Alte 5 stellige Nummer portierbar?

  • Hallo,


    nach 20 jähriger Treue wird es auch für mich zeit von der Telekom abschied zu nehmen.


    Bisher habe ich noch nie eine Nummer portiert, aber irgendwie erinnere ich mich gehört zu haben, dass man nicht alle Rufnummern portieren kann, da die Telekom so nach und nach die alten 5 stelligen Rufnummern "aussterben" lassen will und so nach und nach auf die neuen 7 stelligen umstellt.


    Weiss jemand, ob ich meine schöne alte 5 stellige Rufnummer zu Genion portieren darf, oder würde diese Nummer dann verlorengehen?

  • So wie ich es kenne - natürlich kann ich mich da auch irren - geht das ganz normal. Und gerade wenn die Telekom eh solche Nummern loswerden will, werden sie die wohl kaum behalten wollen ;)


    Frag doch einfach mal bei denen nach...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • die 5 stelligen Nummern sollen aussterben, weil es einen Kapazitäten Engpass geben soll in gewissen Städten. Das Problem stellt sich auch bei anderen Anbietern!

  • Alte Rufnummern haben meist Bestandsschutz. Auch eine "alte" Rufnummer kann somit problemlos portiert werden ...

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Wenn ich mich nicht ganz irre, wird bei einer 5-stelligen Nummer eh am Ende mit Nullen "aufgefüllt", so dass man wieder auf 7 Stellen kommt. Also sollte es kein Problem sein, aber am Besten beim Anbieter nachfragen, die sollten es wissen.


    Wie kommst du denn darauf? Davon habe ich noch nie etwas gehört ...


    Ich bleibe dabei, dass das Portieren älterer Nummern problemlos möglich ist (ausser zB bei Wechsel auf Anlagenanschluss etc). Die Regelung der "längeren Rufnummern" der Netzagentur trifft nur auf die Neuvergabe von Rufnummern zu ...

  • das prinzip der abgeleiteten zuteilung gilt für alle nummern, auch für die vor einführung der aktuell gültigen regelungen zugeteilten rnb ("alt-rnb"). die regulierungsbehörde teilt die rufnummernblöcke den netzbetreibern zu, diese portionieren sie nach den zuteilungsregeln an die nutzer weiter und die nutzer können sie portieren wohin sie wollen. selbst von vier- oder gar dreistelligen teilnehmernummern ist nicht bekannt, daß ihre generelle einziehung beschlossen wäre. die kurzen rufnummern (kürzer es als nach jeweils aktueller regel neu zuzuteilende wären) sind lediglich in ihrer übertragbarkeit an nachmieter eingeschränkt. solange der nutzer identisch bleibt, ist die rufnummernlänge unerheblich. lediglich wenn beim providerwechsel der nutzer mitwechselt (von ihr zu ihm, von privat zu firma bzw. umgekehrt) gibt es in der regel probleme. ansonsten ist dieses feld nur immer wieder profilierungswiese für halbwissende, obwohl auf den seiten der bnetza alles haarklein, eindeutig und durchaus verständlich erklärt ist.


    sofern keine akuten engpässe zu schnellen lösungen zwingen, geschieht hier ohnehin nichts revolutionäres mehr, bis die ortsnetzgrenzenhuberei endlich geschichte wird. mobilfunknummern sind schon bundesweit portabel, ebenso teilnehmerrufnummern im schweizer (auch fest-)netz. 2013 soll die bundesweite portabilität (und zentrale vergabe) von kfz-kennzeichen kommen. da wird sich die reiterei auf den heiligen römischen ortsnetzgrenzen deutscher nation (die mit der netztopologie ohnehin keinerlei technisch bedingte übereinstimmung mehr bzw. an diese eine bindung hat) ohnehin nicht mehr ewig halten lassen. die rufnummernknappheit entsteht aber nur in einigen wenigen ortsnetzen und dort nur, weil das jetzige system nicht vorsieht, teilnehmer mit nummern aus nummernmäßig weniger dicht besiedelten nachbargemeinden zu versorgen. das problem ist also bürokratiegemacht und somit dort auch am besten wieder zu lösen.

    meine Einschätzungen zu VIP-SIM-Nummern und vielen anderen TK-Themen (mit dem Schwerpunkt Beschaffung von TK-Anlagen) gab es seit November 2012 auch auf http://www.telthies.de - wegen Implementierung der DSGVO pausiert dieses Angebot

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