Privatverkauf in Internetforen - Wie lange warten, bis zum wiedereinstellen?

  • Da ich in letzter Zeit immer öfters erlebe, daß Käufer auf einmal kein Interesse an eigentlich gekauften Dingen mehr haben und sich auch nicht mehr melden, frage ich mich:


    Wie lange sollte man warten, bis man den Artikel wieder anbietet?
    Welcher Zeitraum ist angemessen?
    Was ist, wenn der Käufer dann doch irgendwann mal den Kaufpreis überweist, aber der Artikel wurde von mir bereits anderweitig verkauft (da keine Info kam)?



    tobifr

  • Wenn nach 3 Tagen keine Antwort kommt würd ichs wieder reinsetzen. Musst ja auch erstmal n neuen Käufer finden, das dauert auch etwas. Wenn der erste sich danach meldet - hatter pech gehabt.

    grrr...Wenn das doch einmal klappen würde...

  • Wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt werden. Leistet er binnen derer nicht, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Eine Fristsetzung ist dann nicht erforderlich, wenn ein bestimmbarer Leistungstermin Vertragsbestandteil geworden ist und dem Käufer klar werden musste, dass der Vertrag damit steht und fällt, oder wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.


    Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche, wenn der Käufer Lieferung und Übereignung verlangt, diesem dem Verkäufer wegen Weiterverkauft aber unmöglich geworden ist.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, muss dem Käufer eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt werden. Leistet er binnen derer nicht, kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten.


    Eine Fristsetzung ist dann nicht erforderlich, wenn ein bestimmbarer Leistungstermin Vertragsbestandteil geworden ist und dem Käufer klar werden musste, dass der Vertrag damit steht und fällt, oder wenn der Käufer die Zahlung ernsthaft und endgültig verweigert.


    Andernfalls drohen Schadenersatzansprüche, wenn der Käufer Lieferung und Übereignung verlangt, diesem dem Verkäufer wegen Weiterverkauft aber unmöglich geworden ist.



    Und wie lang wäre jetzt eine angemessene Frist?



    tobifr

  • 7-10 Tage sollten ausreichend sein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    7-10 Tage sollten ausreichend sein.




    Ich soll also 7-10 Tage auf eine Reaktion des Käufers warten? Was ist, wenn der dann sagt "Ich will nicht mehr"?
    Was ist, wenn der Artikel in der Zeit an Wert verliert? Wer ersetzt mir das?



    tobifr

  • Der Käufer, Stichwort: Schadensersatz statt der Leistung.


    Schaden wäre bspw. bei einem Mindererlös die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis.


    Was du vielleicht übersehen hast: Ist denn der Kaufvertrag tatsächlich schon zustandegekommen?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Der Käufer, Stichwort: Schadensersatz statt der Leistung.


    Schaden wäre bspw. bei einem Mindererlös die Differenz zum ursprünglichen Kaufpreis.


    Was du vielleicht übersehen hast: Ist denn der Kaufvertrag tatsächlich schon zustandegekommen?




    Wenn man sich beim Preis einig ist und der Käufer sagt "Ich nehme das Teil", sollte das eigentlich soweit klar sein.
    Es geht mir aber auch nicht um jede juristische Einzelheit. Mich interessiert nur, wie lange man ca. warten sollte mit der Wiedereinstellung des Artikels.
    Würde ich jedesmal alles juristische Durchziehen (Wertersatz usw. hätte ich gut zu tun).



    tobifr

  • wenn du das jetzt auf verkäufe hier bei tt beziehst:


    ich mache das immer so wenn jemand sagt "ok, ich will" dann hat er in der regel auch online-banking und kann mir (oder ich ihm) praktisch sofort einen screenshot der überweisung mailen. damit sollte die gesamte abwicklung innerhalb eines tages erledigt sein.


    sagt er aber "ich geh montag zur bank" dann möchte er doch bitte montag abend einen scan des überweisungsbeleges mailen. wenn dann bis dienstags nichts ankommt ist für mich die sache gegessen und ich stelle wieder rein.


    je mehr details der abwicklung besprochen werden umso mehr hat man einen anhaltspunkt wann alles erledigt sein sollte. danach richtet sich dann halt auch die wartezeit.

  • Zitat

    Original geschrieben von tobifr


    Es geht mir aber auch nicht um jede juristische Einzelheit. Mich interessiert nur, wie lange man ca. warten sollte mit der Wiedereinstellung des Artikels.


    Spätestens an dieser Stelle musst du dich mit jur. Einzelheiten auseinandersetzen, da du auf der anderen Seite dem Käufer nicht haften willst, sollte er dennoch an der Erfüllung des Kaufvertrags festhalten wollen.


    Wie ich weiter oben bereits geschrieben habe: Ein "Die Zahlung des Kaufpreises zzgl. Versandkosten per (Überweisung, Paypal etc. pp.) muss bis spätestens xx Tagen nach Abschluss/Zusendung der Bankdaten / Paypaldaten vorgenommmen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, erfolgt ein Weiterverkauf der Ware und der Kaufvertrag gilt als aufgelöst" reicht völlig aus, sich abzusichern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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