Mal eine provokante Frage für BTT.
Ist die Androhung körperlicher Misshandlung durch einen Amtsträger durch entschuldigenden Notstand gerechtfertigt wenn:
Ein Kind entführt ist,
ein Verdächtiger gefasst wurde gegen den eindeutige Indizien vorliegen, die alleine schon für eine Verurteilung ausreichen,
das Kind vermutlich noch lebt,
die gefahr besteht, das durch weitere Verzögerungen das entführte Kind verdurstet/erstickt/sonstwie stirbt.
Wer hier keine parallelen zum Frankfurter Fall feststellt ist blind ![]()
Mich interessiert diese Fragestellung nicht wg. einer Rechtfertigung, sondern aus dem rein strafrechtlichen Aspekt heraus.