Anspruch Ersatz-/Neugerät auch beim Hersteller?

  • Hallo


    Ich habe bei Quelle einen Monitor gekauft..da die Firma insolvent ist, habe ich den defekten Monitor direkt zum Hersteller geschickt(Samsung)..nun schon das 2te Mal mit dem selben Fehler wiederbekommen und der Fehler(der Monitor knackt sobald dieser an ist) ist immernoch vorhanden..schick ich den ein drittes Mal ein und es klappt wieder nicht, gibs dann auch den o.g. Anspruch?


    Grüße

    Impressum: Einfachmalsparen - Andreas Zimmermann - Bärensteiner Straße 8 - 01277 Dresden
    Tel.: 035131406902 - Fax.: 035131406903 - Email: info@einfachmalsparen.de
    Rechtsform des Unternehmens: Einzelunternehmen - Steuernummer: 203/292/08053 Finanzamt Dresden I

  • Dann schau doch mal in die Garantiebedingungen, da steht drin was Dir zusteht.

    fm4.orf.at
    Wir leben weit über unseren Verhältnissen. Aber noch lange nicht auf unserem Niveau.

  • Was sagt uns das?



    Garantiebedingungen Monitor, Display, Photo Frame & Projektoren


    Samsung Electronics GmbH, Am Kronberger Hang 6, 65824 Schwalbach übernimmt bei nachgewiesenem Garantieanspruch (Kaufbeleg mit Datum und Seriennummer) gegenüber Endkunden, Wiederverkäufern und Distributoren in Deutschland, für die von der Samsung Electronics GmbH verkauften Farbmonitore und Projektionsgeräte folgende Garantie:


    Zeigt sich während der Garantiezeit ein Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler, der nicht den gültigen Samsung- Gerätespezifikationen entspricht, gewährt Samsung eine der folgenden Leistungen:


    - Kostenfreie Reparatur in Samsungs Reparaturwerkstatt oder
    - Austausch gegen ein gleichwertiges oder neues Gerät oder
    - Austausch gegen ein gleichwertiges Nachfolgermodell.


    Die Wahl der Art der zu erbringenden Garantieleistung obliegt Samsung.


    http://support.samsung.de/supp…_garantiebedingungen.aspx

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Laut Gesetz obliegt die Wahl dem Kunden. ;)
    Des weiteren kannst du nach dem zweiten erfolglosen Reperaturversuch vom Kaufvertrag zurücktreten und erhälst den Kaufbetrag zurück.

    frankofone Telekommunikation - Frank Peetz
    Georg-Masel-Str. 24 ~ 95463 Bindlach
    Tel.:09208 - 4199999 (Verbindungskosten zu dt. Festnetznummern)
    www.frankofone.de | info@frankofone.de (aktuell KEIN Email-Support)

  • Zitat

    Original geschrieben von vodafrank
    Laut Gesetz obliegt die Wahl dem Kunden. ;)
    Des weiteren kannst du nach dem zweiten erfolglosen Reperaturversuch vom Kaufvertrag zurücktreten und erhälst den Kaufbetrag zurück.


    Hat er den Monitor bei Samsung gekauft?

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  • ergo habe ich mit dauerhaften austausch des Gerätes zu rechnen? Quelle kann ich ja nicht mehr so ganz 'haftbar' machen :rolleyes:

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  • Steht doch weiter oben: Über die Modalitäten entscheidet Samsung. Von daher könnte es auch passieren, dass Samsung ein Neugerät liefert.

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  • das habe ich ja auch gefunden..nur sehr schwammig..und wenn ich deutliche geräusche höre und beim ersten Mal steht im Reparaturbericht sowas wie 'Kein Fehler' vorhanden fühle ich mich leicht verarscht..und nun halt unsicher, wie oft ich den abholprozess noch ohne ersatz-/neugerät durchmachen muss..

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  • Zitat

    Original geschrieben von the_hunny
    wie oft ich den abholprozess noch ohne ersatz-/neugerät durchmachen muss..


    Na so oft wie Samsung das lustig findet oder deine Garantie endet. Ist doch eindeutig der Text.

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

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