Hallo,
wir haben im März 2005 bei Karstadt eine Gefrierkombi von Bosch bestellt und darauf 4 Jahre Filialgarantie erhalten. Ein Jahr später war das Gerät defekt und es wurde uns von Bosch ein neues Austauschgerät geliefert (anderer Typ). Nun ist vor 10 Tagen was an dem Kühlsystem kaputtgegangen, möglichweise der Kompressor. Die Reparaturkosten würden sich also auf mehrere Hundert Euro belaufen. Die Karstadt-Filiale gibt es seit zwei Jahren nicht mehr. Hat trotzdem es Sinn, hier Kulanz zu beantragen, wenn ja, bei wem (Karstadt oder Bosch) und wie am besten formulieren?
Vielen Dank und viele Grüsse
Jürgen
Wie sinnvoll Kulanzantrag für Gefrierkombi stellen?
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Du hast aber schon mal in die Zeitung geschaut? Auf Kulanz von einem insolventen Unternehmen zu hoffen, ist doch sehr optimistisch

Bleibt Dir also nur noch Bosch übrig. Problem gelöst.
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naja kulanz auf jeden fall beim hersteller, der händler karstadt is ja schon drausen aus der nummer weil über 2 jahre gewährleistung...
bei bosch könnte noch was gehen, wenn se wollen, das du bosch weiter empfiehlst und auch weiterhin kaufst

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Naja aber nur dann wenn Bosch SERH viel wollen hat.
Denn es ist nun mal so das sich selbst bei einem Austausch die Ur-sprungs Garantie in der Regel nicht verlängert. Und da bist du ja leider nun schon drüber...Andererseits gibt es ja sehr kulante Hersteller die auch mal ein Auge zudrücken wenn es schon so eine Vorgeschichte gibt...
Probieren würde ich es aber wenn eine Ablehnung kommt sollte man dann auch keine große Geschichte mehr draus machen, meiner Meinung nach...
mFg
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Heißt das wirklich Filial-Garantie? Steht da nicht Karstadt generell für ein? Würde ich vorsorglich nochmal erfragen - Insolvenz hin oder her. Auf karstadt.de gibt es eine entsprechende Hotline-Nummer. Vielleicht ist es aber eher Erfolg versprechend, mal im nächsten Karstadt-Haus mit Elektroabteilung vorbeizuschauen, falls nicht zu weit...
Oft werden solche Garantieverlängerungen ja auch über Drittanbieter/Versicherungen abgewickelt. Falls es Unterlagen über die Garantieverlängerung gibt, würde ich das mal prüfen.
Gerade im letzteren Fall könnte es problematisch sein, dass es sich nicht um das ursprünglich gekaufte Gerät handelt, besonders dann, wenn Du beim damaligen Defekt direkt über Bosch gegangen bist und Dich nicht zuerst an den Händer und/oder den Garantieabwickler der Zusatzgarantie gegangen bist. Wenn in der Garantieerklärung oder auf dem Beleg Typ und/oder Seriennummer angegeben sind, wäre dann u.U. die Dokumentation dieses Austauschs durch Bosch hilfreich...
Parallel kann man natürlich auch mal direkt bei Bosch anfragen. Wenn überhaupt könnte ich mir dann aber eher einen Nachlass beim Kauf eines Neugerätes vorstellen als ein komplett neues Gerät.
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Re: Wie sinnvoll Kulanzantrag für Gefrierkombi stellen?
ZitatOriginal geschrieben von Vieltaenzer
wir haben im März 2005 bei Karstadt eine Gefrierkombi von Bosch bestellt und darauf 4 Jahre Filialgarantie erhalten. Ein Jahr später war das Gerät defekt und es wurde uns von Bosch ein neues Austauschgerät geliefert (anderer Typ).Hat Dich Karstadt damals zu Bosch geschickt (mit etwas schriftlichem in der Hand) oder hast Du das direkt selber bei Bosch gemacht?
Denn wenn Du am Händler vorbei die Herstellergarantie genutzt hast, und dort ein anderes Gerät bekommen hast (und anscheinen sogar ein anderer Typ), dann ist der Händler sowieso aus der Nummer raus.
Der Händler muß nur für das Gerät gerade stehen, welches er Dir verkauft hat. Wenn Du das Gerät auf eigene Faust tauschst, dann hat der Händler nichts mehr damit zu tun. Ausser der Händler hat Dich damit beauftragt, sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.
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Re: Re: Wie sinnvoll Kulanzantrag für Gefrierkombi stellen?
ZitatOriginal geschrieben von diger
Hat Dich Karstadt damals zu Bosch geschickt (mit etwas schriftlichem in der Hand) oder hast Du das direkt selber bei Bosch gemacht?Denn wenn Du am Händler vorbei die Herstellergarantie genutzt hast, und dort ein anderes Gerät bekommen hast (und anscheinen sogar ein anderer Typ), dann ist der Händler sowieso aus der Nummer raus.
Der Händler muß nur für das Gerät gerade stehen, welches er Dir verkauft hat. Wenn Du das Gerät auf eigene Faust tauschst, dann hat der Händler nichts mehr damit zu tun. Ausser der Händler hat Dich damit beauftragt, sich direkt mit dem Hersteller in Verbindung zu setzen.
Das könnte jedoch bei einer Anschlussgarantie wieder anders aussehen, die nach Ende der Herstellergarantie greift...
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Was ich nicht verstehe: Das Gerät wurde im März 2005 gekauft. Es wurde eine Garantie über 4 Jahre abgeschlossen. Diese wurde mit größter Wahrscheinlichkeit von Karstadt gegeben, nicht vom Hersteller. Letztlich wäre es ja aber egal, denn: Wir haben August 2009. Das Thema ist also seit knapp einem halben Jahr abgehakt. Kulanz könnte hier, wenn überhaupt, nur Karstadt leisten, aber das könnte man nach so langer Zeit selbst dann vergessen, wenn es Karstadt blendend ginge.
Insofern: Worüber redet Ihr hier?

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Es steht zwar nur "bestellt", aber vermutlich wurde es auch zeitnah geliefert... Ich hätte mal sorgfältiger lesen sollen...

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da wird ziemlich sicher garnix gehen.
das gerät ist fast 4,5 jahre alt. die hersteller-garantie ist LÄNGST erloschen.karstadt (pleite) bzw. deren versicherung (garkein interesse das zu bezahlen) für die garantieverlängerung werden noch weniger was bringen.
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