Irrtum bei Flugbuchung

  • Hallo zusammen,


    mir is ein so dummer Fehler unterlaufen.


    Habe gerade eben online gebucht. Die Bestätigung per Mail habe ich auch sofort erhalten und gecheckt, da ist mir aufgefallen- ich habe die Destinationen verwechselt.


    Also statt von A nach B zu buchen und wieder zuück von B nach A,
    habe ich B nach A und zurück gebucht.


    Habe ich jetzt nur die Möglichkeit normal zu stornieren und die hohen Stornierungskosten zu zahlen, oder kann ich wegen Irrtum vom Vertrag zurücktreten?


    Bin wirklich für jede Hilfe dankbar.

  • Und wegen dieser Frage meldest du dich in einem Telefon-Forum an...?


    Wie wäre es, du probierst mal das naheliegenste: schreib der Gesellschaft eine Mail, in der du das gleiche erklärst wie hier....dann wirst du sehen, inwieweit du (wenn überhaupt) mit Gebühren rechnen musst...

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Hallo und Willkommen bei Telefon-Treff. ;)


    Für deine Frage hättest du dich wahrscheinlich besser in einem Fachforum (z.B. airliners.de oder vielfliegerforum.de) angemeldet.


    Leider sind Reiseverträge vom grundsätzlichen Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag nach § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgenommen.
    Es bliebe dir aber ggf. die Möglichkeit einer Anfechtung wegen Irrtums nach § 119 BGB.


    Aber bevor das alles relevant wird: Was sagt denn die Airline/das Reisebüro dazu?
    Der erste Schritt wäre doch einfach mal die Kundenhotline anzurufen, von dem Mißgeschick zu berichten und um Hilfe zu bitten.
    Viel Glück!


    edit:
    Da war jemand schneller (Quindan) und ausführlicher (Timeslot) und ich beginne zu verstehen warum er/sie sich für diese Frage hier angemeldet hat, ich kenne zumindest kein Forum in dem es innerhalb von 10min solche Antworten gegeben hätte :D


    Telefon-Treff :top:

  • Du kannst gem. § 119 I BGB wegen des vorliegenden Erklärungsirrtums die auf Abschluß des Beförderungsvertrages gerichtete Willenserklärung anfechten. Das ganze muß aber gem. § 121 I S. 1 BGB unverzüglich geschehen. Schreibe also sofort eine eMail mit folgendem Inhalt:


    Das ganze schickst Du zusätzlich der Beweisbarkeit auch noch als Einwurfeinschreiben an den Vertragsgegner. Das unterschriebene Schreiben kopierst Du auch noch vor dem Versand und bewahrst es gut mit dem Einlieferungsbeleg auf.


    Der Anfechtungsgegner kann gem. § 122 BGB Schadensersatz verlangen, allerdings nur in Höhe des negativen Interesses, das wiederum durch § 122 I a.E. BGB in der Höhe auf das postivie Interesse begrenzt ist. Dafür müßte der Vertragsgegner allerdings erstmal einen Schaden belegen, was wahrscheinlich allenfalls in geringfügiger Höhe möglich ist. Vermutlich wird man aber gar keinen Schadensersatz verlangen.

    terminals: Nokia E71, N95-1, 1200, 6150 in Auto-FSE, Motorola F3, Benq Siemens S68, Sierra Wireless MC8775 (in Asus V2Je), Huawei EM770 (in Eee PC 901 GO), Huawei K3715, Huawei E169
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  • Zumindest solltest Du schnell reagieren! Wenn die Tickets erstmal ausgestellt und weiss wie in deren System verarbeitet sind, wird es umso schwieriger (kostenlos) zu stornieren bzw. auf Kulanz zu hoffen!
    Mail schreiben gut und schön, aber so ein Anruf kann auch Wunder wirken! ;)

  • Mir ist mal das gleiche mit Tuifly passiert. Natürlich greift hier wie schon oft erwähnt §119 BGB. Schadenersatz musste ich keinen leisten.

    »Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave« (Aristoteles)

  • Zumindest kannst du bei Air Berlin irrtuemliche Buchungen am selben Kalendertag kostenfrei umbuchen / stornieren. Wird dort zwar als Kulanzleistung bezeichnet, klappt aber telefonisch völlig unkompliziert.

    Wer nichts wird, wird Wirt.

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