Aber auch beim Mieterverein nicht alles glauben, denn auch das kann in die Hose gehen. So hat der BGH entschieden: "Verletzt der Mieter seine Pflicht zur Mietzahlung, weil er auf einen falschen Rat des Mietervereins vertraut hat, so berechtigt dies den Vermieter zur Kündigung."
Da bliebe dann nur noch eine Haftung der Mietervereine. Hierzu folgendes Zitat: "Zur Begründung führt der BGH u.a. aus, daß der Mieter dadurch geschützt sei, daß er beim Mieterverein Regreß nehmen könne. Dieser Hinweis ist indes zweifelhaft, weil viele Mietervereine in den Satzungen eine Haftung für Falschberatung ausschließen (vgl. etwa § 4 I S. 2 der Satzung des Berliner Mietervereins: „Aus Leistungen des Vereins stehen dem Mitglied keine Regressansprüche zu.“). Überwiegend wird diesen Vereinbarungen allerdings die Wirkung abgesprochen, falls der Mieterverein grob fahrlässig eine falschen Rat erteilt (AG Bückeburg NJW-RR 1991, 1107; Palandt/Heinrichs, BGB, § 31 Rn. 12). Wann indes ein Rat grob fahrlässig ist, muß stets im Einzelfall entschieden werden, weshalb die Beratung durch Mietervereine (die jährlich rund 1 Million Rechtsberatungen gegenüber ihren Mitgliedern durchführen) für den Mieter mit einem deutlichen Risiko verbunden ist. " (Quelle: http://www.eurocons-ewiv.de/on…ansicht/article/5/70.html).
Ich hege - jedenfalls gegen manche Mietervereinen - eine gewisse Skepsis, aber inkompente Leute kann es überall geben....