Frage bezgl. Mietminderung

  • Aber auch beim Mieterverein nicht alles glauben, denn auch das kann in die Hose gehen. So hat der BGH entschieden: "Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Mietzahlung, weil er auf einen falschen Rat des Mietervereins vertraut hat, so berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung."


    Da bliebe dann nur noch eine Haftung der Mietervereine. Hierzu folgendes Zitat: "Zur Begründung führt der BGH u.a. aus, daß der Mieter dadurch geschützt sei, daß er beim Mieterverein Regreß nehmen könne. Dieser Hinweis ist indes zweifelhaft, weil viele Mietervereine in den Satzungen eine Haftung für Falschberatung ausschließen (vgl. etwa § 4 I S. 2 der Satzung des Berliner Mietervereins: „Aus Leistungen des Vereins stehen dem Mitglied keine Regressansprüche zu.“). Überwiegend wird diesen Vereinbarungen allerdings die Wirkung abgesprochen, falls der Mieterverein grob fahrlässig eine falschen Rat erteilt (AG Bückeburg NJW-RR 1991, 1107; Palandt/Heinrichs, BGB, § 31 Rn. 12). Wann indes ein Rat grob fahrlässig ist, muß stets im Einzelfall entschieden werden, weshalb die Beratung durch Mietervereine (die jährlich rund 1 Million Rechtsberatungen gegenüber ihren Mitgliedern durchführen) für den Mieter mit einem deutlichen Risiko verbunden ist. " (Quelle: http://www.eurocons-ewiv.de/on…ansicht/article/5/70.html).


    Ich hege - jedenfalls gegen manche Mietervereinen - eine gewisse Skepsis, aber inkompente Leute kann es überall geben....

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Scaleon, jetzt werd ich langsam "sauer". So lernresitent kann man doch nicht sein. :rolleyes:


    Zitat Mieterverein:


    "Außerdem können - und sollten - MieterInnen gleichzeitig eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Das macht zwar unter Umständen eine unfreundlichen Eindruck, ist aber sehr wichtig."


    http://www.mieterverein-bochum.de/index.php?id=348



    P.S. Ich gebe hier keine Ratschläge, wonach man den geringsten Widerstand wählen soll, sondern solche, die wohlüberlegt und wasserdicht sind. ;)

  • Schönes Zitat - dort geht es aber um das Vorgehen bei Mängeln im Allgemeinen. Natürlich ist ein Schreiben an den VM mit Fristsetzung sinnvoll, wenn man mit dem Mangel nicht leben will und befürchtet, dass der VM nicht tätig wird, und man z.B. vorhat, den Mangel im Wege der Ersatzvornahme zu beseitigen.


    Für eine Mietminderung wie hier braucht man aber keine Fristsetzung. Das ist und bleibt Unfug und das habe ich Dir schon am Gesetz dargelegt.


    Extra für dich noch ein paar Zitate - dann sollte damit endlich Schluss sein:


    Zitat

    Liegt ein Mangel vor, ist der Mieter u.a. berechtigt, den Mietzins eigenmächtig zu mindern. Der Anspruch auf Mietminderung entsteht bei Vorliegen der Voraussetzungen automatisch. Eine Erklärung des Mieters ist nicht erforderlich.

    (Quelle: http://www.juraforum.de/lexikon/Mietminderung)


    Zitat

    Hier besteht offenbar ein Missverständnis. Sofern ein entsprechender Mangel vorliegt, kann der Mieter SOFORT mindern, eine Fristsetzung ist hierfür nicht notwendig. Eine unter Fristsetzung gestellte Aufforderung, den Mangel zu beheben, ist dennoch sinnvoll, um den Vermieter wirksam in Verzug zu setzen. Nach Ablauf könnte der Mieter den Mangel dann auf eigene Kosten beheben lassen und diese Kosten vom Vermieter ersetzt verlangen. Er könnte auch einen Anwalt einschalten, ggf. auf Mangelbeseitigung klagen und die Kosten hierfür ebenfalls ersetzt verlangen.

