iPhone 3G(S) im italienischen Apple-Webshop bestellt - Eure Erfahrungen

  • Diet , also einfach einpacken und in D dann per iTunes aktivieren? Oder macht der Verkäufer hier in italien das? Sollte ich zur Probe meine eplus Karte reinstecken? Sorry für die Fehler, tippe vorm WLAN Hotel auf meinem 3 g rum :)

  • Hat noch jemand ein iPhone bestellt und bekommen? Hat es jemand mit einer italienischen PLZ versucht?


    Oder gibt es gar keine Chance mehr?

  • Schau doch mal bei Ebay. Es scheint so, als hätten die Italiener das lukrative Geschäft mit dem Versand von Iphone 3 G's von Italien nach Deutschland für sich entdeckt.


    APPLE IPHONE 3GS 3G S 16GB EU WARE UNLOCKED SCHWARZ


    690 Euro

  • Apple gibt auf Anfrage die Reservierung der KK auch früher frei (bei Barclaycard i.d.r. 30 Tage):


  • Zitat

    Original geschrieben von 997TT
    ....einen sechsstelligen Betrag an Abgaben ans FA im Jahr abführe und somit kein Verständnis dafür habe, dass der angeblich "kleine Mann" mal so nebenbei ein paar Kröten verdienen will...


    Selber nicht klein angefangen?!? ;)
    Ich hab sicherheitshalber beim FA nachgefragt,
    ich sollte es ordnungshalber angeben... mehr auch nicht.
    Als Student ohne sonstiges Einkommen hätte ich von so >>einer<< Aktion ohne weiteres Einkommen nichts zu befürchten... egal, dass es 3-5 Geräte waren.


    Sechsstelliger Betrag und sitzt um 14Uhr im TT, muss ja gut laufen. :D


    ( Bin ja mal auf die nächsten Versuche gespannt, die aufgefahren werden, um den Empfängern mehrerer Geräte die Suppe zu versalzen )

    - Wahrscheinlich ist mehr als möglich und weniger als überwiegend wahrscheinlich -

  • Zitat

    Original geschrieben von xlephant
    Gut erfasst!
    Die Gewährleistung wurde hier aber ja auch schon mehrmals in Frage gestellt.
    Gerade das Versenden eines iPhones nach Italien. Auch die Kosten für den Versandweg hat der Verkäufer also Apple zu tragen. Auch MUSS der Rückversand nach D erfolgen!


    Das eine freiwillige (voluntary) Garantie beschränkt werden kann ist ja klar.


    Gegenüber Unternehmern kann auch die Gewährleistung beschränkt werden. Der von dir zitierte Text spricht ja auch ausdrücklich von "consumer-byuers". Und wer gleich mehrere iPhones zum Wiederverkauf ordert wird wohl auch als Unternehmer anzusehen sein (ganz ähnlich der steuerrechtlichen Frage nach dem gewerbsmäßigen Handeln)...

  • Zitat

    Original geschrieben von etienne22
    Gegenüber Unternehmern kann auch die Gewährleistung beschränkt werden. Der von dir zitierte Text spricht ja auch ausdrücklich von "consumer-byuers". Und wer gleich mehrere iPhones zum Wiederverkauf ordert wird wohl auch als Unternehmer anzusehen sein (ganz ähnlich der steuerrechtlichen Frage nach dem gewerbsmäßigen Handeln)...


    In diesem Fall bestehen aber trotzdem Rückgriffsansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer gemäß § 478 BGB, falls der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt.

  • Zitat

    Original geschrieben von prolinesurfer
    In diesem Fall bestehen aber trotzdem Rückgriffsansprüche gegen den ursprünglichen Verkäufer gemäß § 478 BGB, falls der Kunde sein Gewährleistungsrecht wahrnimmt.


    Nö. Nur wenn am Ende ein Verbraucher steht.


    Aber Gewährleistungsausschluss geht ggü. Unternehmern auch nicht bei Neuware.

  • Zitat

    Original geschrieben von flatty
    Nö. Nur wenn am Ende ein Verbraucher steht.


    Das ist klar. Bei ebay wird man ja ganz überwiegend an Verbraucher verkaufen.

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