Sammelthread o2 o Angebote

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76

    Das kann man einfach im Vorfeld vermeiden.


    Aber warum sollte man das vermeiden wenn man es doch wissentlich in Kauf nimmt - weil andere Konstruktionen mit "Mindestnutzung" den Kunden doch noch viel schlechter stellen?
    Übrigens finde ich die 6-Monate-Nutzungsklausel immer noch in dem 5230 Angebot von smoker, nur im neuesten o2o-Angebot fehlt sie.

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Kaufleute waren immer schon in der Lage, vernünftig zu wirtschaften. Wenn ein Kaufmann das nicht kann, sollte er aufhören, Angebote zu machen :top:


    Im übrigen hat Smoker in seinem neuesten Angebot den Passus wieder entfernt und statt dessen eine neue Gebühr eingeführt:


    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Die Kosten für die SIM-Karte in Höhe von 20,- EUR, die bei Freischaltung durch uns getragen werden, müssen in diesem Fall vom Kunden übernommen werden.


    Und Privatleute waren auch immer in der Lage, selbst mitzudenken was sie denn kaufen wollen. :D Wer ein Angebot nicht mag sollte es auch nicht kaufen. ;-) Das alle Kosten transparent und offen dastehen zeigt ihr ja selbst, sonst würdet ihr euch nicht beschweren! :-)


    Die neue Klausel ist übrigens nichts was nicht sowieso gesetzlich so angeordnet ist. Genaugenommen verzichtet man in dem Moment in dem man selbst telefoniert sowieso auf den Widerruf. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Es geht doch nicht darum, dass jetzt alle ihr Verträge widerrufen. Im Gegenteil, wer so ein Angebot annimmt, will doch in aller Regel ein Schnäppchen machen, und wird dann wahrscheinlich nicht widerrufen.
    Eigentlich geht es vielmehr darum, dass soetwas einfach nicht geht. Es ist definitiv nicht OK.


    Danke. Halleluja!
    Endlich mal einer ders kapiert hat um was es geht! :rolleyes::D

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Aber warum sollte man das vermeiden wenn man es doch wissentlich in Kauf nimmt -


    Vielleicht weil das einige einfach übersehen...!? :rolleyes:;)

    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Und Privatleute waren auch immer in der Lage, selbst mitzudenken was sie denn kaufen wollen. :D Wer ein Angebot nicht mag sollte es auch nicht kaufen. ;-)


    Du verkaufst auch nie was bei ebay, oder?
    Da könntest es noch so groß und deutlich schreiben, irgendeiner übersieht immer was... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!


  • Das sieht § 312g BGB etwas anders...



    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude


    Die neue Klausel ist übrigens nichts was nicht sowieso gesetzlich so angeordnet ist.


    Wo ordnet das Gesetz an, dass der Verbraucher in Folge des Widerrufs gem. §§ 312d, 355 BGB dem Unternehmer für die Abwicklung des Vertrags entstandene Kosten ersetzen muss?


    Zitat


    Genaugenommen verzichtet man in dem Moment in dem man selbst telefoniert sowieso auf den Widerruf.



    Sehe ich anders.


    Zum einen verlangt § 312d III BGB mittlerweile für das vorzeitige Erlöschen des Widerrufrechts die vollständige Erfüllung der Dienstleistung. Diese liegt bei einem Dauerschuldverhältnis wie ein Mobilfunkdienstvertrag eines ist erst bei Kündigung vor.


    Zum anderen war der Rechtsprechung nach § 312d II a.F. nur auf unteilbare Dienstleistungen anwendbar. Eine solche liegt mit einem Mobilfunkdienstvertrag aber nicht vor, da hier sämtliche Inanspruchnahmen der Dienstleistung einzeln bepreist werden und somit eine gerechte Rückabwicklung möglich ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Vielleicht weil das einige einfach übersehen...!? :rolleyes:;)


