des Mitarbeiter-Ausweises.




    Jokergermany: Mit dem Tod besteht ein Sonderkündigungsrecht, denn ein Verstorbener kann natürlich die Pflichten des Vertrages (Zahlung der Gebühren) nicht mehr fortführen. In dem Fall reicht es aus, dass eine Kopie der Sterbeurkunde zur Telekom geschickt wird. Am besten noch die Rufnummern dazu schreiben, um sicher zu gehen, dass die „richtigen“ Verträge gekündigt werden. Die Verträge werden dann fristlos und ohne Aufrechnung von Grundgebühren beendet.
    Die Telekom kann mit vernünftigem Aufwand selbstverständlich nicht prüfen, ob alle 40 Mio Kunden noch leben. Zumindest so lange die Rechnungen bezahlt werden, wird niemand davon ausgehen, dass ein Kunde verstorben ist. Ein Verstorbener kann keine Willenserklärung abgeben, dass ein Vertrag mit einem neuen Handy verlängert werden soll. Wenn eine andere Person eine VVL beauftragt und sich diese Person für den Vertrag identifiziert (Nennung von Kundenkontonummer usw.), geht man davon aus, dass alles rechtens ist. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.
    Probleme bei der fristlosen Kündigung kann es natürlich dann geben, wenn z.B. am 03.09.2010 eine VVL mit einem iPhone für 1 Euro durchgeführt wird und am 30.09.2010 eine Sterbeurkunde eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass der Kunde bereits am 01.08.2009 verstorben ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    f) wenn ein Telekom-DSL-Festnetzvertrag in einem aktuellen Tarif vorhanden ist: Datenflat, Speedstepdown nach 3 GB, UMTS-Stick als zusätzliche Hardware: web’n’walk Connect L Vorteil Festnetz für netto 20,96 Euro


    Hallo Erdenbewohner,
    gilt das nur für Telekom-DSL-Festnetzverträge, oder auch für beliebige andere Festnetzverträge ?


    Außerdem - weiss jemand, ob bei einer Relax Business 240 mit einer Combi-Card Connect L der Complete Vorteil möglich ist ?

    Von zwei Übeln wählt man besser das, was man schon kennt ...
    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.

  • Zitat

    Original geschrieben von berlinator
    Hallo Erdenbewohner,
    gilt das nur für Telekom-DSL-Festnetzverträge, oder auch für beliebige andere Festnetzverträge ?


    Solange du einen Telekom Anschluss hast der nicht über einen Reseller läuft, gilt das.


    Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Probleme bei der fristlosen Kündigung kann es natürlich dann geben, wenn z.B. am 03.09.2010 eine VVL mit einem iPhone für 1 Euro durchgeführt wird und am 30.09.2010 eine Sterbeurkunde eingereicht wird, aus der hervorgeht, dass der Kunde bereits am 01.08.2009 verstorben ist.


    Naja, soweit wollte ich dann doch nicht gehen^^
    Bloß arbeitet mein Vater eben bei VW und deren Rahmenverträge sind bei der Telekom ganz ordentlich um Hardware zu beziehen und bei Vodafone kann man damit auch noch ziemlich günstig surfen und telefonieren.


    Hat mich bloß interessiert ob ich den Vertrag bis Open End weiterlaufen kann, da das Geld sowieso von meinem Geld eingezogen wird ;)


    Aber ich hoffe mal, dass mein Vater noch lange leben wird.^^


    Vielen Dank für die Auskunft :)

  • Zitat

    Original geschrieben von berlinator
    Hallo Erdenbewohner,
    gilt das nur für Telekom-DSL-Festnetzverträge, oder auch für beliebige andere Festnetzverträge ?


    Für Festnetzverträge von anderen Providern gilt das natürlich nicht.


    Gemäß den Angaben auf der Internet-Seite geht das Ganze nur mit Telekom-DSL-Festnetztarifen. Letztendlich führt die Prüfung, ob ein solcher Vorteil gewährt wird, eine gesonderte kleine Abteilung der Telekom durch. Die haben eine Tabelle, in der die Tarifbezeichnungen der Mobilfunk- und Festnetztarife stehen und schauen in der Tabelle nach, ob es für die jeweilige Kombination den Vorteil gibt.


    Zitat

    Original geschrieben von berlinator
    Außerdem - weiss jemand, ob bei einer Relax Business 240 mit einer Combi-Card Connect L der Complete Vorteil möglich ist ?


    Ist nicht möglich. Die CombiCard Connect L mit Complete Vorteil kann nur dann eingerichtet werden, wenn die Hauptkarte in einem Complete-Tarif (1. oder 2.Generation) mit Datenflatrate besteht - die kleinen Complete-Tarife ohne Datenflat wie z.B. Complete 60 sind also auch nicht möglich.

  • Danke für die Antwort,


    Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Für Festnetzverträge von anderen Providern gilt das natürlich nicht.


    aber das ist schon klar :o


    ich suche eine Möglichkeit eine Datenkarte mit Vorteilstarif zu erwerben (im D1-Netz), habe aber den kleinsten T-ISDN-Tarif, den Call-Plus. Mobilkarten kommen erst später.


    Welche Möglichkeiten habe ich denn ?

    Von zwei Übeln wählt man besser das, was man schon kennt ...
    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was du daraus liest.

  • Vertrag aus Österreich


    Hallo,


    Weiß hier zufällig jemand ob man den Business Active/Business S Vertrag auch aus Österreich abschließen kann?


    Falls ja:
    Würde man dazu eine deutsche Lieferadresse brauchen oder muss man einen deutschen Wohnsitz vorweisen können oder kann man es eh einfach nach Österreich liefern lassen?


    Muss man ein Konto in Deutschland besitzen?


    mfg Martin

  • Zitat

    Original geschrieben von berlinator
    ich suche eine Möglichkeit eine Datenkarte mit Vorteilstarif zu erwerben (im D1-Netz), habe aber den kleinsten T-ISDN-Tarif, den Call-Plus. Mobilkarten kommen erst später.


    Welche Möglichkeiten habe ich denn ?


    Bei Call Plus keine. Telekom Vorteil wird grundsätzlich nur bei Verträgen mit Mindestlaufzeit gewährt. Weil Call Plus keine Mindestlaufzeit hat und jederzeit innerhalb von 6 Tage gekündigt werden kann, wird dazu nie ein Telekom Vorteil eingerichtet.


    Telekom Vorteil geht nur bei folgenden Tarifen:
    Entertain Premium
    Entertain Comfort Plus
    Entertain Comfort
    Call & Surf Comfort Plus - VDSL
    Call & Surf Comfort Plus
    Call & Surf Comfort - VDSL
    Call & Surf Comfort (5)
    Call & Surf Comfort (4)
    Call & Surf Basic - Voice Flat
    Call & Surf Basic - Surf Flat
    Call & Surf Start
    Call Comfort
    Call Basic
    Call Start

  • Re: Vertrag aus Österreich



    Man muss kein deutsches Konto besitzen. Schließlich ist es auch möglich, die Rechnungen per Überweisung zu begleichen.
    Lastschriftverfahren ist allerdings nur bei deutschen Bankverbindungen möglich.


    Theoretisch ist es möglich, Verträge mit ausländischen Anschriften zu beauftragen. Ob in der Praxis solche Verträge durch die Bonitätsprüfung akzeptiert werden, kann ich allerdings nicht sagen.

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