    (Quelle: http://www.juraforum.de/forum/t53486/s.html)


    Abschließend überzeugt Dich vielleicht der selbst von Dir zitierte Mieteverein Bochum:



    Zitat

    Eine Wohnung ist nur dann die volle Miete wert, wenn sie sich in einem Zustand befindet, der ihren „vertragsgemäßen Gebrauch“ ermöglicht. So steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Hat die Wohnung Mängel oder fehlen ihr vertraglich zugesicherte Eigenschaften (kein Bad vorhanden, kein warmes Wasser, obwohl es im Vertrag steht), so ist sie auch weniger wert. Die Mieter haben dann das Recht, eine (angemessen) geminderte Miete zu zahlen - und zwar für die gesamte Zeit, in der der Mangel vorliegt. Es gibt keine festgelegten Vorankündigungsfristen für eine Mietminderung, und in einigen Fällen kann sie sogar nachträglich vorgenommen werden. Fällt beispielsweise am 12. Januar - nachdem die Miete bereits gezahlt ist - die Heizung aus, so kann der entsprechende Mietabzug für den Januar auch im Februar erfolgen. Vertragsklauseln, die etwa vorschreiben, eine Mietminderung einen Monat vorher anzukündigen, sind deshalb ungültig.

    (Quelle: http://www.mieterverein-bochum.de/index.php?id=244 )


    Und hier noch ein Artikel auf 123recht inkl. Musterbriefen (ohne Fristsetzung): http://www.123recht.net/Die-Mietminderung-__a29.html

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    also ivh kenn es von 2 mieterschutzvereinigungen in nordrheinwestfalen und einer in hessen dass sobald man eintritt (und die jahrespreise waren um die 50€ und jahresvertrag) sofort rechtsberatung bekommt, auch in laufenden fällen und schreiben etc geschrieben worden sind, es findet nur keine vertretung vor gericht statt..


    wenn das in anderen städten anders ist, sollte man sich trotzdem erkundigen, auch bei mehreren vereinen...


    das kann ich aus erfahrung bestätigen. ob die vor gericht dann nicht vertreten weiß ich allerdings nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    also ivh kenn es von 2 mieterschutzvereinigungen in nordrheinwestfalen und einer in hessen dass sobald man eintritt (und die jahrespreise waren um die 50€ und jahresvertrag) sofort rechtsberatung bekommt, auch in laufenden fällen und schreiben etc geschrieben worden sind, es findet nur keine vertretung vor gericht statt..


    wenn das in anderen städten anders ist, sollte man sich trotzdem erkundigen, auch bei mehreren vereinen...

    Ja, das schrieb ich doch weiter oben schon: Rechtsberatung ja, aber Rechtsschutz nein!


    Nur leider bringt die Rechtsberatung alleine nicht sehr viel, falls es doch eskaliert. Ich habe das selbst schon durch (auch ein Mieterverein in Hessen), bin eingetreten weil meine Wohnung Mängel hatte, als Neumitglied bekam ich nur Rechtsberatung. Leider war die Beratung fehlerhaft, Rechtsbeistand gab es keinen dafür aber die fristlose Kündigung meiner Wohnung durch den Vermieter wegen Mietrückstand durch die von ihm nicht anerkannte Mietminderung in Höhe von 2 MM. Also nur wegen der Rechtsberatung empfehle ICH keine Mitgliedschaft im Mieterverein mehr.

  • Eine Mietminderung, bei der man nach kurzer Zeit mit 2 kompletten Monatsmieten im Rückstand ist, ist allerdings auch sehr heftig, wenn man bedenkt, dass empfohlene Mietminderungen je nach dem, um was es geht, so im Bereich von 5 bis max. 25% liegen. Da muss man schon ziemlich lange mindern, um auf 2 Monatsmieten zu kommen.


    Mal was ganz anderes: Welchen Vorteil hat Eurer Meinung nach eigentlich ein Mieterbund gegenüber einer deutlich günstigeren RSV? Die Frage ist ernstgemeint. Ich war früher auch mal im Mieterbund, jetzt aber schon länger nicht mehr. Eine RSV deckt ja auch Mietgeschichten ab. OK, so Sachen wie Nebenkostenabrechnung checken. Aber das kann ich eigentlich auch alleine.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Naja die RSV bezahlt dir nicht unbedingt jede Streitigkeit die du anfängst. Gleiches gilt meines Wissen nach auch für Beratungen.

