Versicherungsschein verloren, Frage zur Formulierung in der Verlustmeldung

  • Moin,


    irgendwie ist mir mein Versicherungsschein meiner Berufsunfähigkeitsversicherung abhanden gekommen :o
    Nun wollte ich mir die verloren gegangenen Unterlagen noch einmal ordern. Dazu soll ich eine Erklärung abgeben, die u.A. folgenden Passus enthält:


    Zitat

    Für mich und meine Rechtsnachfolger verzichte ich auf jeden Anspruch aus dem abhanden gekommenen Verischerungsschein


    Nach meinem Verständnis stimmt das os ja nicht. Natürlich verzichte ich nicht auf die Ansprüche, ich will doch nur eine neue Kopie.
    Ist das jemanden von Euch auch schon mal passiert, und musstet ihr auch so ne Erklärung abgeben?


    greetz

  • Die Gesellschaft will sich wohl gegen die doppelte Geltendmachung von Ansprüchen absichern. Manche machen das, manche nicht, da bekommst du nach der formlosen Verlustmeldung einfach eine Ersatzpolice zugestellt, die halt entsprechend gekennzeichnet ist.

  • Ausserdem tritt die Klausel erst dann ein wenn du den Erhalt des neuen Vscheines bestätigt hast. Das kannst du auch so forumlieren. Dann sollten die dir nochmal ein sogenanntes DZU(Dokument zur Unterschrift) senden, welches du dann bestätigen kannst.


    Nachdem du ja dann die neue, Ersatzoriginal Police hast braucht der Passus dir ja keine Sorgen mehr machen....

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