Mobilcom zahlt definitv max. 3 € an die Bank.
Im BAB gibt es auch einen schönen Posten: Erlöse aus Rücklastschriften, wohlgemerkt bei "leistenden" Unternehmen, nicht bei Banken. Das ist ein dreckiges Geschäft. Lernt man vielleicht nicht an der Uni, aber im Leben. Die Diskussion ist eh sinnlos, weil Du offensichtlich keinen Einblick in Kostenstrukturen hast oder hattest, ist jetzt nicht böse gemeint.
Mobilcom - überteuerte Rückläufergebühren?
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Original geschrieben von soeren_lawfucker
Aber das geht wie oben schon gezeigt nicht über Pauschalen in AGBDoch, geht es. Und zwar immer dann, wenn dem Kunden - wie hier in den AGB von Mobilcom - die Möglichkeit eingeräumt wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Steht auch so in dem von dir angeführten Urteil. Nur den (nicht amtlichen) Leitsatz zu lesen, reicht halt meist nicht.
Im übrigen ist hier in den AGB eben gerade keine Pauschale vereinbart, das Urteil also schon gar nicht einschlägig. -
Zitat
Original geschrieben von StebuEx
Mobilcom zahlt definitv max. 3 € an die Bank.
Im BAB gibt es auch einen schönen Posten: Erlöse aus Rücklastschriften, wohlgemerkt bei "leistenden" Unternehmen, nicht bei Banken. Das ist ein dreckiges Geschäft. Lernt man vielleicht nicht an der Uni, aber im Leben. Die Diskussion ist eh sinnlos, weil Du offensichtlich keinen Einblick in Kostenstrukturen hast oder hattest, ist jetzt nicht böse gemeint.Meinst Du mich?!?!?!
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Zitat
Original geschrieben von phonefux
Doch, geht es. Und zwar immer dann, wenn dem Kunden - wie hier in den AGB von Mobilcom - die Möglichkeit eingeräumt wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Steht auch so in dem von dir angeführten Urteil. Nur den (nicht amtlichen) Leitsatz zu lesen, reicht halt meist nicht.
Im übrigen ist hier in den AGB eben gerade keine Pauschale vereinbart, das Urteil also schon gar nicht einschlägig.die Lektüre des BGB hätte es auch getan;)
§ 309 Nr 5
5.(Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
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a)die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
*b)dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
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Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also

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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also
ja steht in 5.2 der mobilcom-AGBh
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Eben. Also alles im Lot aufm Boot

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Eine RüLa wegen 19,90 Euro Rechnungsbetrag ist schon anmaßend... da finde ich eine Art "Strafe" in dieser Höhe durchaus angemessen.
Es gibt leider genügend Kunden, die vorsätzlich nicht zahlen wollen oder können und trotzdem Verträge abschließen.Im übrigen, wenn ich die Gebühren durch 2 teile (sind ja schließlich 2 Karten
) entstehen "nur" noch 9,90 Euro je Karte. Andere Provider oder Netzbetreiber langen für eine gesperrte Karte schon höher zu 
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Zitat
Original geschrieben von stefanniehaus
Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also
Wie stellst Du Dir das konkret vor?

Was ist wenn Du bei der ABC-Versicherung versichert bist, jährlich zahlst und die Versicherung "aus Versehen" die 1900 Prämie einen Monat vorher einzieht und das Konto räumt. Was ist, wenn ABC-Leasing aus Versehen eine Null ranhängt und das Konto räumt. Richtig, wegen vgl-weise undiskutierbaren Beträgen aus Mobilfunknutzung kannste RL-Gebühr bezahlen. Und glaub mal nicht, daß jeder bei irgendeiner Hotline reklamiert. Kündigung und fertig ist die Laube. Ich hab sowieso den Eindruck, daß Finanzhotlines die betriebsinterne Kur für gestreßte Hotliner sind, da können sie ihren Ärger schön abbauen, außerdem ist um 6 Schicht im Schacht. Aber Hauptsache, man kann around the clock Neuverträge abschließen. -
Ich sage nur, dass einem per AGB die Möglichkeit gegeben wird.
Hinbekommen wird es vermutlich keiner
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