    Vorwerfen könnte man mobilebude, dass dieses "Selbstaktivieren" ziemlich überraschend kommt, jedenfalls für alle eBay-Käufer die nicht gerade hier mitlesen.
    Aber für alle hier Mitlesenden? Sollte man auf das Schnäppchen (und es ist ja wirklich ein gutes) rein aus Prinzip verzichten? Nur weil ein Verhalten was man kennt und bewusst in Kauf nimmt "definitiv nicht ok" ist? Da wäge ich doch für mich ab, was besser für mich ist - und da ist es allemal besser wenn ein HÄndler selbst seine Provision sichert (wenn auch rechtlich fragwürdig), als wenn er mich (ebenso fragwürdig, aber rechtlich wohl haltbar) per vertraglicher Abrede zu einer monatelangen Nutzung zwingt.
    Und wie schon gesagt - widerrufen will doch hier eh keiner.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Übrigens finde ich die 6-Monate-Nutzungsklausel immer noch in dem 5230 Angebot von smoker, nur im neuesten o2o-Angebot fehlt sie.


    Hm, ja. Vielleicht kann er es nicht mehr ändern. K.p.


    Aber zumindest hat er es im neuen Angebot nicht mehr drin.
    Ich denke, wir sind uns eh einig, dass soetwas rechtlich wohl nicht haltbar ist.
    Aber vielleicht am besten einfach nicht kaufen.

    oída oudén eidós
    -------------------------------------

    Samsung A54

  • Zitat

    Original geschrieben von blueheaven
    und nicht vergessen die karten einfach vorher aufs gerät zu laden


    Hi,


    es geht darum:
    http://www.chip.de/news/Handy-…ftig-gratis_41049823.html


    Wo kann ich denn die Karten finden,wird wohl mein erstes Handy sein,mit allem Schnick Schnack.


    Der Smoker hat wieder das 5230 für 51 Euro drin,allerdings bin ich noch am zögern,wegen:


    Achtung: Die Vertragskarten sollten mindestens 6 Monate aktiv genutzt werden. Es ist ausreichend, wenn Sie monatlich eine SMS/MMS versenden oder ein Gespräch führen. Sollte die Vertragskarte innerhalb des Zeitraumes nicht genutzt werden, dann wird Ihnen der Gerätepreis in Höhe von 159,00 € in Rechnung gestellt.

    Vertrauensliste:
    #1

  • Zitat

    Original geschrieben von Marco76
    Es geht doch nicht darum, dass jetzt alle ihr Verträge widerrufen. Im Gegenteil, wer so ein Angebot annimmt, will doch in aller Regel ein Schnäppchen machen, und wird dann wahrscheinlich nicht widerrufen.
    Eigentlich geht es vielmehr darum, dass soetwas einfach nicht geht. Es ist definitiv nicht OK. Nach allem, was ich jetzt zu dem Thema gelesen habe, kippt er damit das Widerrufsrecht, wenn er die Karte aktiviert...[/i]

    Genau darum geht es, und um nichts anderes. Die wenigsten werden die Absicht haben, einen Händler mit solch einem Angebot über den Tisch zu ziehen. :top:

  • rayJ
    dem Händler geht es doch nur darum, dass er vom Provider seine Provision bekommt/kein storno von diesem erhält. (er will keine Schubladenverträge)
    Sonst würde er ja drauflegen.


    Wenn man also die Karte nutzt, ist doch alles ok.

  • Zitat

    Original geschrieben von rayJ



    Achtung: Die Vertragskarten sollten mindestens 6 Monate aktiv genutzt werden. Es ist ausreichend, wenn Sie monatlich eine SMS/MMS versenden oder ein Gespräch führen. Sollte die Vertragskarte innerhalb des Zeitraumes nicht genutzt werden, dann wird Ihnen der Gerätepreis in Höhe von 159,00 € in Rechnung gestellt.



    Wobei hier die Frage ist, dass es auch eine kostenfreie Rufnummer sein kann, wie will der händler das Kontrollieren?


    Oder gibts auch bei Mobilcom Debitel eine Mögflichkeit eine Gratis SMS zu verschicken dir auch auf dem EVN drauf ist? Früher war es bei O2 die 4663 oder so, für die Abfrage des Netzes aber inzwischen kostet es leider was...

    MfG


    HH

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