Frage bezgl. Mietminderung

  • Habe gerade nochmal nachgeforscht und herausgefunden, dass man bei einer Mietminderung die Warmmiete als Grundlage nimmt. Ich kann allerdings schwierig beurteilen, wie viel ich abziehen soll.


    Tendieren würde ich zu 20%, da der Mangel im Wohnzimmer ist und sich schon Schimmel gebildet hat.


    Ich vermute aber, dass das Hinzuziehen eines Rechtsbeistandes (Mieterbund) die bessere Variante ist, oder?

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von Nokia6233
    Habe gerade nochmal nachgeforscht und herausgefunden, dass man bei einer Mietminderung die Warmmiete als Grundlage nimmt.


    Das habe ich auch schon gehört. Finde es aber sehr verwirrend, da irgendwann die NK-Abrechnung kommt. Mit dieser wird dann der Vermieter versuchen, die fehlende Summe wieder zurück zu holen. Oder du bekommst dein Restguthaben nicht zurück.

  • Okay, mit Minderung der Kaltmiete scheint somit man auf der sicheren Seite zu sein.

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Aber wie verhält es sich denn in dem Fall mit den Nebenkosten wie Warmwasser und Heizkosten? Die sind doch nicht von dem Schaden betroffen :confused:

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Zitat

    Original geschrieben von Uelmuek
    Trotzdem zählt die Bruttomiete (= Warmmiete).


    Hier mehr:
    http://www.mietrecht-hilfe.de/…ietminderungstabelle.html


    Einige Urteile stehen echt in keiner Relation zueinander.


    Bsp.:
    Gestank wegen Frettchen eines anderen Mieters = 33%
    Wohnzimmer wegen Wasserschaden einsturzgefährdet und somit nicht bewohnbar = 30%

     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • Frage zur Mietminderung


    Angenommen, die Heizung fällt an zwei Tagen im Januar (Winter) aus. (was auch der Fall war).
    Der Vermieter hat sich nicht darum gekümmert (nur Anwortbeantworter an, Begründung: Schlaf bis Mittags/ Der Vermieter ist nur auf dem Schriftwege zu erreichen/ andere Mieter im Haus waren alle zur Arbeit und haben sich sowieso nicht drum gekümmert ).
    Ich habe die Heizungsfirma eingeschaltet (6-7 Telefonate und Diskussionen mit der Heizungsfirma, Besorgen von Heizlüftern, Mehrkosten durch Strom). Die Heizung konnte erst am zweiten Tag repariert werden.


    Vom Vermieter kam auch kein Dankeschön für meinen Einsatz, sondern nur ein Schreiben , dass die Mietkürzung nicht anerkannt wird. Angelblich habe der Vermieter sich um die Reparatur am 1. Tag nachmittags gekümmert. (Zu diesem Zeitpunkt war die von mir bestellte Heizungsfirma schon lange da gewesen und musste wegen Tankproblemen einen Subunternehmer für den nächsten Tag bestellen)


    5 Personen haben zwei Tage bei 15 Grad leben müssen.


    Ich habe einfach mal € 100,- Mietkürzung vorgenommen. Das sind ca. 7 % von der Miete.


    In Urteilen findet man 25 % bis 50 % Mietkürzung, auch 100% bei Totalausfall.


    Der Vermieter behauptet, dass bei 25 % Kürzung nur eine zeitanteilige Kürzung, also 25 % /30 Tage x 2 Tage in Betracht kommt. (= 1,67 %)


    Frage: Muss man die zeitanteilige Berechnung machen?

  • Natürlich! Mietminderung geht immer nur für den Zeitraum, in dem die Tauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist. Wenn du also bspw. an einem Tag deine Wohnung nicht nutzen kannst, musst du für diesen einen Tag keine Miete zahlen und kannst sie nicht für den kompletten Monat um 100% kürzen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!