Nein. (Natürlich nur bei Fernabsatz)
Problem beim Widerruf
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Danke.
Also würden 1000te Widerrufbelehrungenim Netz nicht stimmen, oder was ist mit "Gegenleistung oder eine Teilzahlung" genau gemeint?
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Mein Kollege meint gerade, wenn es durch die AGB abgesichert ist wäre es doch möglich den Ausschluss zu machen, ein strittiges Feld.
Hier mal der Link:
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Naja - so strittig ist das nicht.
Problem was sich halt stellt nur, dass § 357 Abs. 2 Satz 3 BGB ganz klar sagt, dass es vertraglich geregelt sein muss.
Hat ein Händler den Satz in der Widerrufsbelehrung, aber nicht in den AGB, siehts schlecht für ihn aus.
Da die AGB die vertragliche Regelung sind, ist das an sich eine klare Sache.
Immer vorrausgesetzt die gelieferte Sache entspricht der bestellten.

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"..wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat,..."
Besagt aber nichts anderes, als das man mit Vorkasse/Anzahlung aus dem Schneider ist, auf Re aber das Nachsehen hat?
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Zitat
Original geschrieben von preis-werk
Immer vorrausgesetzt die gelieferte Sache entspricht der bestellten.

Näheres gerne per PM.
ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
Besagt aber nichts anderes, als das man mit Vorkasse/Anzahlung aus dem Schneider ist, auf Re aber das Nachsehen hat?
Ja ist klar, hier geht es nur um den Kauf auf Rechnung oder eventuell noch Kredit.
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Kredit würde ich eher nur bei direkter Teilzahlung so sehen.
Wenn Du nen Zwischenfinanzierer á la Santander drin, bekommt der Händler das Geld ja schon komplett.Das seh ich dann schon wieder als fragwürdig an.
Es geht also um angezahlte Ware (Rest nach Erhalt) und Rechnungsversand...
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Hi,
ich hänge mich jetzt hier mal mit dran.
Bei meinem Vater (Freiberufler) hat am 26.05. oder 27.5. ein Verkäufer einer Blindenwerkstatt angerufen und ihm Handtücher verkauft. Die Auftragsbestätigung kam am 28.5. per Fax. So heute 10.6. kam dann das Paket und ich frage mich nun kann man da vom Kaufvertrag zurücktreten oder muß er es annehmen. Auf der Auftragsbestätigung, Rechnung noch auf deren Homepage gibt es was über das Widerrufsrecht. Lediglich "Reklamation nur innerhalb 14 Tagen möglich, steht auf der AB.
Hoffe hier kann mir einer weiterhelfen.
LG Bernd
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Die Frist beginnt mit erhalt der Ware
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Hi,
ok dann habe ich ab heute 14tägiges Widerrufsrecht, aber in deren AGB steht diesbezüglich nichts drin. Gilt das Recht für alles, denn ich meine mal gelesen zu haben nur für Verbraucher, in dem Fall wäre mein Vater ja Unternehmer/Freiberufler?
LG
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