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine Mietminderung, bei der man nach kurzer Zeit mit 2 kompletten Monatsmieten im Rückstand ist, ist allerdings auch sehr heftig, wenn man bedenkt, dass empfohlene Mietminderungen je nach dem, um was es geht, so im Bereich von 5 bis max. 25% liegen. Da muss man schon ziemlich lange mindern, um auf 2 Monatsmieten zu kommen.

    BigBlue007: War das an mich gerichtet? Wenn ja, wie kommst Du darauf, dass ich bereits nach kurzer Zeit mit 2 MM im Rückstand war? Das Gegenteil war nämlich der Fall, die Geschichte zog sich sehr lange hin, ich minderte nur um 10 % der Kaltmiete und der Mieterverein hatte mir geraten weiter zu mindern, obwohl der Vermieter sagte er akzeptiere die Mietminderung nicht. Als dann nichts mehr kam dachte ich erst er hätte es doch akzeptiert, bis dann plötzlich ohne Vorwarnung die fristlose Kündigung ins Haus flatterte. Dass sowas passieren kann, darauf hatte mich der beratende Anwalt in keinster Weise hingewiesen (wenn er es getan hätte wäre es sicher nicht soweit gekommen, weil ich dann wohl keine Mietminderung gemacht hätte).

  • Zitat

    Original geschrieben von jdf
    BigBlue007: War das an mich gerichtet?


    Natürlich - an wen sonst? ;)

    Zitat

    Wenn ja, wie kommst Du darauf, dass ich bereits nach kurzer Zeit mit 2 MM im Rückstand war? Das Gegenteil war nämlich der Fall, die Geschichte zog sich sehr lange hin, ich minderte nur um 10 % der Kaltmiete und der Mieterverein hatte mir geraten weiter zu mindern, obwohl der Vermieter sagte er akzeptiere die Mietminderung nicht. Als dann nichts mehr kam dachte ich erst er hätte es doch akzeptiert, bis dann plötzlich ohne Vorwarnung die fristlose Kündigung ins Haus flatterte. Dass sowas passieren kann, darauf hatte mich der beratende Anwalt in keinster Weise hingewiesen (wenn er es getan hätte wäre es sicher nicht soweit gekommen, weil ich dann wohl keine Mietminderung gemacht hätte).


    OK, dann stellen sich aber zwei andere Fragen: Warum hast Du den Zustand, der Dich zur Mietminderung veranlasst hatte, dermaßen lange hingenommen? Ich meine, das müssen bei 10% Minderung ja 20 Monaten gewesen sein. IMHO ist das Mittel der Mietminderung NICHT dafür vorgesehen, die Miete über einen derart langen Zeitraum dauerhaft zu senken. Vermutlich wird auch der Berater beim Mieterbund nicht davon ausgegangen sein, dass sich das ganze so lange hinzieht.


    Davon abgesehen: Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist im Grunde genommen erstmal nur eine Willensbekundung - sie bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigung auch berechtigt war. Eventuell hätte man ja auch nochwas machen können.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    IMHO ist das Mittel der Mietminderung NICHT dafür vorgesehen, die Miete über einen derart langen Zeitraum dauerhaft zu senken. [quote]


    Aber es gibt doch Mängel, die zwar ein wenig ärgerlich sind, mit denen man sich aber arrangiert. Habe es gerade wieder erlebt, dass der Vermieter sich mit dem Mieter nach anfänglichem Ärger geeinigt hat, dass eine Mietminderung in Höhe X bis zur endgültigen Mangelbeseitigung gemindert wird. Vermieter freut sich, weil er sich überlegen kann, wie er irgendwann mal die Schadenursache klären kann ohne dass er Grfahr läuft, dass der Mieter Stress macht. Den Mieter stört der Mangel nicht so wahnsinnig, so dass er sich freut, dass er ein bisschen Miete spart.


    [quote]Davon abgesehen: Eine fristlose Kündigung des Vermieters ist im Grunde genommen erstmal nur eine Willensbekundung - sie bedeutet nicht automatisch, dass die Kündigung auch berechtigt war. Eventuell hätte man ja auch nochwas machen können.


    Ja, zum Beispiel durch Zahlung den Mietrückstand ausgleichen, womit die fristlose Kündigug vom Tisch wäre (sofern man das nicht schonmal veranstaltet hat). Allerdings können natürlich zusätzliche Kosten entstehen/entstanden sein.

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